Bericht über Landesamt für Einwanderung: Alle 13 Minuten wird in Berlin ein Ausländer eingebürgert
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Die Ausländerbehörde in Berlin, „Landesamt für Einwanderung“ (LEA) genannt, soll 40.000 Einbürgerungen im laufenden Jahr vornehmen. Insbesondere für Berliner Verhältnisse arbeitet die Behörde sehr effizient, um das Plansoll zu erfüllen. Gesetzliche Vorschriften werden mitunter sehr frei interpretiert, fast 99 Prozent der Anträge genehmigt.
In Berlin werden immer mehr Ausländer eingebürgert. 2023 erhielten dort gut 9.000 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft, 2024 waren es knapp 22.000. In diesem Jahr könnten es laut LEA-Direktor Engelhard Mazanke 40.000 werden, im ersten Halbjahr waren es bereits gut 20.000.
Die Ausländerbehörde in Berlin, die seit fünf Jahren „Landesamt für Einwanderung“ heißt, liegt bei der Zielvorgabe 40.000 also gut im Rennen. Das bedeutet: Alle 13 Minuten wird in Berlin jemand eingebürgert. Wie der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) meint, geht die rasch steigende Zahl an Einbürgerungen auf schnellere digitale Verfahren und bundesgesetzliche Regeln zurück, ob Menschen die Voraussetzungen erfüllten, etwa die Sprache beherrschten und sich zu den Werten in Deutschland bekennen, werde sehr genau geprüft.

Wartende Ausländer vor dem Landesamt für Einwanderung in Berlin.
Ausreisepflichtig und trotzdem geduldet
Eine Reportage von Frauke Hunfeld im Spiegel („Aufenthaltstitel, Einbürgerungen und Fiktionen“) jedoch zeigt, dass in der Behörde nicht nur aufgestockt, umstrukturiert und digitalisiert wurde, um die Prozesse zu beschleunigen. Sogar die Beratung wurde gestrichen und durch einen Quick-Check ersetzt, den man im Internet machen kann. Die Behörde zeigt sich auch ungewöhnlich unbürokratisch und wohlwollend, wenn es um die einbürgerungswilligen „Kunden“ geht.
- Derzeit sind in Berlin etwa 60.000 Einbürgerungsanträge offen.
- Nicht einmal zwei Prozent aller Anträge auf Einbürgerung werden abgelehnt. Seit dem 1. Januar 2024 hat das Amt 42.000 Menschen eingebürgert und nur 700 Anträge versagt.
- Antragsteller müssen ihre Unterlagen digitalisieren und online zustellen. Nur zur Einbürgerungszeremonie müssen sie persönlich erscheinen – und für die sind maximal 15 Minuten vorgesehen. Da kommt man um das Singen des Deutschlandliedes schon mal herum.
- Man kann offiziell ausreisepflichtig sein und trotzdem geduldet – etwa, weil man krank oder in der Ausbildung ist.
- Wer ein Dokument nicht vorlegen kann, weil es noch in Bearbeitung ist, bekommt eine „Fiktionsbescheinigung“ („Fibi“) ausgestellt, die so tut, als gäbe es das Dokument schon.
- Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Asylbewerber unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel zur Arbeit erhalten, wenn sie ihren Asylantrag zurücknehmen.
Eine der schönsten Passagen aus dem Artikel behandelt Sonderregelungen:
„In diesem Fall: für Leute, die eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben. Den 18er-Titel, sagt Sachbearbeiterin Ö. so leichthin, als würde sie über Eissorten sprechen, kann man zwar nur bekommen, wenn man den Asylantrag zurücknimmt. Wenn man das nicht tut, hat man eine Sperrwirkung nach Paragraf 10, allerdings könne Frau Aboud einen 19d-Titel bekommen, denn dieser Titel richte sich an geduldete Ausländer, die im Bundesgebiet eine Ausbildung abgeschlossen haben, und wenn wir 19d erteilen, dann kann man auch in einer logischen Sekunde gleich den 18er erteilen, weil da entfällt die Sperrwirkung.“

