Tagesschau will nicht, dass falsche Berichterstattung verboten wird, weil das Kritiker der Tagesschau stärken könnte
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Die Tagesschau darf ihre Falschmeldung über das angebliche Geheimtreffen von Potsdam und die zitierten Pläne massenhafter Ausweisungen deutscher Staatsbürger nicht weiter veröffentlichen. Das entscheid das Landgericht Hamburg und wies den Widerspruch des NDR, der die Tagesschau produziert, gegen das Urteil des Oberlandesgerichts in Hamburg zurück.
Der Rechtsstreit um besagte falsche Berichterstattung bringt nun eine bemerkenswerte Sicht des NDR (produziert die Tagesschau) auf die Richtigkeit von Berichterstattung und die Rolle von Gerichten ans Tageslicht: Gerichte sollten der Tagesschau ihre falsche Berichterstattung besser nicht zum Vorwurf machen, weil diese Kritik an der Tagesschau auslösen und auch noch begründen könnte ...
Sieben Teilnehmer des Treffens in Potsdam, darunter auch Kläger Ulrich Vosgerau, hatten eidesstattlich versichert, dass auf dem Potsdam-Treffen keine zwangsweise Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant wurde. Das Oberlandesgericht ging prozessual von der Unwahrheit der Tagesschau-Berichterstattung aus.

Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau ging gerichtlich gegen die Falschberichterstattung der Tagesschau vor.
Gegen diese Entscheidung erhob die Tagesschau Widerspruch, mit bemerkenswerter Argumentation:
Das Verbot durch das Oberlandesgericht Hamburg sei „denkbar deplatziert“. Wörtlich heißt es im Widerspruchs-Schriftsatz der Tagesschau-Anwälte (liegt NIUS vor): „Hier zeigt sich einmal mehr, dass Verbote wie das streitgegenständliche im öffentlichen Meinungskampf gerade zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen denkbar deplatziert sind.“ Die Verbote würden von Kritikern der Tagesschau instrumentalisiert, um der Sendung Fehler oder Manipulation vorwerfen zu können.
Heißt übersetzt: Gerichte sollten falsche Berichterstattung der Tagesschau besser nicht verbieten, weil diese Verbote Kritik an der Tagesschau auslösen und mit der gerichtlich festgestellt falschen Berichterstattung sogar begründen könnte.

In dieser Villa in Potsdam soll das ominöse Geheimtreffen abgehalten worden sein.
Die weitere Argumentation der Tagesschau-Anwälte: „Das Verständnis, dass im Potsdam-Treffen auch über die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert wurde, ist auch vom Correctiv-Bericht transportiert worden.“ In einem anderen Verfahren hatte Correctiv bereits vor Gericht zugegeben, dass die Behauptung über die Ausweisungen deutscher Staatsbürger lediglich die Wertung der Autoren, jedoch nie vor Ort besprochen wurde. Die Tagesschau gibt vor Gericht also zu, dass sie irreführende und falsche Berichterstattung schlichtweg ohne Überprüfung übernommen hat – was auch zur falschen Berichterstattung der Tagesschau geführt hatte.
Dr. Carsten Brennecke, der Vosgerau vor Gericht vertritt, sagt dazu: „Es ist erstaunlich, dass der NDR, der als öffentlich-rechtliches Nachrichtenmedium für seriöse Berichterstattung stehen sollte, die Entscheidungen unabhängiger Gerichte infrage stellt und als Eingriff in die öffentliche Diskussion wertet.“
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