Saarbrücken: 22-Jähriger stirbt nach Verfolgungsjagd durch Polizeischüsse
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Drama an Ostern: Nach einer Verfolgungsfahrt und Polizeischüssen in Saarbrücken ist ein junger Mann tot, ein anderer wird verletzt. Viele Details des Einsatzes sind noch ungeklärt – die Ermittlungen laufen.
Eine Polizeikontrolle endet dramatisch: Ein 22-Jähriger ist tot, ein 19-Jähriger und eine Polizistin sind verletzt. Nachdem die Polizei bei einer Verfolgungsfahrt in Saarbrücken in der Nacht zum Ostersonntag Schüsse abgefeuert hat, sind noch viele Fragen offen. Am Ostermontag gehen die Ermittlungen weiter.
Verfolgungsjagd durch Dudweiler
Gegen 1.00 Uhr nachts war es nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Saarbrücken in „den Bereichen Dudweiler und Herrensohr“ zu einer Verfolgungsfahrt gekommen. Zuvor soll sich ein „Fahrzeug einer polizeilichen Kontrolle entzogen haben“, hieß es.

Polizeieinsatz nach den Polizeischüssen
In einer Sackgasse soll das Auto dann gewendet haben. Dabei sei eine Polizeibeamtin verletzt worden. „Anschließend sollen auf das verfolgte und erneut flüchtende Fahrzeug Schüsse abgegeben worden sein. Darauf soll das Fahrzeug zum Stehen gekommen sein“, schrieb die Staatsanwaltschaft.
Warum sollten die beiden kontrolliert werden?
Der 22 Jahre alte Fahrer und der 19-Jährige auf dem Rücksitz wurden von den Schüssen verletzt, hieß es. Der Fahrer starb an seinen Verletzungen, der 19-Jährige sei medizinisch versorgt worden. Die Polizistin war zwischenzeitlich im Krankenhaus, konnte dieses aber laut Staatsanwaltschaft am Sonntag verlassen. Unklar ist, wie schwer die beiden verletzt wurden und wie genau die Polizistin verletzt wurde.
Die Staatsanwaltschaft teilte nicht mit, warum das Auto oder die Insassen kontrolliert werden sollten. Auch ist unklar, wie genau die Polizistin verletzt wurde und wie schwer der 19-Jährige verletzt ist. Wer die Ermittlungen übernimmt, gab die Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht bekannt.
Wie viele Polizisten geschossen haben, ist unklar. Auch, wie viele Schüsse insgesamt abgefeuert wurden, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit.
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