„Abschiebung in Folter“: NGO-Gutachten will AfD-Verbot den Weg ebnen
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Ein von der NGO „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) in der Bundespressekonferenz vorgestelltes Gutachten erhebt schwere Vorwürfe gegen die AfD – und hält ein Verbotsverfahren für „wahrscheinlich erfolgreich“.
Bei der Vorstellung am Donnerstag behauptete Bijan Moini, Direktor der GFF, unter anderem, die AfD wolle „wohl auch Eingebürgerte mit nur einer [Staatsangehörigkeit] ausbürgern, also ihres Wahlrechts berauben und ausweisen“. Zudem wolle die AfD „Teile des deutschen Volkes ausschließen“ und durch ihre Familienpolitik einen „symbolischen Ausschluss bestimmter deutscher Kinder aus nicht hinreichend deutschen Familien“ bewirken. Zudem wurde polemisch behauptet, infolge der angeblich von der AfD geforderten „millionenfachen Remigration“ würden „Abschiebungen in Folter und andere menschenunwürdige Behandlung wahrscheinlich“.
Gutachten behauptet: AfD schlimmer als NPD
Auf Grundlage dieser und weiterer „Befunde“ kommt das von der GFF erstellte Gutachten zu dem Schluss, die AfD sei „verfassungswidrig“, ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hätte nach Einschätzung der Autoren „wahrscheinlich Erfolg“.

Gutachten-Initiator Bijan Moini trat auch auf der Re:publica auf.
Zu ermitteln, ob eine Partei so verfassungswidrig ist, dass man sie verbieten kann, ist normalerweise Aufgabe des Verfassungsschutzes. Die NGO „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ hat das Gutachten über die AfD selbst initiiert, Spenden dafür gesammelt und es nun in der Bundespressekonferenz vorgestellt.
Finanziert durch private Spenden und Unterstützer
Das Gutachten umfasst nach Angaben der GFF rund 1.500 Seiten sowie einen ebenso langen Anhang. Demnach wertete ein achtköpfiges Expertenteam innerhalb von 13 Monaten rund drei Millionen Datensätze und mehr als 2.500 Belege aus. Finanziert wurde die Untersuchung nach Angaben der GFF ausschließlich durch private Spenden von mehr als 20.000 Unterstützern in Höhe von über einer Million Euro. Besonders weit gehen die Autoren mit ihrem Vergleich zur NPD: „Für praktisch alle rassistisch geprägten Forderungen der NPD gibt es bei der AfD Entsprechungen. Teils geht die AfD auch über Forderungen der NPD hinaus.“

Moini mit Kollegin Dana-Sophia Valentiner bei der Präsentation des GFF-Gutachtens am Donnerstag. Valentiner studierte Rechtswissenschaft und „Genderkompetenz“ in Hamburg, „Legal Gender Studies“ ist heute eines ihrer Fachgebiete. Zudem produziert sie einen Podcast zum Thema „Feministische Rechtspolitik“.
Zur Begründung führen die Gutachter zwei zentrale Argumentationslinien an. Die AfD richte sich gegen das Demokratieprinzip, weil sie politische Gegner nicht mehr als legitime Mitbewerber anerkenne, sondern deren strafrechtliche Verfolgung fordere. Die Autoren sprechen von mehr als 220 Belegen und verweisen auf Forderungen nach Haftbefehlen, Anklagen und Gefängnisstrafen gegen Politiker wie Angela Merkel oder Karl Lauterbach. Wörtlich heißt es: „Die AfD möchte Politiker anderer Parteien strafrechtlich verfolgen. Sie ruft nach Haftbefehlen, nach der Anklagebank, nach Gefängnisstrafen für Entscheidungen, die ihr politisch nicht passen.“ Auch Antisemitismus und behindertenfeindliche Einstellungen seien in der AfD weit verbreitet.
Die AfD sei verfassungswidrig, weil sich ihr politisches Konzept „gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie richtet“, so Moini am Donnerstag. Aus seiner Sicht und der seiner Kollegen sei deshalb das häufig vorgebrachte Argument, ein Verbotsantrag werde ohnehin scheitern, „nicht mehr haltbar“.
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