Überwachung der Impfnebenwirkungen: Der rechtswidrige Blindflug des Paul-Ehrlich-Instituts
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Als Bundesoberbehörde war das Paul-Ehrlich-Institut während der Corona-Pandemie mit der Überwachung der Impfkampagne beauftragt. Doch es missachtete seinen Gesetzesauftrag. Zu diesem gehörte es, mithilfe von Krankenkassen-Daten das Impfstoff-Monitoring sicherzustellen. Doch das blieb aus.
Der Blindflug des Paul-Ehrlich-Instituts offenbart sich kristallklar in folgendem Zitat: Ohne die „Auswertung von KV-Daten … ist eine umfassende Beurteilung der Sicherheit der Covid-19-Impfstoffe auf der Basis deutscher Daten nicht möglich“, so das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in einer internen E-Mail ans Gesundheitsministerium.
NIUS schildert die Chronologie dieses Blindflugs anhand von teils internen Dokumenten, die Datenanalyst Tom Lausen angefragt hat. Darunter fällt etwa der Schriftverkehr zwischen dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Gesundheitsministerium. Aus diesen Dokumenten geht eindeutig hervor, dass das Paul-Ehrlich-Institut wusste, wie notwendig die rechtswidrig ausgebliebene Auswertung der Krankenkassendaten war. Doch das ist bei Weitem nicht alles.
Ein schockierendes Behördenversagen
Statt auf robuste Krankenkassendaten verließ sich das Paul-Ehrlich-Institut weitestgehend darauf, dass Impfnebenwirkungen unaufgefordert gemeldet werden. Auf diese Weise erschuf das Paul-Ehrlich-Institut ein defizitäres Monitoring-System, das blind war gegenüber teils schweren, auch tödlichen Folgeschäden der Corona-Impfstoffe.
Es klingt unglaublich, ist aber wahr: Die Meldedaten wurden in den Sicherheitsberichten fachlich falsch ausgewertet, wie lehrende Hochschulprofessoren anschaulich kritisierten – und NIUS an einem Beispiel erläutern wird. In der Gesamtschau offenbart sich ein schockierendes Behördenversagen, das in dieser Ausführlichkeit noch von keinem Medium dargestellt wurde.

Prof. Dr. Klaus Cichutek leitete das Paul-Ehrlich-Institut bis Ende 2023.
Wie alles begann: der unerfüllte Gesetzesauftrag
Winter 2020/21: Am 18. November 2020 trat das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in Kraft (abrufbar hier). Damit verpflichtete der Gesetzgeber die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu, Krankenkassendaten an das Paul-Ehrlich-Institut zu übermitteln. Wenn Ärzte ihre Behandlungen abrechnen, übermitteln sie nämlich die behandelten Krankheiten, die nach dem internationalen Klassifikationsschema codiert sind: U12.9 ist beispielsweise der Code für unerwünschte Nebenwirkungen von Corona-Impfstoffen.
Der Gesetzgeber verlangt:

Ausschnitt aus dem Dritten Infektionsschutzgesetz.
Diesem Gesetzesauftrag ist das Paul-Ehrlich-Institut bis heute nicht nachgekommen.
Stattdessen verließ sich das Institut auf ein passives Meldesystem, von dem der Gesetzgeber dank der Fachliteratur wusste, dass es mit einer Untererfassung von Impfnebenwirkungen einhergeht, dem sogenannten Underreporting: „Nur etwa sechs Prozent aller UAW (unerwünschte Arzneimittelwirkungen) und fünf bis zehn Prozent der schweren UAW werden Schätzungen zufolge gemeldet“, hielt das Paul-Ehrlich-Institut 2017 im „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ (hier, s. Seite 30) fest. Die Auswertung von Krankenkassendaten sind demgegenüber sehr viel verlässlicher, weil diese sämtliche Arzt- und Krankenhausbesuche umfassen, die in Deutschland über die gesetzlichen Krankenkassen, bei denen rund 90 Prozent der Bevölkerung versichert sind, abgerechnet werden. Weil ein ungewöhnliches Krankheitsgeschehen in den Daten rasch sichtbar werden würde, bestand der Gesetzgeber auf ihre Auswertung.
Die Verpflichtung, die Impfstoffüberwachung über die Krankenkassendaten laufen zu lassen, wurde durch einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD ins dritte Infektionsschutzgesetz aufgenommen, in dem auch die Begründung steht. Sie lässt an Deutlichkeit nicht vermissen:
„Angesichts einer beschleunigten Entwicklung und aktuell noch nicht umfassender Daten zur klinischen Wirksamkeit und zum Nebenwirkungsprofil der COVID-19-Impfstoffe sind besonders strenge Anforderungen an das Impfquoten-Monitoring und die Überwachung von Wirksamkeit und Sicherheit (Surveillance) bereits in Phase 1 der zentralen Verimpfung in Impfzentren und mittels mobiler Teams zu stellen.“

