ZDF-Intendant Himmler gibt Unterlassungserklärung gegen Böhmermann-Opfer Arne Schönbohm ab
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Wie Focus berichtet, hat ZDF-Intendant Norbert Himmler gegenüber dem früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, eine Unterlassungserklärung abgegeben. Demnach verpflichtet sich Himmler, bestimmte Aussagen über das Gerichtsurteil in der Böhmermann/Schönbohm-Affäre künftig nicht mehr zu wiederholen oder verbreiten zu lassen.
Auslöser war ein Auftritt Himmlers im Podcast „Table Today“ am 8. November 2025. Dort hatte der Intendant das Urteil des Landgerichts München I zur Böhmermann/Schönbohm-Affäre relativiert und sinngemäß gesagt, das Gericht habe nicht festgestellt, dass das ZDF „etwas Falsches behauptet“ habe; in dem Beitrag sei „kein Satz falsch gewesen“.
Schönbohms Anwalt sah darin eine irreführende Darstellung des Urteilsinhalts und forderte Himmler zur Unterlassung auf. Nach Medienberichten übernahm das ZDF zudem Anwaltskosten Schönbohms in Höhe von rund 1.400 Euro.

Norbert Himmler behauptete bei Table Media, das Landgericht München habe festgestellt, Böhmermann habe nichts Falsches über Schönbohm gesagt.
Böhmermann diskreditiere ohne Belege Schönbohm
Schönbohm hatte das ZDF nach einer Ausgabe von Böhmermanns „ZDF Magazin Royale“ aus dem Oktober 2022 verklagt. In der Sendung behauptete Böhmermann, der damalige Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm stehe russischen Akteuren bzw. Nachrichtendiensten nahe.

Böhmermann hatte im ZDF Neo Magazin Royale behauptet, Schönbohm stehe russischen Akteuren nahe.
Das Landgericht München I untersagte dem ZDF am 19. Dezember 2024 die Verbreitung mehrerer konkreter Aussagen (vier von fünf angegriffenen Punkten), sprach aber keine Geldentschädigung zu; Schönbohm hatte 100.000 Euro Schadensersatz gefordert. Das Urteil ist bzw. war nicht rechtskräftig.
Für Arne Schönbohm hatte die Böhmermann-Sendung und die anschließende öffentliche Debatte sehr konkrete dienstliche Folgen: Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) untersagte ihm, offensichtlich beeinflusst durch Jan Böhmermann, zunächst kurzfristig die Führung seiner Dienstgeschäfte, wenig später berief sie ihn als Präsident des (BSI) ab – offiziell mit der Begründung, das Vertrauen in seine Amtsführung sei „nachhaltig beschädigt“.

Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD, rechts) versetzte nach Böhmermanns Sendung den BSI-Chef Arne Schönbohm (links).
Faeser versetzte Schönbohm
Faeser versetzte ihn zum 1. Januar 2023 innerhalb des Geschäftsbereichs ihres Ministeriums auf den Posten des Präsidenten der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV). Parallel liefen disziplinarrechtliche Vorermittlungen; diese stellte das Ministerium Ende April 2023 ein, ein förmliches Disziplinarverfahren wurde nach Berichten mangels Anhaltspunkten nicht eröffnet.
Schönbohm macht hieraufhin einen erheblichen Reputationsschaden geltend und ging zivilrechtlich gegen das ZDF vor. Inzwischen läuft der Streit in der nächsten Instanz weiter: Das ZDF legte Berufung gegen das Münchner Urteil ein, während Schönbohm weiterhin eine Entschädigung verfolgt. Die nun unterschriebene Unterlassungserklärung betrifft nach den Berichten jedoch nicht die Berufung selbst, sondern Himmlers spätere öffentliche Einordnung des erstinstanzlichen Urteils.
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