Eklat bei steuerfinanziertem Workshop an Schule: Demokratie-Referentin verweigert Männern den Handschlag
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Der Rektor einer Schule in Baden-Württemberg untersagt eine Demokratie-Veranstaltung vor Achtklässlern, weil die externe Referentin sich weigert, Männern die Hand zu geben. Verantwortlich für den Workshop zur Demokratiebildung ist das Kultusministerium in Baden-Württemberg. Auf Anfrage von NIUS schiebt die Behörde von Ministerin Theresa Schopper (Grüne) die Verantwortung auf die durchführende NGO ab.
Die Worte des Schuldirektors könnten schärfer nicht sein: „Sehr geehrte Eltern der Klassenstufe 8, ich möchte Sie darüber informieren, dass ich eine für den 3. März 2026 geplante Veranstaltung untersagt habe“, heißt es in einem Rundschreiben vom 4. März, das NIUS exklusiv vorliegt. „Die im Auftrag des Kultusministeriums entsandte Referentin verweigerte Gesprächspartnern anderen Geschlechts aufgrund ihres Geschlechts den Handschlag.“
Ereignet hatte sich der Vorfall am Bildungszentrum Bretzfeld in Baden-Württemberg. Das Kultusministerium entsendet regelmäßig externe Referenten an die Schulen des Landes, um über gesellschaftliche Entwicklungen im Rahmen unserer Demokratie aufzuklären. Die Workshops zielen darauf ab, Schüler für Formen „gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ zu sensibilisieren, „Vorurteile durch die Begegnung mit anderen Lebenswelten und religiösen Überzeugungen abzubauen sowie wechselseitige Empathie zu fördern und demokratische Diskursformen einzuüben“.

Theresa Schopper (Grüne), Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg, ist verantwortlich für den Demokratie-Workshop.
Die durchführende NGO wird durch das Kultusministerium finanziert
Laut Informationen von NIUS wurde in diesem Fall das Projekt „Yad be Yad“ beauftragt, das von der NGO „Kubus“ aus Stuttgart ins Leben gerufen wurde. Angesichts des verweigerten Handschlags birgt schon der Name des Projekts eine gewisse Ironie. „Yad be Yad“ bedeutet auf Arabisch und Hebräisch „Hand in Hand“. Finanziert wird das Projekt seit April 2024 aus dem Kultusministerium von Baden-Württemberg. Vom 1. April 2024 bis zum 31. Dezember 2025 flossen insgesamt 136.501 Euro. In diesem Jahr betragen die Fördermittel „voraussichtlich etwa 105.000 Euro“, erklärt das Kultusministerium auf Anfrage.
Die NGO bietet laut eigenen Angaben „Workshops zu Antisemitismus und antimuslimischem Rassismus, sowie zu jüdischem und muslimischem Leben für Schüler*innen und Erwachsene an“. Die Workshops werden „von jüdischen und muslimischen jungen Erwachsenen (bzw. von solchen mit eigener Antisemitismus- oder/und Rassismuserfahrung) in Tandems durchgeführt. Dafür werden sie durch Schulungen und regelmäßige Qualifizierungsmodule als ‚Teamer*innen‘ ausgebildet“.
Eine solche „Teamer*in“ wurde am 3. März auch in der Schule in Bretzfeld vorstellig. Dort kam es zum Eklat, denn die Referentin weigerte sich, Männern die Hand zu geben. Der Rektor begründete seine anschließende Absage der Veranstaltung gegenüber den Eltern wie folgt: „Gemäß §1 des Schulgesetzes Baden-Württemberg ist es unser Auftrag, die Kinder zur Anerkennung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu erziehen. Eine geschlechtsspezifische Verweigerung des Grußrituals widerspricht diesem Erziehungsauftrag und der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg. Um die Glaubwürdigkeit unserer pädagogischen Arbeit und die Werte unserer Verfassung zu schützen, war die Absage der Veranstaltung unumgänglich.“

Der Rektor fand deutliche Worte für den Eklat an seiner Schule.
Ministerium schiebt Verantwortung ab
Wie aber konnte es passieren, dass eine Referentin, deren Verhalten im Widerspruch zu zentralen Prinzipien wie der Gleichberechtigung steht, Schüler über „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ aufklären soll – und das im Auftrag des Staates? Auf Anfrage von NIUS schiebt das Kultusministerium die Verantwortung auf die durchführende NGO „Kubus“ ab: „Das Ministerium bestimmt die Referenten nicht selbst. Die Auswahl liegt bei der Partnereinrichtung, mit der das Kultusministerium bei diesen Workshops kooperiert. Grundlage für den Einsatz ist eine entsprechende fachliche und pädagogische Qualifikation.“
Die Entscheidung, die Veranstaltung abzusagen, liege „im Ermessen des Schulleiters“, heißt es weiter. Das Kultusministerium verweist jedoch darauf, „dass es im Hinblick auf diese Praxis unterschiedliche Wahrnehmungen, Einordnungen und Bewertungen geben kann“. Gleichzeitig betont die Behörde der Grünen-Ministerin Theresa Schopper: „Die Verweigerung des Handschlags im vorliegenden Kontext ist keine verfassungsfeindliche Handlung. Beim Handschlag handelt es sich jedoch um eine allgemeingültige Geste des gegenseitigen Respekts. Eine Verweigerung, egal, ob von Mann oder Frau, wird vom Gegenüber häufig als Kränkung empfunden. Gerade an einem Ort staatlicher Bildung sollte dies beachtet und vermieden werden.“

Die NGO wird durch das Kultusministerium finanziert.
Referentin erhält Ausfallpauschale
Gänzlich umsonst ist die Referentin der NGO jedoch nicht in die Schule gefahren: „Die Referentin erhält eine Fahrtkostenerstattung und eine Ausfallpauschale“, bestätigt das Kultusministerium. Auf die Frage, ob das Ministerium plant, die Referentin auch künftig für Veranstaltungen im Rahmen der Demokratiebildung einzusetzen, heißt es: „Nein.“
Eine Presseanfrage beim Verein „Kubus“ bleibt hingegen unbeantwortet. NIUS hatte nach den genauen Gründen für die Verweigerung des Handschlags gefragt, ob es sich bei der Referentin um eine Person muslimischen Glaubens handelte und ob die Referentin weiterhin im Bereich der Demokratiebildung eingesetzt wird.
Auf der Website des Projekts werden jedenfalls weitere Bewerber gesucht, die sich als „Team*in“ ausbilden lassen wollen, um „Workshops und Dialogformate für Schüler*innen durchzuführen“. Ob beim Bewerbungsprozess auch thematisiert wird, ob man Personen des anderen Geschlechts bei der Begrüßung die Hand gibt, ist unklar.
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