Terror-Anschlag in Schweden geplant: BKA nimmt zwei ISIS-Männer in Thüringen fest
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Festnahme im Großraum Gera (Thüringen): Am Dienstag wurden zwei mutmaßliche Terroristen festgenommen!
Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) verhafteten im Raum Gera (Thüringen) zwei Personen. Dabei handelt es sich um die zwei afghanischen Staatsbürger Ibrahim M. G. und Ramin R.
Beide sollen seit spätestens 2023 Anhänger der Terrororganisation „Islamischer Staat (IS)“ sein.
Ibrahim M. G. wird vorgeworfen, die terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben sowie in dieser Mitglied gewesen zu sein. Der Afghane schloss sich im August letzten Jahres von Deutschland aus dem regionalen Ableger „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK) als Mitglied an. Der Ableger des „Islamischen Staates“ in Afghanistan, der ISPK, ist als eine der gefährlichsten Dschihadistengruppen der Welt bekannt.
Brisant: Bereits zuvor hatte Ibrahim M. G. unter Beteiligung von Ramin N. in Deutschland für den Terror-IS Spenden in Höhe von rund 2000 Euro gesammelt – und auch noch der Terrororganisation über Mittelspersonen zukommen lassen. Das Geld landete bei inhaftierten IS-Mitgliedern in Nordsyrien.
Die Anschlagsplanung fand im Sommer 2023 statt
Beide Männer sollen sogar zusammen einen Anschlag geplant haben!
Konkret: Der ISPK beauftragte den Afghanen Ibrahim M. G., einen Anschlag in Europa durchzuführen. Die Terrorattacke sollte eine Reaktion werden auf die in Schweden und anderen skandinavischen Ländern stattfindenden Koran-Verbrennungen.
Zusammen mit Ramin N. plante M. G. in Stockholm in dem Bereich des schwedischen Parlaments, Polizisten und andere Personen mit Schusswaffen zu töten.
Dazu traten die beiden in enger Absprache mit ISPK-Funktionären in Kontakt. Nach NIUS-Informationen sollen die Anschlagspläne und Vorbereitungen dazu bereits konkreter gewesen sein: von der Recherche im Internet über die Ortssituation bis zum Versuch, Waffen zu organisieren.
Voraussichtlich Dienstag und Mittwoch werden die verdächtigen Islamisten dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser wird über die Haftbefehle und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden.
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