Pau bleibt Vizepräsidentin – AfD scheitert mit Abwahlversuch
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Die AfD-Fraktion ist im Bundestag erneut mit dem Versuch einer Abwahl von Vizepräsidentin Petra Pau (Linke) gescheitert. Alle anderen Abgeordneten lehnten es ab, einen entsprechenden Antrag überhaupt auf die Tagesordnung des Parlaments zu setzen.
Die Geschäftsordnung lasse eine Abwahl nicht zu, sagte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Nach ihr würden die Mitglieder des Präsidiums „für die Dauer der Wahlperiode“ gewählt. „Diese Formulierung schließt eine Abwahl aus. Ein Antrag, der auf eine solche Abwahl zielt, ist dementsprechend als unzulässig zu werten.“

Petra Pau in ihrer Funktion als Vizepräsidentin des Bundestags
So argumentierte für die Ampel-Fraktionen auch die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast. Sie betonte zudem, dass Pau die dienstälteste Vizepräsidentin des Bundestags sei. Ihre Arbeit sei über Fraktionsgrenzen hinweg und den Bundestag hinaus anerkannt. „Sie vertritt dieses Haus nach innen und nach außen mit Haltung, Würde und Anstand.“
Die Diskussion, ob Pau Vizepräsidentin bleiben kann, war nach der Selbstauflösung der Linksfraktion im Bundestag aufgekommen. Sie wird allerdings nur von der AfD geführt, alle anderen Fraktionen stehen hinter der 60-jährigen Linke-Politikerin.
Auch Union sieht Klärungsbedarf: Können Fraktionslose dem Präsidium abgehören?

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner vertritt die Ansicht, dass ein Mitglied des Bundestagspräsidiums für die Dauer der Wahlperiode gewählt werde, heiße mitnichten, dass es nicht auch abgewählt werden könne. Außerdem bestimme die Geschäftsordnung auch, dass „jede Fraktion“ mindestens einen Vizepräsidenten haben solle. „Eine Fraktion, ein Vizepräsident – keine Fraktion, kein Vizepräsident“, sagte Brandner.
Auch die Unionsfraktion sah den Abwahlantrag als unzulässig an. Die Geschäftsordnung des Bundestags sei da „glasklar“, sagte ihr Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei. Der CDU-Abgeordnete hielt es aber für nötig, die Frage zu klären, ob Fraktionslose dem Präsidium angehören könnten.
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