Trans-Skandal im Frauen-Fitness: Jetzt will der Mann per Anwaltsbrief in die Damen-Dusche
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Der Mann, der mit Rückendeckung der Antidiskriminierungsbeauftragten in einem Damen-Fitnessstudio in Erlangen trainieren und auch duschen will, legt nach Ablehnung der Mitgliederanfrage eine Schippe nach: Per strafbewehrter Unterlassungserklärung soll die Mitgliedschaft in dem Damen-Fitnessstudio nun juristisch erzwungen werden. Das zeigt ein Anwaltsschreiben der „geRechtsanwältinnen“ an Studio-Betreiberin Doris Lange, das NIUS vorliegt.
Das Damen-Fitnessstudio solle sich verpflichten, es zu unterlassen, „ihr aufgrund ihrer Transidentität und damit aufgrund ihres Geschlechts den Zugang zu Veranstaltungen und Angeboten zu verwehren“, heißt es wörtlich. Andernfalls sei eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000 Euro fällig.
Heißt im Klartext: entweder den biologischen Mann im Frauen-Gym trainieren und duschen lassen oder 5000 Euro Strafe zahlen.

Die Unterlassungserklärung, die Doris Lange unterschreiben soll
Und ein Schmerzensgeld von 2500 Euro für die angeblich vorgefallene Diskriminierung und die Begleichung der Anwaltskosten in Höhe von 3000 Euro seien so oder so fällig, argumentieren die Anwältinnen, die sich laut eigener Aussage auf Antidiskriminierungsrecht spezialisiert haben. Wörtlich heißt es: „Sie haben gegen das Benachteiligungsverbot des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes verstoßen, indem Sie meine Mandantin allein aufgrund ihres Geschlechts von ihrem Dienstleistungsangebot ausgeschlossen haben.“ Die Mandantin habe sich zwar keiner Geschlechtsoperation unterzogen, würde aber seit 4 Jahren Hormone nehmen und sei auch als weiblich im Personenstandsregister gemeldet.
Dr. Christoph Franke, der Anwalt von Studio-Betreiberin Doris Lange, sagt zu NIUS: „Die erhobenen Vorwürfe sind völlig absurd. Durch die sachliche Rechtfertigung liegt eine rechtlich zulässige Diskriminierung vor. Das Geschäftsmodell des Frauen-Fitnessstudios basiert darauf. Wir weisen die Ansprüche zurück, nachdem wir keine Rechtsverletzung sehen.“

Doris Lange leitet das Damen-Fitnessstudio seit 32 Jahren.
Es war bereits der zweite Schock für Studio-Betreiberin Doris Lange innerhalb weniger Tage: Erst am Montag flatterte der Brief mit dem Bundesadler im Briefkopf von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes herein, in dem eine „angemessene Entschädigung“ für die „erlittene Persönlichkeitsverletzung“ von 1000 Euro empfohlen wurde – nur drei Tage später schreiben die Anwälte des Interessenten und verlangen 5500 Euro und eine Unterlassungserklärung.
Doris Lange will niemanden diskriminieren, sie müsse aber auch an ihre Kundinnen denken, sagte sie zu NIUS: „Bei allem Verständnis für die Situation der Dame, wir haben nur einen großen Trainingsraum, nur eine Umkleide, nur eine Dusche. 20 Prozent unserer Mitglieder sind Musliminnen. Die Frauen kommen ja extra zu uns ins Studio, um in einer für sie sicheren Umgebung zu trainieren.“

Das Schreiben der Antidiskriminierungsbeauftragten
Was passiert ist
Ende März kommt ein Interessent in das „Lady’s first“-Fitnessstudio in Erlangen. Inhaberin Doris Lange betreibt das Studio, in dem nur Frauen trainieren dürfen, seit 32 Jahren. Sie selbst ist nicht vor Ort, eine junge Mitarbeiterin begrüßt die Person, die sich als Trans-Frau ausgibt. Sie habe sich noch keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen, heißt es. Einen Ausweis, der sie als juristische Frau identifiziert, wurde nach Aussage der Mitarbeiter nicht vorgelegt. Es wird ein Probetraining vereinbart. Für das Thema Duschen schlägt der Interessent als Kompromiss vor, eine Badehose zu tragen. Als Doris Lange von der Mitgliederanfrage erfährt, lässt sie die Kollegin freundlich eine telefonische Absage formulieren. Es folgt ein Mail-Wechsel mit einem weiteren Kompromiss-Vorschlag von der Trans-Frau, die Duschen gar nicht zu benutzen, eine negative Bewertung bei Google und schließlich, am 16. Mai: Post der Antidiskriminierungsbeauftragten der Regierung, Ferda Ataman.
Noch bevor das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten ist, ist das passiert, was seine Unterstützer als nicht existente Verschwörungstheorie abgetan haben: Ein Mann, der sich als Frau fühlt, will sich in Schutzräume von Frauen Zugang verschaffen und stützt sich dabei auf Diskriminierung!
Das „Lady’s first“-Fitnessstudio hat angekündigt, den Ansprüchen nicht gerecht werden zu wollen und auch keine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Es könnte also zu einem Gerichtsverfahren kommen.
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