Hammerbande: Lina E. kommt auf Bewährung frei
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Lina E. kommt auf Bewährung frei. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden bestätigt, den Strafrest der wegen linksextremistischer Gewalttaten verurteilten Frau zur Bewährung auszusetzen. Die sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen den Beschluss des OLG Dresden wurde verworfen.
In der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs heißt es: „Der Bundesgerichtshof hat die sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden verworfen, mit dem der Rest der Gesamtfreiheitsstrafe gegen die wegen linksextremistischer Gewalttaten verurteilte Lina E. zur Bewährung ausgesetzt worden ist.“
Lina E. war vom Oberlandesgericht Dresden am 31. Mai 2023 verurteilt worden. Nach dem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof stand eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Verurteilt wurde sie unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.
Der BGH beschreibt den Hintergrund der Verurteilung deutlich: „Nach den im Urteil vom 31. Mai 2023 getroffenen Feststellungen war sie Mitglied einer militant-linksextremistischen Gruppierung mit Schwerpunkt in Leipzig. Der Personenzusammenschluss war darauf gerichtet, gewaltsam gegen einzelne Angehörige der rechtsextremen Szene vorzugehen und so mittels massiver körperlicher Gewalt rechtsextremistische Bestrebungen zu bekämpfen.“
Der Bundesgerichtshof schreibt weiter: „Die Verurteilte, die selbst dem linksextremen politischen Spektrum angehörte, beteiligte sich an einer größeren Zahl solcher Angriffe, bei denen zumeist mit Schlagwerkzeugen auf die Opfer eingewirkt wurde und die Geschädigten zum Teil schwer verletzt wurden.“
Nach Angaben des Gerichts sind zwei Drittel der Strafe inzwischen verbüßt. Dabei wurde auch die vollzogene Untersuchungshaft angerechnet. Das Oberlandesgericht Dresden hatte am 20. März 2026 entschieden, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen. Zuvor war ein kriminalprognostisches psychologisches Sachverständigengutachten eingeholt worden.
Generalbundesanwalt scheitert mit Beschwerde
Der Generalbundesanwalt ging gegen diese Entscheidung vor. Der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bestätigte jedoch den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden.
In der Mitteilung heißt es wörtlich: „Denn nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens kann der Verurteilten eine günstige Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit gestellt werden.“
Ausschlaggebend war aus Sicht des Gerichts vor allem, dass Lina E. sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft distanziert habe – der BGH formuliert: „Dies gilt insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat.“
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