Islamistischen Gefährdern den Pass entziehen: Jetzt zieht die CDU rechts an der AfD vorbei
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Sven Schulze entzündet eine Debatte um die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland. Auch bei NIUS Live waren die Aussagen des CDU-Ministerpräsidenten am Dienstag Thema.
Nach dem islamistischen Terroranschlag eines Doppelstaatlers auf den Berliner CSD sagte Schulze: „Wir dürfen es als Deutschland nicht mehr zulassen, dass hier Menschen bei uns leben, die unsere Kultur nicht akzeptieren.“ Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt steigt Wahlkämpfer Sven Schulze damit in die Debatte ein, welche politischen Folgen der islamistische Terroranschlag eines Doppelstaatlers auf den CSD am Sonnabend in Berlin haben muss.
Schulzes Einschätzung zum Attentäter: Er sei in Deutschland geboren, habe einen deutschen Pass, aber trotzdem lehne er „uns als Land, als Staat, als Gemeinschaft“ ab. Schulze: „Ich möchte solche Menschen hier nicht in Deutschland leben haben.“
Praktisch zielt Schulze vor allem auf Doppelstaatler: Ihnen soll bei islamistischer Radikalisierung oder Gefährder-Status der deutsche Pass entzogen werden können. Bei ausschließlich deutschen Staatsangehörigen ist das rechtlich kaum möglich.
Unterscheidung unter Staatsbürgern
Eine heikle Position für einen CDU-Mann. Denn die CDU wirft der AfD seit Monaten vor, Staatsbürger nach Herkunft, Religion und Aussehen in ‚richtige‘ und ‚falsche‘ Deutsche zu unterteilen und damit ein ethnisch geprägtes Volksverständnis zu vertreten.
In ihrer aktuellen Wahlkampfbroschüre kritisiert die CDU-Bundesgeschäftsstelle genau das:

So sieht die CDU die AfD: Aktuelles Wahlkampfmaterial der CDU-Bundesgeschäftsstelle.
Jetzt fordert ausgerechnet ein CDU-Ministerpräsident, dass deutsche Staatsbürger, die ‚uns als Land, als Staat, als Gemeinschaft‘ ablehnen, hier nicht mehr leben sollen.
Auch wenn Schulze dabei nicht ethnisch, sondern kulturell und loyalitätsbezogen argumentiert – er trifft eine Unterscheidung unter Staatsbürgern. Genau das hat die CDU der AfD bislang als problematisch bis verfassungsfeindlich vorgeworfen.
Beobachter stellen natürlich einen Bezug zum Wahlkampf in Sachsen-Anhalt her, wo am 6. September ein neuer Landtag gewählt wird.
„Letzte Patrone“ im Wahlkampf
Dass Schulze nun ausdrücklich zwischen Staatsbürgern unterscheidet, die dazugehören sollen, und solchen, die er nicht mehr im Land haben will, sieht die stellvertretende Chefredakteurin von NIUS, Pauline Voss, deshalb als „letzte Patrone“ im Wahlkampf gegen den AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund.

Kritisierte Schulzes Rechtsschwung in NIUS Live am 28. Juli: Pauline Voss.
In der Sendung NIUS Live am 28. Juli verweist Voss auf den fundamentalen Widerspruch in der Argumentation von Schulze: Die CDU übernehme ausgerechnet eine Unterscheidung unter Staatsbürgern, die sie der AfD regelmäßig als Beleg für ein angeblich verfassungsfeindliches Volksverständnis vorwerfe.
Hätte ein AfD-Politiker denselben Satz gesagt, wäre er sofort als Beleg für ein verfassungsfeindliches Volksverständnis zitiert worden – genau so, wie die CDU es in ihrer eigenen Wahlkampfbroschüre tut. Nun klingt Schulze plötzlich härter, als es die CDU der AfD je zugestehen wollte.
Schupelius: Staatsbürgerschaft keine frei verfügbare Verhandlungsmasse
NIUS-Kolumnist Gunnar Schupelius warnt davor, die deutsche Staatsbürgerschaft im Wahlkampf zur frei verfügbaren Verhandlungsmasse zu machen. „Entweder man bekommt sie und dann ist man Deutscher oder man bekommt sie nicht“, sagt Schupelius. Einem deutschen Staatsbürger könne nicht einfach der Pass entzogen werden, weil er sich später islamistisch radikalisiert habe.
Schupelius erinnert dabei an die besondere historische Bedeutung des Staatsbürgerrechts in Deutschland. „Die Staatsbürgerschaft ist ein sehr hohes Gut und wer sie bekommen hat, der ist Deutscher und das ist alles“, so seine Einschätzung.

Kritisiert die schnelle Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft: NIUS Kolumnist Gunnar Schupelius.
Gerade deshalb kritisiert er auch die schnelle Vergabe deutscher Pässe: „Die sehr, sehr schnelle und leichtfertige Vergabe der Staatsbürgerschaft, wie wir sie jetzt erleben, führt offenbar auch dazu, dass man dann davon ausgeht, man könnte sie auch wieder einkassieren.“ Sein Urteil: „Ganz bedenklich. Es handelt sich ja um Grundrechte. Also Vorsicht, Vorsicht.“
Voss sieht dies anders: Bei Doppelstaatlern oder Menschen, die erst vor kurzer Zeit eingebürgert wurden und anschließend offen den Rechtsstaat und die demokratische Ordnung bekämpften, könne ein Entzug des deutschen Passes legitim sein, sofern er rechtlich möglich sei. Sie verweist zugleich auf das praktische Problem, islamistische Einstellungen gerichtsfest nachzuweisen.
Wer ist der Gewinner der Debatte? Voss sieht hier vor allem AfD-Spitzenkandidat Siegmund. Denn nach Schulzes Vorstoß könne sich Siegmund geradezu als gemäßigter Bewerber präsentieren.
Die paradoxe Folge: Je härter Schulze in der Rhetorik wird, desto leichter kann sich die AfD sich als Alternative in der Mitte inszenieren.
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Redaktion
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