Ausschnitt aus dem akzeptierten Änderungsantrag zum Dritten Infektionsschutzgesetz.
Am 14. Januar 2021 informierte das Paul-Ehrlich-Institut in einem Pressebriefing über die angelaufene Impfkampagne und darüber, was es in Sachen Überwachung der Impfstoffsicherheit plante. Demnach sollte im zweiten Quartal, also zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2021, eine Studie auf Basis der Krankenkassendaten begonnen werden. Sie hätte zusammen mit einer Smartphone-App-Studie zur aktiven Überwachung der Impfstoffsicherheit beigetragen – im Unterschied zum bloß passiven Meldesystem, das von der Meldewilligkeit der Ärzte und Geimpften abhängt.

Ausschnitt aus einer Pressemitteilung des Paul-Ehrlich-Instituts.
Auswertung der Krankenkassen-Daten: Das Nötige wird nicht unternommen, obwohl man es besser wusste
Meldungen von Impfnebenwirkungen über die Smartphone-App gingen zwar in die parallel zur Impfkapagne regelmäßig publizierten Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts ein. Doch die Studie mit dem Namen SafeVac 2.0 wurde bis heute nicht veröffentlicht, obwohl das Institut sie selbst angekündigt hatte. Zuletzt – und das ist auch schon eine ganze Weile her – schrieb das Paul-Ehrlich-Institut in einer am 27. September 2022 aktualisierten Hausmeldung: „Nach Abschluss der Datenerhebung Ende 2023 wird das Paul-Ehrlich-Institut die Studie auswerten und die Ergebnisse veröffentlichen.“
Heute – also sieben Monate später – ist dies noch nicht passiert. Ebenso wenig wurde eine Studie mit den Krankenkassendaten publiziert. NIUS fragte das Institut an, wann die SafeVac 2.0-Studie veröffentlicht werden soll, erhielt nach drei Tagen allerdings noch keine Antwort.

Tom Lausen diente mehrfach als Sachverständiger in Gesundheitsausschüssen.
Sommer 2021: Das Paul-Ehrlich-Institut wusste nachweislich, wie wichtig, ja notwendig die Auswertung der Krankenkassen-Daten ist. Ohne sie, so die Bundesbehörde gegenüber dem Gesundheitsministerium im Juli 2021, „ist eine umfassende Beurteilung der Sicherheit der Covid-19-Impfstoffe auf der Basis deutscher Daten nicht möglich.“ Datenanalyst Tom Lausen hatte über die Internetplattform „Frag den Staat“, mithilfe derer man auf Informationsfreiheitsgesetzen beruhende Anliegen in die Wege leiten kann, die Aushändigung des behördlichen Schriftverkehrs erwirkt und darüber mit dem Journalisten Elijah Tee auf dessen YouTube-Kanal gesprochen. NIUS liegen die Dokumente vor.
Wie die nachfolgend dokumentierte E-Mail zeigt, wusste das Paul-Ehrlich-Institut nachweislich, dass das passive Meldesystem allein nicht imstande ist, „die Sicherheit pandemischer Impfstoffe suffizient [also ausreichend, Anm. d. Red.] zu beurteilen“.

Zwei Ausschnitte aus einer E-Mail vom Paul-Ehrlich-Institut.
Es liegt auf der Hand, dass das Paul-Ehrlich-Institut, das Robert-Koch-Institut und Vertreter der Krankenkassen sich eigentlich noch im Dezember 2020 – vor Beginn der Impfkampagne – hätten treffen müssen, um die nötigen organisatorischen Schritte festzulegen, auf dass mit Beginn der Impfkampagne die technische Infrastruktur für die Überwachung der Krankenkassen-Daten bereitsteht. Im Gesetz steht: „Das Robert Koch-Institut bestimmt die technischen Übermittlungsstandards für die im Rahmen der Impfsurveillance und der Pharmakovigilanz zu übermittelnden Daten sowie das Verfahren zur Bildung des Patienten-Pseudonyms (...).“ Zum Verständnis: Die Pseudonymisierung der Daten ist aus Gründen des Datenschutzes nötig gewesen. Stattdessen ließ man die Zeit verstreichen, während parallel dazu die Impfkampagne Fahrt aufnahm, wie folgende Zahlen verdeutlichen:

