„Brandgefährliche Zustände“: NIUS Live zum Ausschluss von Martin Sichert
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Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert darf nicht zur Landratswahl im Landkreis Friesland antreten. Der dortige Wahlausschuss folgte damit gestern einer Empfehlung des niedersächsischen Innenministeriums. Gründe sollen Sicherts Mitgliedschaft in der AfD und Äußerungen in sozialen Medien gewesen sein. Bei NIUS Live wurde am Mittwochmorgen heftig über den Fall Sichert diskutiert.
NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt kritisiert die Prüfung der „Verfassungstreue“ und den Wahlausschluss Sicherts scharf: „Ich finde es brandgefährlich und nach meinem Empfinden sind das totalitäre Methoden, die hier einfach gerade Schule machen.“ Politische Gegner müssten an der Wahlurne besiegt werden und dürften nicht mithilfe staatlicher Behörden und Verwaltungsentscheidungen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Reichelt vergleicht den Vorgang mit dem Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen. In beiden Fällen hätten Innenministerium, Verfassungsschutz und Wahlausschuss darüber entschieden, ob ein Oppositionspolitiker überhaupt kandidieren dürfe. „Erdoğan wäre stolz auf den Wahlausschuss da in Friesland“, sagt Reichelt. Statt den Bürgern die Entscheidung zu überlassen, werde der politische Wettbewerb durch die Verwaltung vorentschieden.
Bundestag ja, aber Landrat nein?
Publizist Wolfgang Herles bezeichnet den Ausschluss bei NIUS Live als „in doppelter Hinsicht absurd“. Sichert sei bereits als Abgeordneter in den Deutschen Bundestag gewählt worden. Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, warum er zwar im Parlament sitzen, aber nicht für das Amt eines Landrats kandidieren dürfe.
Herles macht klar: „So geht man mit politischen Gegnern nicht um. Man muss politische Gegner im Wahlkampf bekämpfen.“ Eine große Partei könne nicht einfach „aus dem demokratischen Spiel“ ausgeschlossen werden. „Das ist ganz und gar unmöglich.“
Hinzu komme, dass eine Landratswahl eine Persönlichkeitswahl sei. Nach Ansicht von Herles wurde jedoch nicht Sicherts persönliche Eignung geprüft. Stattdessen sei von seiner Parteimitgliedschaft auf seine Person geschlossen worden: „Auch das ist undemokratisch und entspricht nicht den Regularien einer demokratischen Persönlichkeitswahl.“
Klage offenbar erst nach der Wahl möglich
NIUS-Moderator Alexander Kissler verweist auf eine weitere Besonderheit des Verfahrens. Offenbar könne Sichert erst nach der Kommunalwahl gegen seinen Ausschluss vorgehen. Erforderlich sei dafür ein Einspruch beim neu gewählten Kreistag oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Wahl wäre zu diesem Zeitpunkt bereits gelaufen.
Reichelt erinnert außerdem daran, dass Sichert gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion ist und wenige Tage zuvor mit einer Rede zur Gesundheitspolitik der Bundesregierung für Streit im Bundestag gesorgt hatte. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte ihm daraufhin einen Ordnungsruf erteilt und der protestierenden AfD-Fraktion mit einem Ausschluss aus der Sitzung gedroht.
Diese zeitliche Nähe mache den Fall besonders dramatisch, so Reichelt. Ein Oppositionspolitiker werde zunächst für seine Rede im Bundestag gemaßregelt und wenige Tage später von einer Wahl ausgeschlossen.
„Die Mitbewerber haben entschieden, du darfst leider nicht mehr bei unserer Demokratie mitmachen“, fasst Reichelt das Vorgehen zusammen. Sein Urteil: „Das sind brandgefährliche Zustände.“
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