Scholz mit Botschaft an die Bürger: Schon der erste Satz ist gelogen
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Mehr als eine Woche nach dem vernichtenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Schulden-Tricks der Ampel-Regierung hat sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit einer Video-Botschaft an die Bürger gewandt.
Doch schon der erste Satz der Scholz-Botschaft war gelogen!
„Unser oberstes Gericht hat vergangene Woche ein Grundsatzurteil zur Schuldenbremse verkündet“, sagte Scholz – die Wahrheit ist jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht den „Nachtragshaushalt 2021“, mit dem die Ampel-Regierung Corona-Schulden in die Zukunft tricksen wollte, für verfassungswidrig erklärt hat.
Deutschlands oberste Gericht hat die Finanz-Praktik der Regierung abgewatscht, die die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse missachtet hat. Dass man daraus Rückschlüsse auf die Auslegung der Schuldenbremse ziehen kann, liegt in der Natur der Sache. Das Urteil galt aber den Schulden-Tricks der Ampel.
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Bis auf diese Pressestatement, bei dem keine Nachfragen erlaubt waren, am vergangenen Mittwoch, hatte sich Scholz bisher nicht zum Urteil des Verfassungsgerichts geäußert.
Scholz hat wenigstens erkannt, dass Milllionen Bürger wegen der Meldungen über Haushaltssperren und Milliarden-Löcher höchst verunsichert sind: „Sie fragen sich: Was bedeutet diese Entscheidung für mich konkret? Oder: Wie ist es um unsere Staatsfinanzen bestellt? Manche sorgen sich, ob die Finanzhilfen der Bundesregierung, die die hohen Energiepreise deckeln, weiterfließen dürfen oder zurückgezahlt werden müssen. All das sind berechtigte Fragen“, zählte Scholz berechtigte Fragen auf, die er nicht beantwortete.
Betrifft das die Bürger?
Wie steht es um die Staatsfinanzen insgesamt?
Keine Antwort.
Lesen Sie auch: Haushalts-Chaos der Ampel: Lindner weiß nicht, ob Energiepreisbremse 2024 ausgezahlt werden kann
Das will ich Ihnen heute mitteilen: pic.twitter.com/Xkae1Sthre
— Bundeskanzler Olaf Scholz (@Bundeskanzler) November 24, 2023
Scholz freute sich nur, dass das Gericht der Regierung nicht gänzlich verboten hat, Schulden in Krisen-Zeiten aufzunehmen: „Die wichtigste Nachricht deshalb gleich zu Beginn: Das Verfassungsgericht hat festgehalten, dass solche Hilfen in solchen besonderen Notlagen weiterhin möglich sind. Hilfen, wie wir sie während der Corona-Pandemie geschaffen haben, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu stützen. Hilfen, um jenen beizustehen, die das verkehrende Hochwasser im Ahrtal um Hab und Gut gebracht hat. Hilfen, mit denen wir die stark gestiegenen Preise für Strom und Gas dämpfen – all solche Hilfen sind weiterhin möglich.“
Das Verfassungsgericht habe nur Vorgaben gemacht, so der Kanzler: „Der zentrale Punkt: Etwaige Kredite müssen nun jedes Jahr vom Bundestag neu beschlossen werden.“ Auch hier spricht der Kanzler nicht die Wahrheit: Das Bundesverfassungsgericht hat den Scholz-Haushalt in gleich drei Punkten für verfassungswidrig erklärt, zuerst aber dafür, dass Kredite, die mit der Corona-Krise begründet worden sind, für Klima-Vorhaben zweckentfremdet wurden.

Das Verfassungsgericht hat den Nachtragshaushalt 2021 in gleich drei Punkten für verfassungswidrig erklärt.
Sätze wie „es fehlen viele Milliarden Euro, die wir bereits verplant hatten“ oder „wir werden Projekte begraben müssen“, fielen ebenso wenig wie die Worte „sparen“ und „priorisieren“.
Stattdessen zählte Scholz fleißig auf, was die Bundesregierung trotz fehlender Milliarden und eines vollkommen unklaren Haushaltes 2024 alles umsetzen will: „Erstens wollen wir die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und seine Auswirkungen auf unser Land abmildern, zweitens wollen wir die Ukraine unterstützen, drittens wollen wir weiterhin den Zusammenhalt in Deutschland stärken, viertes wollen wir unser Land unverändert modernisieren, damit wir auch in Zukunft eine starke Industrie, gute Arbeitsplätze und gute Löhne haben, wenn wir künftig klimaneutral wirtschaften und fünftens wollen wir, dass Deutschland schneller und digitaler wird.
An all diesen Zielen wolle die Bundesregierung weiter festhalten – wie das finanziert werden soll: unklar.
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