Strafe fürs „Missgendern“: Dieses Urteil wird Folgen haben
Der Wunsch ist oft nicht nur Vater des Gedankens, sondern auch entscheidend, wenn es um das eigene Geschlecht und die entsprechende Anrede geht. Das Landgericht Frankfurt am Main hat jetzt in einer einstweiligen Verfügung der Rome Medien GmbH, die auch diese Webseite betreibt und unserer Autorin Judith Sevinc Basad untersagt, einen biologischen Mann als „Mann“ zu bezeichnen. Bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Ordnungsstrafe oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft.
Der Beschluss, gegen den wir Widerspruch einlegen werden, hat vor allem deshalb unter Juristen für Aufsehen gesorgt, weil er erstmals das biologische Geschlecht eines Menschen hinter das gewünschte zurückstellt und die Benennung der biologischen Fakten verbietet.
Hintergrund ist ein Text von Judith Sevinc Basad, in dem es unter anderem darum geht, dass die Biologin Marie Vollbrecht von Trans-Aktivistin Janka Kluge öffentlich kritisiert und unter Druck gesetzt wurde, weil sie den wissenschaftlich unstrittigen Fakt vertritt, dass es zwei biologische Geschlechter gibt. Kluge war in dem Text als „Trans-Frau“ bzw. „Mann“ bezeichnet worden. Letzteres hat das Gericht nun untersagt. In einer eidesstattlichen Erklärung hatte Kluge vor Gericht erklärt, sich bereits in den achtziger Jahren einer geschlechtsverändernden Operation unterzogen und den Eintrag der Meldedaten verändert zu haben.
Eine Begründung für den Richterspruch gibt es in der Verfügung naturgemäß nicht. Es wird lediglich auf die rechtlichen Grundlagen, vor allem Art 2 des Grundgesetzes verwiesen, der die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert. Im Vergleich zur Presse- und Meinungsfreiheit, aber auch im Vergleich zu den biologischen Fakten, wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht in diesem Beschluss nun deutlich höher gewertet.
In der Queer-Szene schlug die einstweilige Verfügung ebenfalls hohe Wellen, weil man es als ersten juristischen Schlag gegen das so genannten „Missgendern“ (Nichtakzeptieren des Wunschgeschlechts) sieht. „Niemand muss hinnehmen, bewusst dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden“, erklärt der Rechtsanwalt von Janka Kluge, Jasper Prigge. „Das Landgericht hat hier im Einzelfall entschieden, dennoch hat die Entscheidung eine Signalwirkung. Verschiedene Studien belegen die negativen Auswirkungen von Misgendern auf Betroffene. Hierauf haben wir im Verfahren hingewiesen. Misgendern ist ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und kann rechtliche Konsequenzen haben.“ Die Aktivisten der Szene arbeiten seit langem auf eine „Überwindung“ der biologischen Geschlechter und des „heteronormativen Weltbildes“ hin.
Auch in der Ampel-Koalition dürfte das Urteil mit Interesse aufgenommen worden sein. Dort arbeiten Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) an einem Entwurf für das so genannten „Selbstbestimmungsgesetz“. Nach den „Eckpunkten“, die dafür bereits vorgestellt wurden, soll es künftig durch eine einfache mündliche Erklärung möglich sein, einmal pro Jahr den Geschlechtseintrag im Melderegister ändern zu lassen. Die Nichtbeachtung des Wunschgeschlechts soll demnach mit bis zu 2500 Euro Strafe belegt werden. Nach der bisherigen Regelung des „Transsexuellengesetzes“ kann der Geschlechtseintrag auch heute schon geändert werden, wenn man zwei medizinisch-psychiatrische Gutachten vorlegt. Das lehnen Trans-Aktivisten als entwürdigend ab.
Kritik am Urteil kommt von Unionsfraktionsvizechefin Andrea Lindholz (CSU): „Das Beispiel zeigt, wie falsch die Ampel-Regierung mit ihrem ‚Selbstbestimmungsgesetz‘ liegt. Wir müssen beim Thema Transsexualität sensibel vorgehen und den wenigen tatsächlich Betroffenen echte Hilfe und Unterstützung zukommen lassen. Ideologisch getriebene Rechtsänderungen mit unvorhersehbaren Folgeproblemen sind dagegen der falsche Weg.“
Auch Frauenrechtlerin Inge Bell mahnt: „Mit dieser Einstweiligen Verfügung stellt das Gericht unter Strafe, das biologische Geschlecht eines Menschen auch so beim Namen zu nennen. Das halte ich für fatal – und ich bin beunruhigt darüber, dass hier ein Gericht offenbar nicht nur die Meinungs- und Pressefreiheit infrage stellt, sondern auch in Kauf nimmt, als Folge Mädchen- und Frauenrechte gefährlich zu erschüttern.“
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