Viele offene Fragen zum Auto-Anschlag von Köln: Wieso wurde die Tat erst zum Unfall erklärt? Warum kam der Täter sofort in die Psychiatrie?
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- Montagabend (5. August) ereignete sich eine Horror-Tat.
- Ein jordanischer Taxifahrer fuhr gezielt fünf Frauen in Essen und Köln (Nordrhein-Westfalen) brutal um.
- Polizei und Staatsanwaltschaften ermitteln – doch es sind viele brisante Fragen offen.
- NIUS erklärt, welche wichtigen Fragen in dem Fall bisher ungeklärt sind.
Das war geschehen (NIUS berichtete):
- Am Montagabend (5. August) um ca. 21 Uhr fuhr der Täter, ein Taxifahrer, in Essen eine 50-jährige Frau um. Sie wollte gerade die Straße auf einem Zebrastreifen überqueren. Wie NIUS erfuhr, zeigen Videoaufnahmen, dass der Jordanier sogar extra noch einmal umdrehte – weil er die Frau ein zweites Mal überfahren wollte! Die Fußgängerin erlitt lebensgefährliche Verletzungen und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Der Täter, der in Velbert wohnt, flüchtete.
- Dann fuhr er weiter mit seinem VW Passat nach Köln, das etwa eine Stunde mit dem Auto entfernt liegt. Dort fuhr er wieder gezielt mit seinem Taxi Frauen um. Zunächst fuhr der jordanische Fahrer in der Kölner Altstadt auf die Straße Kleine Budengasse. Dort fuhr er zwei Fußgängerinnen (22, 27) um. Beide junge Frauen wollten – aus Richtung Kölner Dom kommend – gerade auf den Alten Markt gehen. Sie kamen mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus. Dann raste er – wenige Meter entfernt – weiter in die Mühlengasse. Dort fuhr er drei weitere Frauen an (23, 25), eine konnte gerade so zur Seite springen. Die zwei jungen Frauen wurden leicht verletzt, so die Polizei.

Nur fünf Minuten zu Fuß entfernt vom Kölner Dom: Die Mühlengasse.
Der 44-jährige Jordanier wurde von den Polizeibeamten noch am selben Tatabend festgenommen. Die Einsatzkräfte beschlagnahmten das Taxi, abgebrochene Fahrzeugteile, Führerschein und Fahrgast-Beförderungsschein. Es besteht der Verdacht, dass der 44-Jährige unter Drogeneinfluss stand. Konkret: Kokain und Cannabis. In seinem Taxi wurde zudem Kokain gefunden. Die Polizisten nahmen deshalb eine Blutprobe.
Was ist das Motiv des Täters?
Nach Zeugenaussagen soll der Mann ganz gezielt auf die Personen zugefahren sein. Videoaufnahmen, welche die Polizei sicherstellte, zeigen, wie er durch die Straßen rast und Menschen panisch wegrennen.
Der Tathergang, indem ein Auto als Tatwaffe benutzt wurde, um die – womöglich gezielt – ausgesuchte Opfergruppe Frauen umzufahren, könnte dafür sprechen, dass der aus Jordanien stammende Mann ein politisches oder ein religiöses Motiv haben könnte. Darunter zum Beispiel ein islamistisches Motiv.
Noch am 6. August hatte die Kölner Staatsanwaltschaft auf NIUS-Anfrage erklärt, dass es aktuell keine Hinweise auf ein Terrormotiv gäbe.

Die Tatwaffe des 44-jährigen Mannes: Sein Taxiauto (Symbolfoto).
Doch: Am Mittwoch (7. August) teilte die Staatsanwaltschaft Köln gegenüber NIUS auf erneute Nachfrage mit, dass die Ermittler derzeit grundsätzlich ein politisches oder religiöses Motiv wie z.B. ein islamistisches Motiv nicht ausschließen. Auch wenn es „derzeit keine Hinweise“ für ein „politisch oder religiös motiviertes Vorgehen“ gäbe, heißt es. Die Behörden würden in jede Richtung ermitteln. Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer erklärt: „Vor dem Hintergrund der psychischen Erkrankung des Beschuldigten lassen sich verlässliche Angaben zum Tatmotiv derzeit nicht machen.“
Brisante Fragen, die sich stellen:
- Warum wurde zuvor nicht seitens Polizei oder Staatsanwaltschaft betont, dass man in JEDE Richtung ermittle?
- Warum wurde schnell ein Terrormotiv gegenüber der Presse ausgeschlossen?
- Wieso kam eine gemeinsame Pressemitteilung der Beamten erst am nächsten Tag um 13:40 Uhr?
Ein Anwohner aus Köln erzählt NIUS: „An dem Tag war ich in der Altstadt unterwegs, saß in einem Brauhaus ganz in der Nähe. Plötzlich war ein richtig lauter Knall zu hören – und dann noch einer. Ich war verwundert, dass es wirklich so viel Tatütata von Einsatzwagen gab. Wir wussten aber nicht, was los war. Weil es gab einfach keine Informationen im Netz darüber.“