Der Fortschritt der Impfkampagne, dokumentiert von der Bundesregierung
Diese Daten verdeutlichen, wie enorm die Impfkampagne bereits fortgeschritten war zum Zeitpunkt, als das Paul-Ehrlich-Institut dem Gesundheitsministerium mitteilte, dass „eine umfassende Beurteilung der Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe auf der Basis deutscher Daten nicht möglich“ war. Bereits über 50 Millionen Menschen waren geimpft. 43,3 Millionen hatten beide Impfungen erhalten, 13 Tausend sogar schon die sogenannte Booster-Dosis. Man erkennt hier etwas Skandalöses: Das Paul-Ehrlich-Institut ging im Blindflug durch die Impfkampagne – und das im Bewusstsein darüber, so dass man den Blindflug ein Sich-Blind-Stellen nennen darf. Auf solider eigener Datenbasis war das Impfstoff-Monitoring nicht möglich.
Kimmich und Paul-Ehrlich-Institut waren sich einig, Ethikrat lag falsch
Herbst 2021: In einer E-Mail, die auf den 4. November datiert ist – fast ein Jahr nach Beginn der Impfkampagne – betont das Paul-Ehrlich-Institut dem Gesundheitsministerium gegenüber erneut die „essentiell[e]“ Wichtigkeit der Krankenkassen-Daten, beispielsweise, um den „Langzeitverlauf der durch mRNA-Impfstoffe verursachten Myokarditis“ zu untersuchen.

Ausschnitt aus einer E-Mail des Paul-Ehrlich-Instituts an das Gesundheitsministerium: die Auswertung der Krankenkassendaten sei „essentiell“.
Zweierlei ist brisant: Zum einen macht das Paul-Ehrlich-Institut aus der gesetzlichen Pflicht wahrheitswidrig eine „Möglichkeit“. Zum anderen zeigt sich in diesem Zusammenhang: Dem Paul-Ehrlich-Institut war nachweislich bewusst, dass „mögliche Langzeitrisiken“ bestehen.
Wir erinnern uns: Der Nationalspieler Joshua Kimmich wurde unter schwersten Druck gesetzt, weil er sich nicht geimpft hatte. Sein Argument, wegen mangelnder Langzeitstudien lieber warten zu wollen, wurde als abseitig abgetan – etwa von der damaligen Vorsitzenden des Ethikats Alena Buyx. Sie sagte wörtlich vor laufenden Kameras, Kimmich „ist einer Falschinformation aufgesessen.“

Kimmich und Paul-Ehrlich-Institut waren sich im Herbst 2021 darin einig, dass es an Langzeitstudien mangelt. Trotzdem galt seine Einsicht, die unabhängig davon einer privaten Impf-Entscheidung zugrunde lag, als fehlinformiert.
Kimmich hatte offenkundig Recht, wie nun sogar der interne Schriftverkehr des Paul-Ehrlich-Instituts zeigt. Es war genau umgekehrt, als der Bevölkerung vermittelt wurde: Es war die Ethikrat-Chefin, die mithilfe einer Falschinformation Druck auf Joshua Kimmich ausübte, der als junger Mann insbesondere Gefahr lief, an einer impfstoffbedingten Myokarditis zu erkranken.
Warum fand die geplante und gesetzlich geforderte Auswertung der Krankenkassen-Daten letztlich nicht statt? Die Antwort ist so schockierend wie einfach: Das Paul-Ehrlich-Institut hatte nicht die notwendigen Gespräche mit den Kassenärztlichen Vereinigungen geführt.
Gespräche, die für die Erfüllung des Gesetzesauftrags unumgänglich waren, fanden schlicht nicht statt
Frühjahr 2022: Am 2. Mai 2022 antwortete ein Parlamentssprecher auf eine Schriftliche Anfrage der AfD, die nach möglichen Gesprächen zwischen Paul-Ehrlich-Institut und Kassenärztlichen Vereinigungen gefragt hatte. Fast eineinhalb Jahre Impfkampagne sind vergangen, die Mehrheit der Bevölkerung ist doppelt (63,3 Millionen Bürger) bzw. dreifach (50,8 Millionen Bürger) geimpft. 4,2 Millionen ließen sich ein viertes Mal impfen. Die Antwort auf die Anfrage lautete: „Nein, bislang fanden keine Gespräche der Kassenärztlichen Vereinigungen hinsichtlich der Datenübermittlung nach § 13 Infektionsschutzgesetz Absatz 5 mit dem Paul-Ehrlich-Institut statt.“ Nachzulesen ist das der in der Bundestags-Drucksache 20/1679, abrufbar hier.