„Logische Sekunde“ mit einer gehörigen Portion Rabulistik.
Ungewohntes Behörden-Wohlwollen
Ganz offensichtlich werden Einbürgerungsbegehren wohlwollend behandelt: Eine Referatsleiterin wird mit den Worten zitiert: „Wir sind nicht großzügig. Wir sind realistisch. Man kann natürlich auch mit Vollgas auf eine rote Ampel zufahren, aber das machen wir nicht.“ Sie halte sich an die Gesetze, aber sie habe Ermessensspielräume und die nutze sie zum Wohle des Landes.
Amtschef Engelhard Mazanke hat in den vergangenen 24 Monaten 300 neue Stellen rangeschafft, 90 davon für die neu übernommenen Einbürgerungen. Ein Drittel davon sei selbst legal oder illegal eingereist oder habe Eltern, die etwa aus Armenien, Afghanistan oder der Türkei nach Deutschland kamen. Mazanke gelte als loyal, aber kritisch. Linke in der Stadt sagten, er sei in der CDU, CDUler behaupten, er sei in der SPD oder bei den Grünen. Die sind allerdings in Berlin ohnehin nicht voneinander zu unterscheiden. Er halte es „für nicht richtig, dass wir hier in Berlin 3,9 Millionen Einwohner haben, und davon hat eine knappe Million nicht den deutschen Pass.“

Engelhard Mazanke, Direktor des Berliner Landesamts für Einwanderung.
„Gestatteter“ und „erlaubter“ Aufenthalt nicht dasselbe
Im Text wird der Alltag der Behördenmitarbeiter beschrieben, auch einige Fälle in der Praxis.
- Der Artikel schildert einen Fall, in dem trotz zweijährigen Untertauchens und abgelehnter Asylbegehren, auch nach einem Prozess, die Bewerberin eine Ausbildung machte. Ihre Klage gegen die Ablehnung ihres Asylantrags wurde „Ende März 2025 endgültig abgewiesen, und damit war sie ausreisepflichtig. Jetzt Ausbildung abgeschlossen, darf bleiben und wird Deutsche.“
- In einem anderen Fall legt ein Antragsteller ein Sprachzertifikat vor, das ihm mittlere Deutschkenntnisse bestätigt. Wie sich herausstellt, kommt er jedoch ohne Dolmetscher nicht zurecht. Eigentlich müsste er „glaubhaft an der Feststellung seiner Identität mitwirken“. Er tut es nicht, bekommt aber doch eine Arbeitsgenehmigung.
- Ein „gestatteter“ und ein „erlaubter“ Aufenthalt sind nicht dasselbe.
- „Fachkräfte nach deutscher Lesart gibt es im Ausland eigentlich nicht. So richtig Fachkraft ist man nämlich erst, wenn deutsche Handwerkskammern zum Beispiel die vietnamesische Ausbildungsverordnung für Bäcker neben die deutsche gelegt und verglichen haben.“ Oft müsse nachqualifiziert werden. Das dauere, und natürlich gebe es einen Aufenthaltstitel speziell für diesen Zweck.
Durch die Nutzung von Ermessensspielräumen und viel Spitzfindigkeit scheinen die Vorschriften also gewohnheitsmäßig zugunsten der Einbürgerung umgangen zu werden. Man kann das „unbürokratisch“ nennen und mit Verweis auf das vermeintliche „Wohl des Landes“ und Teilhabe in einer Einwanderungsgesellschaft begrüßen – oder für unverantwortlich halten, wenn alles getan wird, um möglichst vielen Menschen möglichst bald den deutschen Pass auszustellen, egal wie „deutsch“ sie sich fühlen mögen.
Denn, wie es im Spiegel-Text auch heißt: „Seit gut einem Jahrzehnt ist Migration eines der wichtigsten politischen Themen in Deutschland. Der Umgang damit entscheidet Wahlen und hat das Potenzial, die Demokratie in ihren Fundamenten zu erschüttern.“
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