Hülya Iri und der SPD-Filz in Hannover: Wurde ihr Integrationsverein von Beginn an gegründet, um Fördermittel abzuzweigen?
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Der Verein „Integrationsarbeit Kronsberg e.V.“ der niedersächsischen SPD-Politikerin Hülya Iri ist insolvent und Gegenstand mehrerer Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover. NIUS berichtete bereits am 14. April 2026. Nun zeigen neue exklusive Recherchen von NIUS, dass der Betrug bereits bei der Gründung des Integrationsvereins geplant gewesen sein könnte.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt inzwischen in drei getrennten Verfahren. In einem Verfahren wegen Betrugs wird gegen Hülya Iri ermittelt. Dabei geht es um den Vorwurf, dass sie als Ratsfrau zu hohe Verdienstausfallentschädigungen beantragt und erhalten hat. Die Anzeige stellte die Landeshauptstadt Hannover, trotz diverser medialer Enthüllungen, allerdings erst am 17. April 2026. In den beiden anderen Verfahren wird sowohl gegen Hülya Iri als auch gegen ihre Tochter Esma Bozdemir ermittelt: wegen Subventionsbetrugs und Untreue. Im Kern steht der Verdacht, dass Teile der über 1,2 Millionen Euro öffentlichen Fördergelder für private Immobilienkäufe der Familie verwendet und Subventionen mehrfach (durch den Bund und das Land Niedersachsen) ausgezahlt wurden.
Die eigentlichen Projekte, für die die Gelder bestimmt waren, scheinen gar nicht durchgeführt worden zu sein. Ehrenamtliche Flüchtlingshelfer vor Ort berichten bereits seit Jahren, dass das Büro fast immer geschlossen war. Weder das „Respekt Café“ noch die angekündigten Sportkurse gegen Antisemitismus oder andere Angebote haben Spuren hinterlassen, obwohl Fördergelder in Höhe von über einer Million Euro flossen. Der Verein verfügte nicht einmal über eine eigene Website.
NIUS beantragte beim Amtsgericht Hannover, die Vereinssatzung einsehen zu dürfen. Bei der Auswertung zeigt sich, dass die Struktur der Satzung, die eine unkontrollierte Verwendung der Mittel ermöglichte, von Beginn an – das war im September 2018 – in der Satzung angelegt war.
Diente die Satzung von Beginn an dem Zweck, Gelder zu veruntreuen?
Die Satzung des Vereins enthält mehrere Bestimmungen, die für einen gemeinnützigen Verein dieser Größe extrem ungewöhnlich sind:
§ 7 der Satzung bestimmt, dass der Vorstand aus drei Personen besteht. Die erste Vorsitzende, Hülya Iri ist jedoch „alleiniger Vertretungsberechtigter“ im Sinne des § 26 BGB. Sie kann den Verein allein gerichtlich und außergerichtlich vertreten und übt das alleinige Direktionsrecht aus. Eine Gegenzeichnung durch andere Vorstandsmitglieder ist nicht vorgesehen. Das ist in der Praxis eine Ein-Personen-Herrschaft. Bei den meisten gemeinnützigen Vereinen gilt das Vier-Augen-Prinzip oder zumindest eine gemeinsame Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder. Hier nicht.

Auszug aus der Satzung des Vereins „Integrationsarbeit Kronsberg e.V.“, die NIUS exklusiv vorliegt.
Gleichzeitig erlaubt dieselbe Satzung der ersten Vorsitzenden eine pauschale Vergütung für ihren Arbeits- oder Zeitaufwand. Der Geschäftsführer erhält ebenfalls eine Vergütung. § 3 verbietet zwar unverhältnismäßig hohe Vergütungen und Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind. In einem Verein, dessen Gründer und Unterzeichner neben Hülya Iri auch ihre Tochter Esma Bozdemir und ihr Sohn Emre Bozdemir sind, gab es jedoch praktisch keinen wirksamen Kontrollmechanismus.
Die Satzung schuf damit von Anfang an ein Konstrukt, in dem eine einzelne Person praktisch uneingeschränkt über öffentliche Gelder verfügen konnte. Der Verdacht liegt nahe, dass der Verein von Anfang an so strukturiert wurde, um Geld zu veruntreuen.