Antwort auf eine Schriftliche Anfrage
Es fanden nicht einmal Gespräche statt, obwohl diese für die Erfüllung des Gesetzesauftrags unumgänglich waren. Wie gesagt, war das November 2020 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz unmissverständlich: „Die Kassenärztlichen Vereinigungen (…) haben für Zwecke der Feststellung der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen und von Impfeffekten (Impfsurveillance) dem Robert Koch-Institut und für Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen (Pharmakovigilanz) dem Paul-Ehrlich-Institut (…) zu übermitteln.“
Die Formulierung „haben...zu“ ist eine andere Wortwahl für „müssen“. Daher ist sie bußgeldbewährt, wie Tom Lausen festhielt: „Die Nichtlieferung von Daten der Kassenärztlichen Vereinigung RLP verstößt gegen die Meldepflichten nach §13 Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und ist mit hohen Bußgeldern versehen“, so der Datenanalyst in einer Stellungnahme anlässlich eines Gesundheitsausschusses in Rheinland-Pfalz, der im Juni 2024 tagte. Das Thema war: „Management der Corona-Pandemie in Rheinland-Pfalz“.
Rückzugsgefechte: Aus einer Pflicht wird eine „Option“
Am 31. März 2022 äußerte das Paul-Ehrlich-Institut sich in einer Stellungnahme zur Thematik, weil es „Anfragen seitens der Medien und aus der Öffentlichkeit erhalten [hatte], ob und in welcher Form es Daten zur Bewertung der Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe gemäß § 13 Infektionsschutzgesetz (IfSG) von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) oder aus dem Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) nutzt.“ Erneut verwandelte das Paul-Ehrlich-Institut den Gesetzesauftrag, die Krankenkassendaten auszuwerten, in eine „Option“. Doch das ist nicht das einzige Haarsträubende.

