Die ursprüngliche Demonstration, die zur Verurteilung führte, fand im April des Vorjahres statt. Während des morgendlichen Berufsverkehrs blockierten Hinrichs und acht weitere Klimaaktivisten die stark befahrene Theodor-Heuss-Allee in Frankfurt. Sie klebten sich mit Sekundenkleber fest und es dauerte mehr als zwei Stunden, bis die Straße wieder frei war. Das Gericht wertete ihr Handeln als Nötigung und fällte entsprechend das Urteil.
Urteil gegen Klima-Kleber: Bewährungsstrafe für „Letzte Generation“-Sprecherin
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- Die Klimaaktivistin Carla Hinrichs, Sprecherin der „Letzten Generation“, wurde vom Amtsgericht Frankfurt zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
- Das Gericht fällte diese Entscheidung im Zusammenhang mit einer Straßenblockade, die Hinrichs organisiert hatte.
- Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
Carla Hinrichs, Pressesprecherin der „Letzte Generation“, ist vom Frankfurter Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Monaten verurteilt worden. Dieses Urteil erfolgte am Donnerstag nach einer gerichtlichen Überprüfung ihrer Rolle bei einer Straßenblockade. Hinrich ruft nach dem Urteil zum „Widerstand“ auf.
Frühere Strafen: Bereits im März war Hinrichs, zusammen mit acht weiteren Aktivisten, zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro (60 Tagessätze) verurteilt worden. Dies war die Folge einer Aktion, bei der sie sich auf einer Ausfallstraße am Frankfurter Messegelände festgeklebt hatten. Hinrichs legte gegen dieses Urteil Einspruch ein, was zu ihrer erneuten Vorladung vor Gericht führte.
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