NIUS siegt schon wieder gegen die Bundesregierung, diesmal gegen Baerbock
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Warum wirbt das Auswärtige Amt auf Arabisch für den deutschen Pass?
Das wollte NIUS vom Auswärtigen Amt wissen. Ein Beitrag des regionalen Deutschlandzentrums in Kairo hatte Ende März und infolge der NIUS-Berichterstattung für Aufsehen gesorgt. Zahlreiche Medien wie Bild, Spiegel und Welt griffen das Thema auf.
Das Auswärtige Amt wollte jedoch nicht auf journalistische Anfrage antworten, ignorierte sämtliche NIUS-Anfragen und -Nachfragen. Erst ein angestoßenes Verfahren beim Verwaltungsgericht Berlin ließ Baerbocks Ministerium einlenken – freilich auf Kosten der Steuerzahler.

Ein Screenshot des diskutierten Posts
Die Presse hat gegenüber Behörden und Ministerien einen Anspruch auf Auskunft, der sich aus der Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit im Grundgesetz (Art. 5 Abs. 1 Satz 2) ergibt. Dieser dient dazu, den Medien die ihnen zukommende Informations- und Kontrollfunktion wirksam wahrzunehmen. Diesen verfassungsrechtlichen Anspruch ignorierte das Auswärtige Amt jedoch über Wochen.
Erst vor dem Verwaltungsgericht Berlin gab das Ministerium von Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) klein bei, beantwortete die Fragen und erklärte: „Die Antragsgegnerin [die Bundesrepublik Deutschland] ist bereit, die Kosten des Verfahrens zu tragen.“

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne)
„Der Steuerzahler trägt die Kosten“
Joachim Steinhöfel, der NIUS in diesem wie in anderen Fällen juristisch vertrat, sagt: „Eine Niederlage, die angesichts der eindeutigen verfassungsrechtlichen Pflichten ebenso peinlich wie überflüssig ist. Der Steuerzahler trägt die Kosten.“
Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde des „Karlsruhe: Reichelt-Kritik an Bundesregierung ist erlaubt“, hieß die Meldung der Nachrichtenagenturen.
Reichelt hatte sich auf X geäußert: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!)“. Er kommentierte mit diesen provokanten Worten den Artikel „Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan“.
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Auswärtiges Amt bewarbt Arabisch-Posting mit Steuergeld
In der nun vorliegenden Antwort aus dem Auswärtigen Amt beteuert das Ministerium, dass ausdrücklich auf die Voraussetzungen und Pflichten hingewiesen worden sei, die vor der Erlangung der Staatsbürgerschaft zu erfüllen seien – wie etwa die Notwendigkeit, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen oder das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Auch gab das Ministerium preis, dass der Beitrag – ebenso wie andere Beiträge – mit Steuergeld zusätzlich beworben worden ist: „Es ist gängige Praxis im Bereich der Auslandskommunikation, dass Posts auf den Plattformen der sozialen Medien beworben werden. Dabei fällt in der Regel ein niedriger zweistelliger Betrag an, so auch im Fall des Beitrags des regionalen Deutschlandzentrums.“
Es ist nicht das erste Mal, dass Behörden oder Ministerien NIUS-Anfragen ignorieren. Daher kündigt Steinhöfel an: „Wir werden der Bundesregierung im weiteren Verlauf der Legislaturperiode so lange vor Gericht erläutern, was in der Verfassung steht, bis unsere Demokratieförderung dort Früchte trägt.“
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