Niederlage für Faeser: Bundesverwaltungsgericht kippt „Compact“-Verbot
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Heftige Niederlage für Innenministerin Nancy Faeser (SPD): Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des Compact-Magazins vorläufig aufgehoben.
„Dem Antrag der COMPACT-Magazin GmbH, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) wiederherzustellen, hat das Bundesverwaltungsgericht heute mit bestimmten Maßgaben stattgegeben“, heißt es in der Pressemitteilung am Mittwoch. Das Magazin Compact darf nun den Betrieb als Presse- und Medienunternehmen vorläufig fortsetzen – zumindest während der Dauer des anhängigen Hauptverfahrens. Das könnte sich über Monate, wenn nicht sogar Jahre, hinziehen.
Vereinsgesetz sei anwendbar
Interessant ist die Begründung der Richter: Es bestünden laut Bundesverwaltungsgericht zwar „keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes“, das unter Juristen für Diskussionen gesorgt hatte. Die Verbotsverfügung sei formell rechtmäßig. Ob Compact jedoch „den Verbotsgrund des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ erfülle, könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden.
Wörtlich schreibt das Gericht: „Einzelne Ausführungen in den von der Antragstellerin zu 1 verbreiteten Print- und Online-Publikationen lassen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) erkennen. Es deutet auch Überwiegendes darauf hin, dass die Antragstellerin zu 1 mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt.“

Chefredakteur Elsässer am Tag der Razzia.
Zweifel bestünden jedoch, „ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge“ in den Ausgaben des Compact-Magazins die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen insgesamt derart prägend seien, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt sei. Es stünden deutlich mildere Mittel als ein Verbot bereit, beispielsweise „presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen“. Weitere neun Eil-Anträge von Compact blieben jedoch ohne Erfolg.
Chefredakteur Jürgen Elsässer sprach nach dem Urteil „vom größten Triumph in der Nachkriegsgeschichte“ und einem Sieg David gegen Goliath. Die Demokratie habe über die Diktatur gewonnen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte am 16. Juli hat das Compact-Magazin verboten und die Räumlichkeiten durchsuchen lassen. Dies sei ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene, verkündete sie auf X.
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