Trotz schwerer Straftaten: „Knast-Casanova“ klagt sich Flüchtlingsstatus zurück
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Ein mehrfach verurteilter Intensivtäter hat sich vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht seine Flüchtlingseigenschaft zurückgeklagt. Das berichtet die Bild, der das Urteil vom 20. Mai 2026 vorliegt. Das Gericht erklärte demnach einen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für rechtswidrig. Die Bundesrepublik muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Der heute 19-jährige Ahmad J. wurde im Irak geboren und kam als Kind mit seiner Mutter nach Deutschland. 2017 wurde er als Flüchtling anerkannt. Zwischen 2021 und 2023 wurde er unter anderem wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, versuchten Raubes, erpresserischen Menschenraubes, besonders schwerer räuberischer Erpressung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Im Juli 2023 verhängte das Amtsgericht Lübeck gegen ihn eine dreijährige Jugendstrafe.
„Eine Gefahr für die Allgemeinheit“ – Flüchtlingseigenschaft entzogen
Das BAMF entzog Ahmad J. im Juli 2024 die Flüchtlingseigenschaft. Die Behörde begründete dies damit, dass von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Dagegen klagte der Intensivtäter mit Erfolg.
Wie die Bild berichtet, stellte auch das Verwaltungsgericht fest, dass der 19-Jährige wiederholt mit schweren Gewalt- und Eigentumsdelikten aufgefallen sei. Von einer einmaligen „Entgleisung“ könne keine Rede sein. Ein kriminalprognostisches Gutachten vom Januar 2025 bezifferte das Risiko weiterer Straftaten sogar auf 78 Prozent.

Dieser Bescheid des BAMF wurde durch ein Gericht rückgängig gemacht.
Dennoch sah das Gericht zum Zeitpunkt der Verhandlung keine ausreichend konkrete Wiederholungsgefahr mehr. Eine schwere Verurteilung allein reiche für den Entzug der Flüchtlingseigenschaft nicht aus. Ein zweites Gutachten vom August 2025 attestierte Ahmad J. eine persönliche Reifung, mehr Einsicht und eine verbesserte Impulskontrolle.
Der „Knast-Casanova von Schleswig“
Bekannt wurde der Iraker als „Knast-Casanova von Schleswig“. Während seiner Haft soll er sexuelle Beziehungen mit zwei Mitarbeiterinnen der Jugendanstalt unterhalten haben: einer Abteilungsleiterin und einer Anstaltspsychologin. Laut Anklage erhielt er dabei unter anderem Handys, Schmuck, Geld und Essenslieferungen. Beide Frauen verloren ihre Stellen und wurden inzwischen verurteilt.
Auch Ahmad J. soll sich noch wegen Bestechung vor dem Amtsgericht Salzgitter verantworten. Seit seiner Haftentlassung lebt er laut Bild mit der früheren JVA-Abteilungsleiterin zusammen. Das Paar wolle heiraten und Kinder bekommen.
Das BAMF erklärte auf Anfrage der Zeitung, das Urteil werde geprüft. Eine Abschiebung in den Irak ist theoretisch weiterhin möglich. Durch die Gerichtsentscheidung behält Ahmad J. jedoch vorerst seine Flüchtlingseigenschaft.
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