Regierungs-Kommission fordert die AfD-Rente – die große NIUS-Analyse zu den 33 Empfehlungen
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Die Empfehlungen der Rentenkommission der Bundesregierung sind einen Tag vor der eigentlichen Bekanntgabe mit Kanzler Friedrich Merz (CDU) schon öffentlich geworden. Unter anderem das Handelsblatt hatte sie publiziert. NIUS analysiert die wichtigsten Punkte.
Rentenkommission übernimmt AfD-Ziel von 70 Prozent
Besonders die erste Empfehlung lässt aufhorchen: „Die Kommission empfiehlt, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Altersversorgung eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen.“
Das ferne politische Ziel der Kommission lautet also, das Niveau der Rente in Richtung von 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens zu bewegen, um eine Sicherung des Lebensstandards so zu erreichen. Die Bild-Zeitung titelt daher: „Neues Renten-Ziel! 70 Prozent des Netto-Lohns für jeden.“
Bemerkenswert: Diese Empfehlung der Rentenkommission der schwarz-roten Bundesregierung klingt ganz ähnlich wie die Renten-Forderung der AfD, die in ihrem Programm langfristig eine Rente von „gut 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens“ als Zielgröße definiert hatte. Eine AfD-Position, die häufig als unrealistisch kritisiert worden war.
Konrad Körner, CSU-Abgeordneter und Vorstandsmitglied der Rentenkommission, wehrt sich gegen die Wertung, die Kommission habe das AfD-Ziel übernommen. Er verweist auf den Unterschied zwischen der bisherigen Berechnung des Rentenniveaus und der „säulenübergreifenden Nettoersatzquote“, die man nun als Maßstab ansetze.
Das Problem aus Körners Sicht: Das politische Ziel der AfD von 70 Prozent Rente ist durch AfD-Chefin Alice Weidel ebenfalls als „Lohnersatzquote“ über „alle 3 Säulen“ definiert worden. Zuletzt bei einer Fernseh-Debatte nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg in der ARD.
Aus Rente mit 63 wird Rente mit 64
Eine laute politische Forderung war die Abschaffung der Rente mit 63. Das empfiehlt die Rentenkommission auch bei Empfehlung 6: „Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen“, heißt es da wörtlich.
Jedoch nicht gänzlich, sondern nur im Austausch, denn bei Empfehlung 8 heißt es dann: „Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Danach soll sie parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze angehoben werden. Das Renteneintrittsfenster soll dadurch auch bei Anhebung der Regelaltersgrenze bei drei Jahren bleiben.“
Heißt: Die Rente mit 63 soll durch eine Rente mit 64 ersetzt werden. Die Altersgrenze soll dann entlang der Entwicklung der Lebenserwartung der Menschen in Deutschland nach und nach leicht ansteigen. Um etwa 0,5 Jahren pro Jahrzehnt.
De-facto-Steuererhöhung um 2 Prozent
Kern des Reform-Vorschlags ist eine „obligatorisch kapitalgedeckte Renten-Komponente im Rahmen der GRV (gesetzliche Kapitalrente)“. Bisher war dieser Vorschlag als „Aktienrente“ diskutiert worden. Neben dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rente soll demnach eine weitere, kapitalgedeckte Säule entstehen.
Um das Ganze mit Geld zu versorgen, muss jedoch Geld beschafft werden – und zwar bei den Beitragszahlern und ihren Arbeitgebern: „Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden. Empfohlen wird ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent“, heißt es wörtlich in dem Papier. Damit würden aus aktuell 18,6 Prozent Rentenbeitrag mindestens 20,6 Prozent Beitrag werden.
Unklar ist, bei welchen der 33 Empfehlungen ein Konsens innerhalb der Kommission herrscht. SPD-Chefin Bärbel Bas hatte vor Kurzem gesagt, dass nur ebenjene Vorschläge, die einstimmig beschlossen werden, von der Bundesregierung auch direkt übernommen würden. Alle anderen müssten debattiert werden.
Am Dienstag will Bundeskanzler Friedrich Merz die Ergebnisse der Rentenkommission gemeinsam mit ihren Vertretern vorstellen. Dann sollen auch konkrete Zahlen genannt werden, welche Maßnahmen sich wie in Zahlen niederschlagen.
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Julius Böhm
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