„Lieber unsere Länder schützen als Straftäter“: Dänemark schiebt ausländische Straftäter ab Mai automatisch ab
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Dänemark verschärft seinen Kurs in der Migrationspolitik deutlich. Künftig sollen ausländische Straftäter schneller und rigoroser des Landes verwiesen werden.
Konkret sieht der Plan von Regierungschefin Mette Frederiksen vor, dass nicht-dänische Staatsangehörige, die wegen schwerer Delikte wie Gewaltverbrechen oder Sexualstraftaten zu einer Haftstrafe von mindestens zwölf Monaten verurteilt werden, künftig verpflichtend ausgewiesen werden. Bisher ist eine Abschiebung nicht automatisch vorgesehen, da internationale Abkommen den Schutz von Familie und Privatleben garantieren. Nach Angaben des Migrationsministeriums sollen die neuen Regelungen bereits ab dem 1. Mai in Kraft treten.

Dänemarks stellvertretender Ministerpräsident und Verteidigungsminister Troels Lund Poulsen war bei der Präsentation der neuen Abschiebereform ebenfalls anwesend.
Dänemark fordert Reform der Menschenrechtskonvention
Die Ministerpräsidentin steht damit vor einer heiklen politischen Gratwanderung, denn das Vorhaben kollidiert mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dänemark hat die EU nun gemeinsam mit Großbritannien aufgefordert, die Vereinbarung in diesem Punkt zu reformieren. Frederiksen wörtlich: „Es ist richtig und notwendig, dass sich die europäischen Staaten an einen Tisch setzen und sagen können, dass wir lieber unsere Länder schützen als Straftäter.“

Grenzkontrollen an der dänisch-schwedischen Grenze
Als die Menschenrechtskonvention ausgearbeitet wurde, habe sich niemand vorstellen können, dass jemand aus dem Nahen Osten „in das beste Land der Welt“ fliehen und dann dort „Mädchen und Frauen vergewaltigen“ würde, so Frederiksen. „Damals hätten wir nicht gedacht, dass die Opfer selbst zu Tätern werden würden. Und ich kann Ihnen versichern, dass leider viele von ihnen genau das geworden sind“, betonte die Regierungschefin.
Nach Angaben des dänischen Migrationsministeriums werden derzeit rund 70 Prozent der ausländischen Staatsangehörigen ausgewiesen, die wegen schwerer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden.
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