Weil sie einen Bürgermeister „Faschingsprinz“ nannte: Gericht verurteilte Bürgerin für Beleidigung
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Der sogenannte Majestätsbeleidigungs-Paragraf § 188 StGB kommt aus den Schlagzeilen nicht mehr heraus. Ständig werden neue Fälle bekannt. Und sie wirken immer harmloser, so scheint es.
Recherchen von NIUS decken nun auf: Das Amtsgericht Aschaffenburg hat 2023 eine Bürgerin verurteilt, die den Oberbürgermeister der Stadt als „Faschingsprinzen“ und „Opferbürgermeister“ bezeichnet hatte. Das Gericht wertete die Äußerungen als strafbare Beleidigung. Hintergrund war ein Beitrag in einer Telegram-Gruppe. NIUS liegen Strafbefehl und Urteil vor.
Die Titulierung kam nicht aus dem Nichts. Der ehemalige Oberbürgermeister Jürgen Herzing (SPD) postete selbst Fotos von sich auf Facebook, die ihn in einer Karnevalsumgebung zeigen.

Jürgen Herzing (SPD) beim Feiern von Karneval.
„Juristisches Nichts“
Der Rechtsanwalt der verurteilten Frau, Dirk Sattelmaier, hält die Entscheidung für falsch. Bei den Äußerungen handele es sich nicht um Beleidigungen, sondern um ein „juristisches Nichts“, sagt er gegenüber NIUS. Inzwischen werde der Tatbestand der Beleidigung willkürlich ausgelegt, sodass sogar „das Wort Lügenfritz als Beleidigung“ gilt. Das sei natürlich „überhaupt keine Beleidigung.“
Zudem sieht es der Rechtsanwalt kritisch, dass sich in diesem Fall ein leitender Oberstaatsanwalt mit der Angelegenheit befasst habe. Oberstaatsanwaltschaften befassen sich eigentlich nicht mit Lappalien, sondern schweren Delikten wie Mord und Totschlag. Sattelmaier findet nun auffällig, dass dieser Oberstaatsanwalt auch wegen Meinungsdelikten, die mit den Corona-Maßnahmen zu tun hatten, „sehr aktiv“ war – was ein Geschmäckle habe.
Im Ergebnis wurde die Bürgerin hart bestraft. Sie wurde für „Faschingsprinz“ und „Opferbürgermeister“ zu 90 Tagessätzen verurteilt. Das entspricht etwa drei Netto-Monatsgehältern.
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