Razzia: Verbot von rechtsextremer Gruppierung „Artgemeinschaft“
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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat eine rechtsextremistische Vereinigung verboten, die sich „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ nennt. Wie das Ministerium mitteilte, durchsuchten Einsatzkräfte der Polizei am Mittwochmorgen 26 Wohnungen von 39 Vereinsmitgliedern sowie Vereinsräume in zwölf Bundesländern.
Das Verbot gegen die Vereinigung, die sich häufig in einem Hotel in Thüringen traf, wurde nach Angaben des Ministeriums seit mehr als einem Jahr vorbereitet. Maßgeblich seien hierbei Erkenntnisse des Verfassungsschutzes gewesen, hieß es. Die Vereinigung richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung.
Faeser beschrieb „Die Artgemeinschaft“ in einer Mitteilung als „sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung“. Die Ministerin begründete ihre Entscheidung auch mit dem Kindeswohl: „Diese rechtsextremistische Gruppierung hat versucht, durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen.“

Die Gruppierung versuchte, ihre rechtsextreme Weltanschauung zu festigen, indem sie ihre Ideologie an Kinder und Jugendliche weitergab.
Die „Artgemeinschaft“ ist bekannt für ihre neonazistischen, rassistischen und demokratiefeindlichen Ansichten und hat etwa 150 Mitglieder. Unter dem Vorwand eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens verbreitete die Gruppierung ihre menschenverachtende Ideologie. Ihr Hauptziel war es, die Idee der „Rasse“ zu fördern, die sie mit dem nationalsozialistischen Begriff der „Rasse“ gleichsetzten.
Faeser dazu: „Die Artgemeinschaft betrieb die aktive Vermittlung einer in weiten Teilen an den Nationalsozialismus angelehnten Ideologie. Vor allem durch die manipulativ indoktrinierende Erziehung ihrer Kinder und den Vertrieb entsprechender Literatur agierte die Artgemeinschaft anders, aber nicht weniger gefährlich als die neonazistischen Hammerskins, die wir in der letzten Woche verboten haben.“
Laut Bundesinnenministerium umfasst das Verbot auch alle Teilorganisationen der Bewegung, die nach Schätzungen des Ministeriums rund 150 Mitglieder hat. Dazu gehörten sogenannte „Gefährtschaften“, „Gilden“, „Freundeskreise“ und ein Verein namens „Familienwerk“.
Durchsucht wurde den Angaben zufolge in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Aus Sicherheitskreisen hieß es, eine größere Siedlung zum gemeinschaftlichen Wohnen habe die „Artgemeinschaft“ nicht gegründet.
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