Vor diesem Brauhaus raste der Anschlagsfahrer gezielt auf Frauen zu.
Zudem wurde die unfassbare Tat tatsächlich erst als Unfalllage seitens der Polizei erklärt. In der Pressemitteilung war die Rede von einem „mutmaßlichen Unfallhergang“. Die Frage, die aufkommt: Wieso bezeichnet man das wiederholte Hineinfahren in Menschen als „Unfall“?
Warum wollte die Staatsanwaltschaft die Nationalität nicht nennen?
Auch fraglich: Gegenüber der Presse wollte die Staatsanwaltschaft Köln nicht die Nationalität des Täters nennen. Die Nationalität eines Täters verrät nicht seine Identität.
Auf Nachfrage sagt Oberstaatsanwalt Bremer: „Von der Benennung der Herkunft habe ich in diesem konkreten Fall abgesehen, da sie für die Begehung der Tat vor dem Hintergrund einer schweren psychischen Erkrankung hier erkennbar keine Rolle spielt.“
Doch warum es „keine Rolle“ spielt – obwohl ein politisches Motiv bisher nicht auszuschließen ist –, wird mit dieser Aussage nicht beantwortet.
Warum spricht man so schnell von „Schuldunfähigkeit“?
Auf Antrag der Kölner Staatsanwaltschaft wurde der Täter in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Laut Pressemitteilung der Polizei hätte der Notarzt vor Ort dies nach ärztlicher Untersuchung angewiesen. Heißt: Der Täter kam wohl direkt vom Tatort in die Psychiatrie – anstatt erstmal in Untersuchungshaft zu kommen.

Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer von der Staatsanwaltschaft Köln
Am Dienstag (6. August) teilte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer gegenüber NIUS mit, dass es bei dem Täter aufgrund seiner vorliegenden psychischen Erkrankung dringende Hinweise darauf gebe, dass der 44-jährige Jordanier vermindert oder wohl gar nicht schuldfähig sein könnte.
Unklar: Warum wurde der Täter unmittelbar in eine Psychiatrie gebracht? Wieso wurde so rasch eine mögliche begrenzte Schuldunfähigkeit ausgesprochen? Und: Wurde der Täter sogar in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht, bevor er sich zur Tat äußerte?
Da ein Richter in Deutschland über die Unterbringung in eine Psychiatrie entscheiden muss, muss ein Tatverdächtiger einem Haftrichter während der Polizeigewahrsam vorgeführt werden. Aber: Richterliche Beschlüsse können durch den Richter auch vorab telefonisch – also mündlich – erfolgen und werden folglich in Papierform nachgeliefert.
Die Staatsanwaltschaft erklärt Mittwoch (7. August) gegenüber NIUS: Es lägen „konkrete Anhaltspunkte“ vor, dass „er die ihm vorgeworfene Tat vor dem Hintergrund einer schweren psychischen Erkrankung zumindest im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen haben könnte und weitere Fremdgefährdungen nicht auszuschließen sind.“

junge Frauen wollten – aus Richtung Kölner Dom kommend – gerade bloß auf den Alten Markt gehen, als sie vom Täter umgefahren werden (Symbolfoto).
Wieso wurde der Staatsschutz nicht involviert?
Unverständlich bisher: Die Staatsanwaltschaft erklärte am 6. August gegenüber NIUS, dass man wegen der womöglichen psychischen Erkrankung sowie verminderten Schuldfähigkeit, den Staatsschutz nicht involviert habe.
Heißt: Der Staatsschutz wurde NICHT einbezogen, obwohl eine politische Motivation bisher nicht ausgeschlossen werden kann. Der Staatsschutz dient in Deutschland zum Schutz des bestehenden Staates vor politisch motivierten und staatsbedrohenden Aktivitäten wie einer Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Allgemeinheit.
Wurde die Tat überhaupt an das Innenministerium gemeldet?
In Deutschland sind sogenannte Meldungen wichtiger Ereignisse („WE-Meldungen“) durch Polizeibehörden erforderlich. Dabei werden Ereignisse, welche die öffentliche Sicherheit erheblich beeinträchtigen können oder bereits beeinträchtigt haben, dem Innenministerium und Kriminalamt des zuständigen Landes gemeldet.
Grund: Das Ministerium kann durch die gemeldeten Informationen politisch-strategische Bewertungen sowie Entscheidungen fällen.

Er ist der Innen-Chef von Nordrhein-Westfalen: Minister Herbert Reul (CDU).
Bei beispielsweise islamistisch motivierten Taten besteht oftmals die Gefahr von Nachahmertaten. Es ist für die Landesoberbehörden der Polizei von großer Wichtigkeit, vor allem zeitgerecht über bestimmte Ereignisse, welche die öffentliche Sicherheit gefährden, pflichtinformiert zu werden. Außerdem wird mit den „WE-Meldungen“ ein „Landeslagebild“ für die Sicherheitsbehörden erstellt.
Ob das Innenministerium oder Sicherheitsbehörden in NRW überhaupt über den schrecklichen Auto-Anschlag informiert wurden, ist derzeit nicht bekannt. NIUS fragte dazu die Staatsanwaltschaft an – doch die Frage wurde nicht beantwortet.
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