Prozess gegen mutmaßliche Reichsbürger der Reuß-Gruppe startet
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Sie wollten die staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam beseitigen, so sieht es zumindest die Bundesanwaltschaft. In Frankfurt soll gegen die mutmaßlichen Rädelsführer der Reuß-Gruppe bald der Prozess starten.
Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt startet am 21. Mai der Prozess gegen die mutmaßliche Reichsbürger-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Bundesanwaltschaft lege den neun Angeklagten zur Last, Mitglied in einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein beziehungsweise diese unterstützt zu haben.

Heinrich XIII. Prinz Reuß bei seiner Festnahme
Ziel der Vereinigung sei es gewesen, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam zu beseitigen und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen. Den Vorwürfen zufolge soll die Vereinigung ab August 2021 einen Umsturz geplant und konkret vorbereitet haben.
Wollte die Angeklagten bewaffnet in den Reichstag eindringen?
Hintergrund ist eine großangelegte Anti-Terror-Razzia im Dezember 2022 in mehreren deutschen Bundesländern und im Ausland. Insgesamt hat die Bundesanwaltschaft 27 Verdächtige angeklagt, auch vor den Oberlandesgerichten in München und Stuttgart. In Frankfurt sind vor allem die angeblichen Rädelsführer angeklagt, in Stuttgart der sogenannte militärische Arm und in München die übrigen mutmaßlichen Mitglieder.
Die Bundesanwaltschaft glaubt, die Vereinigung habe mit einer bewaffneten Gruppe in das Reichstagsgebäude in Berlin eindringen wollen, um dort Abgeordnete des Bundestags festzunehmen und so den Systemumsturz herbeizuführen.

Potenzielles Anschlagziel der Reichsbürger: der Reichstag in Berlin
Die Vereinigung hatte laut Bundesanwaltschaft „Zugriff auf ein massives Waffenarsenal“ mit rund 380 Schusswaffen, 350 Hieb- und Stichwaffen, fast 500 weiteren Waffen und 148.000 Munitionsteile. Die sogenannten Reichsbürger in Deutschland behaupten unter anderem, dass das Deutsche Reich (1871-1945) noch immer existiert, daher ihr Name. Die Bundesrepublik und ihre Gesetze erkennen sie nicht oder nur widerwillig an.
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