Thüringen-CDU wählt diesen AfD-Anwalt zum Verfassungsrichter
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Im Thüringer Landtag hat die AfD am Mittwoch einen bedeutenden Erfolg verbucht: Erstmals wurde ein von ihr vorgeschlagener Kandidat in ein Amt am Landesverfassungsgerichtshof gewählt. Es handelte sich dabei um die Position eines stellvertretenden Mitglieds des Gerichts. Der Jurist Bernd Falk Wittig, nominiert von der AfD, erhielt 64 Ja-Stimmen bei 20 Gegenstimmen – damit erreichte er die notwendige Zweidrittelmehrheit.
Nach der Landtagswahl 2024 stellt die AfD mit 32 von insgesamt 88 Abgeordneten die stärkste Fraktion im Landtag. Aufgrund dieser Stärke besitzt sie eine sogenannte Sperrminorität, die es ihr erlaubt, Entscheidungen, die eine Zweidrittelmehrheit voraussetzen, zu verhindern. Das betrifft unter anderem auch die Wahl von Verfassungsrichtern, bei der ohne Zustimmung der AfD keine Ernennungen mehr möglich sind. Offenbar kam es in diesem Zusammenhang zu einer Verständigung mit der CDU – denn ebenfalls in dieser Sitzung wurde der CDU-Kandidat Michael Obhues in das Gericht gewählt.
Offen bleibt jedoch der Streit um die Besetzung des Richter- und Staatsanwaltsausschusses. Auch hier ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig, um die Mitglieder zu bestimmen. Die AfD blockiert derzeit die Wahl von Kandidaten anderer Parteien – darunter CDU, SPD, BSW und die Linkspartei – mit Verweis auf die Ablehnung ihres eigenen Vorschlags für das Amt eines Landtagsvizepräsidenten.

Das Verfassungsgericht im Thüringischen Weimar.
Darüber hinaus fordert die AfD zwei Sitze in der parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) sowie einen Platz in der G-10-Kommission, die sich mit geheimdienstlicher Überwachung befasst. Die sogenannte „Brombeer-Koalition“ aus CDU, SPD und BSW plant als Reaktion darauf eine Gesetzesänderung. Ziel ist es, künftig die Besetzung dieser Kontrollgremien auch ohne die Zustimmung der AfD zu ermöglichen.
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