Auszug aus einer Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts
Ein Jahr und vier Monate, nachdem der Gesetzesauftrag in Kraft getreten war, „bereitet“ das Paul-Ehrlich-Institut eine „Ansprache“ der Kassenärztlichen Vereinigungen „vor“. Offenkundig hätte sie noch im Jahr 2020 stattfinden müssen.
Krankenkasse warnte: „sehr erhebliche Untererfassung von Verdachtsfällen für Impfnebenwirkungen“
Was wäre passiert, wenn der Gesetzesauftrag erfüllt worden wäre? Einen Hinweis auf die Beantwortung dieser Frage liefert jene düstere Episode der Corona-Zeit, die dokumentiert, wie autoritär mit Abweichlern umgegangen wurde. Sie wurden als Gefährder der Impfkampagne behandelt, weil sie sachlich fundierte Fragen stellten, Zweifel äußerten und Warnungen aussprachen.
Am 21. Februar 2022 wandte sich der ehemalige Chef der BKK Provita, Andreas Schöfbeck, in einem Schreiben an das Paul-Ehrlich-Institut: „Die unserem Haus vorliegenden Daten geben uns Grund zu der Annahme, dass es eine sehr erhebliche Untererfassung von Verdachtsfällen für Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung gibt. Dazu füge ich meinem Schreiben eine Auswertung bei.“ Weiter sagte er: „Datengrundlage für unsere Auswertung sind die Abrechnungsdaten der Ärzte. Unsere Stichprobe erfolgt aus dem anonymisierten Datenbestand der Betriebskrankenkassen.“
Die Reaktionen waren erbarmungslos. Weil Schöfbeck „irreführende“ Behauptungen aufgestellt hätte, wurde er schließlich gekündigt. Der vom Paul-Ehrlich-Institut erhobene und medial weitgehend unkritisch bewertete Vorwurf lautete: Schöfbeck hätte gewöhnlich zu erwartende Impf-Reaktionen mit Nebenwirkungen vermischt und so die Zahlen irreführend in die Höhe getrieben. Der Einwand dagegen lag damals wie heute auf der Hand: Wegen moderater Beschwerden wie Fieber oder Schmerzen an der Einstichstelle begibt man sich in der Regel nicht direkt in ärztliche Behandlung, sondern tut dies eher in der Sorge, dass man von ernster Krankheit bedroht wird. Trotzdem wollte man Schöfbecks Argumente, die er ausdrücklich als Warnsignal und nicht als in Stein gemeißeltes Urteil verstanden wissen wollte, nicht ernstnehmen, sondern bestrafte ihn, indem man ihn fristlos entließ.
In der besagten Stellungnahme vom 31. März 2022 zog sich das Paul-Ehrlich-Institut auf folgenden Standpunkt zurück: „Aus Sicht des Paul-Ehrlich-Instituts sind allgemeine ICD-Codes zu Impfnebenwirkungen, wie sie beispielsweise bei der Abfrage der Krankenkasse BKK ProVita verwendet wurden (T88.0, T88.1, Y59.9 sowie U12.9) wenig geeignet, das Nebenwirkungsprofil der einzelnen Impfstoffe zu untersuchen.“ Der Grund bestehe auch darin, dass mit ihnen „nicht sicher zwischen schwerwiegenden und kurzfristigen, vorübergehenden unerwünschten Reaktionen unterschieden werden“ könne.
Hier wird erstens unterstellt, dass die Codierungen unbrauchbar wären, weil in ihnen auch nicht meldepflichtige Nebenwirkungen abgerechnet werden könnten, das internationale Klassifikationsschema also irreführend wäre – womit man sich doch sehr schnell aus der Affäre gezogen hat. Zweitens wird ignoriert, dass es mithilfe der Krankenkassen grundsätzlich möglich wäre, Ungeimpfte und Geimpfte systematisch miteinander zu vergleichen, da diese Daten einen Großteil des realen Krankheitsgeschehen in der Bevölkerung abbilden. Tom Lausen sagt dazu: „Laut Gesetzgeber ist diese Datenerhebung und Auswertung notwendig, weil so Häufigkeit, Schwere und Langzeitverlauf von Impfkomplikationen besser beurteilt werden können. Die Daten dienen dazu, zu untersuchen, ob gesundheitliche Schäden bzw. Erkrankungen bei geimpften Personen in einem zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen häufiger vorkommen als bei ungeimpften Personen.“
Stand heute: Das Paul-Ehrlich-Institut bestreitet freilich nicht, die Krankenkassendaten nicht ausgewertet zu haben. Wie also verteidigt es sich gegenüber Kritik? Die Behörde behauptet im Nachhinein, seinen Pflichten nachgekommen zu sein, indem sie auf Basis der passiv gemeldeten Impfnebenwirkungen eine sogenannte Expected-vs-observed-Analyse durchführte, deren Ergebnisse sie in den Sicherheitsberichten dokumentierte. Bei dieser Methode vergleicht man statistisch zu erwartende Krankheits- und Todesfälle mit den tatsächlich gemeldeten Krankheits- und Todesfällen. Falls ungewöhnlich mehr Verdachtsfälle gemeldet werden, als zu erwarten gewesen wären, gilt dies in der Arzneimittelüberwachung als ein Risikosignal.
Professoren weisen falsche Methodik nach – Kritik wird ignoriert
Die wissenschaftliche Initiative „Sieben Argumente“, bestehend aus zahlreichen deutschen Hochschulprofessoren, erhob in einer ausführlichen und anschaulichen Kritik den Vorwurf, dass das Paul-Ehrlich-Institut bei der Expected-vs-observed-Analyse fachlich falsch vorging, was dazu führte, dass selbst katastrophale Impfnebenwirkungen – methodisch bedingt – keine Warnsignale auslösen würden. Demnach verwende das Paul-Ehrlich-Institut „eine methodisch fehlerhafte Sicherheitsanalyse, welche selbst bei einer extrem hohen Anzahl an impfbedingten Todesfällen noch zu dem Schluss käme, dass eine Impfung nur im ganz extremen Ausnahmefall tödlich sei.“
Man habe es mit einer „wissenschaftlich nicht validen Risikoabschätzung“ zu tun, so die zwölf Professoren, die an verschiedenen Universitäten in Deutschland vor allem im naturwissenschaftlich-technischen Bereich lehren. Wie im Schaubild der Initiative visualisiert, lautet der Kernvorwurf, dass die Summe der Verdachtsfälle bei den beobachteten Geimpften illegitim verkleinert wird.