Die Vereinssatzung ist unterschrieben von Hülya Iri und ihrer Tochter Esma Bozdemir. Esma Bozdemir gehören die Immobilien der Familie, die vermutlich von den Fördergeldern gekauft wurden.
Die Bundesregierung beschwichtigte und lag fast überall falsch
Im September 2025 stellte die AfD-Fraktion im Bundestag eine Kleine Anfrage zur Förderung des Vereins. Die Antwort der Bundesregierung vom 10. September 2025 fiel eindeutig aus: Es gebe keinen Anlass zur Sorge.
Die Regierung nannte ausschließlich die Bundesförderung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds in Höhe von 924.479,88 Euro. Kofinanzierung durch das Land Niedersachsen oder die Stadt Hannover? „Nein.“ Doppelförderung? „Zuwendungsrechtlich ausgeschlossen.“ Verwendungsnachweise? Drei Zwischenberichte seien fristgerecht eingegangen, „keine Unregelmäßigkeiten festgestellt“. Immobilienkäufe? „Nicht förderfähig.“ Die parteipolitischen Verbindungen von Hülya Iri als SPD-Ratsfrau seien bekannt gewesen, jedoch „nicht relevant“ für die Förderentscheidung.
Aus heutiger Sicht war diese Antwort in fast allen wesentlichen Punkten falsch oder irreführend.
Tatsächlich hatte das Land Niedersachsen rund 350.000 Euro bewilligt, darunter 55.000 Euro für die umstrittenen „Sport gegen Antisemitismus“-Kurse. Das BAMF selbst stellte am 16. März 2026 Strafanzeige und fordert nun die Rückzahlung von rund 730.000 Euro. Das Landessozialamt prüft Doppelförderungen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue im Zusammenhang mit den Immobilien der Familie.
Die Bundesregierung hatte also im September 2025 noch behauptet, alles sei geprüft und in Ordnung. Nur wenige Monate später stellt sich heraus, dass nahezu jede zentrale Aussage falsch ist.
Enge Verflechtung zwischen Verein, Familie und SPD
Hülya Iri war zu diesem Zeitpunkt nicht irgendeine Vereinsvorsitzende. Sie war stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende in Hannover, Integrationsbeauftragte, und hatte Empfehlungsschreiben prominenter SPD-Politiker wie Doris Schröder-Köpf vorzuweisen. Die enge personelle und politische Verflechtung zwischen Verein, Familie und SPD scheint in der Antwort der Bundesregierung systematisch ausgeblendet worden zu sein. Stattdessen verwies die Regierung lediglich darauf, dass die Förderrichtlinie ausreiche.

Ein „enthusiastisches und unermüdliches Team“: Hülya Iri zusammen mit Doris Schröder-Köpf im Wahlkampf der SPD im Jahr 2022. Das Bild stammt vom Instagram-Account von Doris Schröder-Köpf.
Erst als das BAMF selbst aktiv wurde, setzte eine echte Prüfung ein. Von acht anonymen Anzeigen, die bereits seit Mitte 2025 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen waren, erklärte die Staatsanwaltschaft Hannover, dass nur eine Anzeige einen ausreichenden Anfangsverdacht für ein Verfahren erzeugte. Aber erst die Anzeige der Bundesbehörde BAMF löste dann die Ermittlungen aus.
Der vorläufige Insolvenzverwalter und die Staatsanwaltschaft stehen noch am Anfang ihrer Arbeit. Sollte sich der Verdacht erhärten, haften die Verantwortlichen persönlich, auch nach der Insolvenz.
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Florian Morsch
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