Müller-Chef geht juristisch gegen Campact-Kampagne vor: „Ich bin kein AfD-Mitglied und möchte auch keins werden“
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Theo Müller zieht gegen Campact juristisch zu Felde. Der Gründer des Molkereikonzerns Müller sieht sich durch eine bundesweite Kampagne der Organisation zu Unrecht in die Nähe der AfD gerückt und verlangt, dass bestimmte Aussagen nicht weiterverbreitet werden, berichtet die FAZ.
Campact arbeitet seit Wochen mit Aufklebern und Plakaten, die Müller-Produkte als angeblich politisch kontaminiert markieren sollen. Nach eigenen Angaben habe die Organisation 2,2 Millionen Sticker in Umlauf gebracht. Auf ihnen und auf großflächigen Plakaten wird Müller als AfD-Unterstützer dargestellt, etwa mit den Sätzen „Alles AfD oder was?“ sowie „Jetzt mit AfD-Geschmack: Konzerngründer Theo Müller unterstützt die rechtsextreme AfD“. Nach Campact-Angaben wurden seit Mitte Januar zudem 28.000 Plakate aufgehängt.

Anti-Müller-Kampagne von Campact
„Ich bin kein AfD-Mitglied und möchte auch keins werden“
Müller weist diese Zuschreibung zurück und lässt Campact über seinen Anwalt zur Unterlassung auffordern. Er bestreitet nicht nur eine Parteimitgliedschaft, sondern auch jede Form finanzieller Förderung. In dem Schreiben bezieht er sich auf ein NZZ-Interview aus Februar 2024 und wird dort mit einer klaren Aussage zitiert: „Ich bin kein AfD-Mitglied und möchte auch keins werden.“ Außerdem bestreitet er, die AfD jemals unterstützt oder Geld gespendet zu haben.
Sein Anwalt Christian Schertz argumentiert, die Kampagne arbeite mit einer „solitären, undifferenzierten, blickfangartigen Herausstellung“ der beanstandeten Sätze und setze damit eine unwahre Tatsachenbehauptung. Die Plakat- und Stickerbotschaften erzeugten den „zwingenden Eindruck“, Müller zähle zum Kreis der AfD-Unterstützer und habe der Partei insbesondere finanzielle Zuwendungen zukommen lassen. Dem hält Müller entgegen, er habe „zu keinem Zeitpunkt die AfD unterstützt“, er habe „nie irgendwelche finanziellen Zuwendungen an die Partei vorgenommen“ und er sei seit Jahrzehnten CSU-Mitglied.
Campact versucht die Aktion unter anderem mit Hinweisen auf Müllers persönlichen Umgang mit AfD-Chefin Alice Weidel zu begründen. Genau hier setzt Müller mit seiner rechtlichen und inhaltlichen Abgrenzung an: Eine private Bekanntschaft sei etwas anderes als eine tatsächliche oder gar finanzielle Unterstützung einer Partei. Auch eine Presseerklärung, die auf eine Freundschaft verweise, ändere nach Auffassung der Anwälte nichts daran, dass der Satz „Konzerngründer Theo Müller unterstützt die rechtsextreme AfD“ als Tatsachenbehauptung verstanden werde – und damit unmittelbar in Müllers Persönlichkeitsrechte eingreife, und das „in mannigfaltiger Weise“. Sollte Campact nicht einlenken, will Müller vor Gericht gehen.

AfD-Chefin Alice Weidel zusammen mit Unternehmer Theo Mueller (r.) und seiner Frau Beate Ebert
„Alice Weidel ist eine Freundin“
Im Kern dreht sich der Streit auch darum, wie Campact Aussagen aus einem NZZ-Interview nutzt und zuspitzt. In der Kampagnenbegründung werden demnach einzelne Passagen als Beleg herangezogen. So steht im Raum, Müller habe eine Zusammenarbeit von CDU und AfD in Sachsen befürwortet. In der detaillierteren Darstellung heißt es jedoch, Müller habe eher über Optionen gesprochen: Die CDU könne mit der AfD sprechen oder mit der SPD eine Minderheitsregierung bilden. Auf die NZZ-Frage „Was sind Sie: ein interessierter Beobachter oder ein Sympathisant?“ antwortete Müller: „Irgendwas dazwischen.“ Auch zu Björn Höcke wird Müller mit einer Aussage zitiert: „Wenn Herr Höcke so schlimm ist, sollte die Regierung in Thüringen Artikel 18 des Grundgesetzes zur Anwendung bringen und ihm die Grundrechte entziehen.“ Und im Zusammenhang mit Weidel fällt der Satz: „Alice Weidel ist eine Freundin.“
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