Quelle: 7argumente.de
Die Wissenschaftler stützen ihre Kritik auf einen Gedanken, der auch Normalbürgern verständlich wird. Sie schreiben: Die „Logik einer solchen Analyse basiert darauf, dass im Falle von impfbedingten Todesfällen mehr Menschen versterben würden, als es ohne die Impfungen der Fall gewesen wäre. Um zu prüfen, ob das für einen Impfstoff der Fall ist, wird zunächst für die geimpfte Personengruppe bestimmt, wie viele Personen normalerweise innerhalb eines bestimmten Zeitraums – zum Beispiel 30 Tage – an allen üblichen Todesursachen versterben (Expected). Diese normalerweise erwartete Anzahl wird dann mit der Anzahl an Todesfällen verglichen, die in der geimpften Personengruppe in diesem Zeitraum tatsächlich aufgetreten sind (Observed).“
Das Paul-Ehrlich-Institut berücksichtigt nun jene Meldefälle nicht, bei denen Ärzte eine geklärte, nicht impfbedingte Krankheitsursache angaben, wodurch sie die beobachtete Vergleichsgruppe zu den erwarteten Krankheits- und Todesfällen unrechtmäßig kleinhalten. So wurden im fünften Sicherheitsbericht 113 Todesfälle bei Geimpften gemeldet, von denen schließlich nur 38 in die Rechnung einflossen: Erstens bezog man sich nur auf die Verdachtsfälle beim Pfizer/BioNTech-Impfstoff und zweitens – und hier liegt der Hase im Pfeffer – schloss man nicht sämtliche Meldungen nach der Pfizer/BioNTech-Impfung mit ein, sondern nur solche, bei denen die Todesursache als unbekannt übermittelt wurde.

Prof. Dr. Jessica Agarwal lehrt an der Technischen Universität Braunschweig. Foto: Kristina Rottig/TU Braunschweig.
Nach dem Blindflug kommt die Aufarbeitung
Diese 38 unbekannten Todesfälle verglich man schließlich mit 77,7 in jener Altersgruppe erwarteten Todesfälle und schlussfolgerte, „dass die beobachtete Anzahl an Todesfällen nach Impfung die erwartete Anzahl Todesfälle ohne Impfung nicht übersteigt“. Hätte man zu den unbekannten Todesfällen noch die Todesfälle addiert, bei der die Todesursache als bekannt angenommen wurde, wäre man vielleicht über den Erwartungswert von 77,7 gekommen.
NIUS konfrontierte das Paul-Ehrlich-Institut mit der Kritik der Wissenschaftler und fragte, wie viele Todesfälle nach BioNTech/Pfizer-Impfung insgesamt gemeldet wurden. Die Antwort steht nach drei Tagen noch aus.
All dies hat weitreichende Folgen auch auf die Rechtsprechung, auf die näher einzugehen, an dieser Stelle aber zu weit gehen würde. Nur so viel: Gerichtlichen Entscheidungen, die die Legitimität von Impfpflichten in bestimmten Berufsgruppen betrafen, lag in der Vergangenheit die Annahme zugrunde, dass das Paul-Ehrlich-Institut die Sicherheit der Corona-Impfstoffe ordnungsgemäß beurteilte.
Was bleibt: Gesetzesbestimmungen sind in der Impfkampagne rechtswidrig ignoriert worden, und dies wider besseres Wissen seitens des Paul-Ehrlich-Instituts. Noch einmal: Ohne Auswertung der Krankenkassendaten, die das Krankheitsgeschehen der Bevölkerung umfassend dokumentieren, war es laut Paul-Ehrlich-Institut unmöglich, „die Sicherheit pandemischer Impfstoffe suffizient zu beurteilen“. Was stattdessen zwecks Monitoring der Nebenwirkungen unternommen wurde, basierte auf Daten minderer Qualität. Diese wurden obendrein methodisch falsch analysiert, wie lehrende Professoren deutscher Universitäten einleuchtend darlegten.
Unterm Strich zeigt sich eine sich blindstellende Bundesbehörde in einer Impfkampagne, in der bedingt zugelassene, historisch schnell entwickelte Impfstoffe großen Teilen der Bevölkerung, selbst Kindern und Jugendlichen zugeführt wurden. Der damit einhergehende Vertrauensverlust in behördliches Handeln seitens der Bürger sollte Anlass für eine schonungslose Aufarbeitung sein.
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