Sie warnte vor Corona-Impfung: Ärztin zu 2500 Euro Strafe verurteilt, obwohl DIESER Papierstapel beweist, dass sie Recht hatte
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Eine Ärztin aus Hessen wurde am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, Falschinformationen zur Corona-Impfung verbreitet zu haben. NIUS sprach mit Datenanalyst Tom Lausen, der als Sachverständiger bei dem Verfahren dabei war, und berichtet exklusive Informationen.
Ausgelöst wurde das Berufsrechtsverfahren von der Landesärztekammer. Grund war eine Mitteilung, die Dr. Heidi Göldner im November 2021, also mitten in der Phase der sogenannten 2G-Maßnahmen, an ihre Praxis klebte. Sie lautete:
„Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, aufgrund wiederholter Nachfragen: Wegen der unverhältnismäßig hohen Anzahl an teilweise schwerwiegenden Nebenwirkungen und der im Umfeld erfahrenen inzwischen mehr als 40 (eher 50) Toten im Zusammenhang mit den Covid-19-Impfungen werde ich weiterhin keine Covid-19-Impfungen in meiner Praxis durchführen!“

Foto des Aushangs
Für die Landesärztekammer Hessen war diese Mitteilung, die dem damaligen und heutigen Kenntnisstand bezüglich der Corona-Impfungen nicht widerspricht, ungeheuerlich. Die Ärztin wurde mit Beschluss des Präsidiums der Ärztekammer vom 2. Februar 2022 beschuldigt, „ihren Beruf nicht gewissenhaft ausgeübt und sich nicht gemäß dem Vertrauen verhalten zu haben, das dem Arztberuf entgegengebracht wird.“ Ihre „Tatsachenbehauptungen waren bewusst wahrheitswidrig“, heißt es in der Anklageschrift weiter, wie NIUS in Erfahrung brachte.
Rechtsgrundlage für ihre Verurteilung ist ein Berufsvergehen nach §22 Hessisches Heilberufsgesetz der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen. Wie NIUS von Verfahrensbeteiligten erfuhr, reduzierte sich der ursprüngliche Vorwurf einer bewussten auf eine nur fahrlässige Falschbehauptung, weshalb die von der Anklage geforderte Geldbuße von 5000 Euro halbiert wurde auf 2500 Euro.
Ein Koffer voller Nebenwirkungsmeldungen
Als Sachverständiger war Datenanalyst Tom Lausen während der Verhandlung anwesend. NIUS sprach mit ihm, er hatte amtliche Dokumente des Paul-Ehrlich-Instituts, das für die Überwachung der Corona-Impfstoffe zuständig war, dabei.

Diesen Koffer mit Meldungen von Impfnebenwirkungen hatte Lausen dabei.
Mit ihnen suchte er das Gericht davon zu überzeugen, dass die von der Ärztin vermutete Zahl von 40 bis 50 Impftoten im regionalen Umfeld im Bereich des zu Erwartenden liegt. Das Gericht verlegte sich jedoch auf die Argumentation, dass dem zuständigen Gesundheitsamt derart viele Todesfälle nicht gemeldet wurden, ohne dabei die auch in der Fachliteratur bekannte Untererfassung passiver Meldesysteme zu berücksichtigen.
Der Papierstapel im Koffer ist das vollständig ausgedruckte Dokument. Es umfasst 1350 Seiten von 40.000 Seiten einzelner Corona-Nebenwirkungsmeldungen, die das Paul-Ehrlich-Institut öffentlich gemacht hat. Lausen druckte nur die Seiten aus, auf denen mindestens ein gemeldeter Todesfall dokumentiert ist. Es sind bundesweit insgesamt 1758 Verdachtstodesfälle auf 1350 Seiten. Merkwürdig ist: Im offiziellen Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (abrufbar hier) werden sogar deutlich mehr, nämlich 3315 Verdachtstodesfälle im Zusammenhang mit Corona-Impfstoffen aufgeführt. Wo die Differenz von 1557 Fällen geblieben ist, bleibt unklar.
„Ich habe die Nebenwirkungen gesehen“
Zu der Problematik der Untererfassung gehört, dass die Gesundheitsämter verhältnismäßig wenig amtlich bestätigte Todesfälle melden: „Die meisten Todesfälle bei Impfungen werden nicht von Ärzten oder Gesundheitsämtern gemeldet, sondern durch die Angehörigen.“ Dies sagte Dr. Dirk Mentzer, Abteilungsleiter am Paul-Ehrlich-Institut, am 2. Mai 2022 vor dem Bundesverwaltungsgericht im Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Impfpflicht bei den deutschen Soldaten, befragt durch Datenanalyst Tom Lausen.
Nach der Verhandlung am Mittwoch beantwortete die Ärztin die Frage, ob sie im Nachhinein erneut so handeln würde, mit den Worten: „Ich habe die Nebenwirkungen gesehen. Meine Aufgabe als Ärztin ist es, meine Patienten zu schützen, und das werde ich auch weiterhin tun.“
Das Video, in dem sie das sagt, stammt von X/Twitter. Die Ärztin wird in Berufung gehen.
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