10.000 Euro Bußgeld, Identitätsmissbrauch und Entzug des Sorgerechts: Dieser Horror droht uns mit dem Selbstbestimmungsgesetz
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Am Freitag soll die zweite und dritte Lesung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) im Bundestag stattfinden. Das Gesetz soll es allen Menschen ermöglichen, durch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt das Geschlecht zu wechseln. Nachdem FDP-Justizminister Marco Buschmann das Gesetz wegen gravierender Mängel über Monate hinweg blockiert hatte, wurde der Entwurf im letzten Bundestagsausschuss nochmal überarbeitet. Wenn der Entwurf so durch den Bundestag kommt, würde er auf mehreren Ebenen für verheerende Konsequenzen sorgen.
Transsexuellengesetz soll reformiert werden
Der Hintergrund: Seit den 80er Jahren gilt in Deutschland das sogenannte Transsexuellengesetz. Es sieht vor, dass Menschen, die glauben, im falschen Geschlecht geboren zu sein, ihren Namen und ihr Geschlecht ändern können. Die Betroffenen müssen dazu zwei psychologische Gutachten vorlegen, die beweisen, dass sie seit längerer Zeit an einer Geschlechterdysphorie leiden. Die Änderung muss dann vor einem Gericht eingeklagt werden.
Das Transsexuellengesetz, inklusive der psychologischen Gutachtenpflicht, wird vor allem von SPD, Grünen und FDP als diskriminierend angesehen, weil es Transsexuelle pathologisiere, entwürdige und in ihrer Selbstbestimmung einschränke.

Lia Thomas war bei den Männern ein mittelmäßiger Schwimmer, brach aber auf einer College-Schwimm-Meisterschaft in den USA mehrere Rekorde. Die Schwimmerinnen, denen er die Medaille klaute, wurden indes dazu aufgefordert, den Mund zu halten.
Abschaffung von Frauenräumen ...
Diese Abschaffung der Gutachtenpflicht geht mit zahlreichen Problemen einher, wie die Gefährdung von Frauenschutzräumen. So liefert das Gesetz die Vorlage dafür, dass potenzielle Gewalt- oder Sexualstraftäter ihren Zugang zu Umkleidekabinen, Toiletten, Saunen, Frauenhäusern, Frauengefängnissen oder anderen Bereichen erklagen können. Zwar ist in dem Entwurf auf Druck der FDP nach einer längeren Debatte ein Passus eingefügt worden, der das Hausrecht der jeweiligen Institutionen (Betreiber von Saunen, Fitnessstudios, usw.) erwähnt. Gleichzeitig wird aber auch das Recht der Betroffenen erwähnt, mithilfe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) die Betreiber wegen Diskriminierung anzuzeigen, falls man ihnen den Zugang verwehrt. In der Praxis sind es häufig Männer, die sich den Zugang zu Frauenräumen dann erklagen.
Die größten Verfechter des Gesetzes, der Queerbeauftragte Sven Lehmann und Familienministerin Lisa Paus, beharren immer wieder darauf, dass man aus dem Ausland keine solchen Missbrauchsfälle kenne. Dabei häufen sich im Ausland nicht nur die Vorfälle von sexueller Belästigung, Gewalt und sogar Mord durch Transfrauen, die sich Zugang zu Frauenräumen verschafften. Mittlerweile gibt es sogar Studien, die belegen, dass Sexualstraftäter häufiger ihr Geschlecht wechseln, um sich in den Frauentrakt verlegen zu lassen.

Einer der größten Verfechter des Gesetzes: Queerbeauftragter Sven Lehmann.
... und des Frauensports
Doch damit nicht genug. Das Gesetz könnte sich auch negativ auf den Frauensport und Wettbewerbe jeder Art auswirken. So häufen sich im Ausland – aber auch in Deutschland – die Fälle, in denen Männer ins Frauenteam wechseln, um dort Rekorde zu brechen und Medaillen zu gewinnen. Kritiker verhielten sich in der Vergangenheit nicht selten still, weil sie durch offizielle Diffamierungen durch Trans-Aktivisten negative Aufmerksamkeit wie den Verlust von Sponsoren befürchteten.
Offenbarungsverbot: 10.000 Euro Strafe für das Aussprechen von Tatsachen
Richtig Zoff verursachte auch das Offenbarungsverbot. Es sieht vor, dass Menschen mit einem Bußgeld über 10.000 Euro bestraft werden können, wenn sie den alten Namen und das biologische Geschlecht einer Trans-Person „offenbaren“ oder „ausforschen“. Bedeutet: Wer eine Transfrau als Mann bezeichnet, kann mit 10.000 Euro Bußgeld bestraft werden.
Gesetz öffnet Tür und Tor für Betrüger
Diese Regelung kann aber noch zu ganz anderen Problemen führen. Denn das Offenbarungsverbot gilt vor allem für Behörden wie Polizeidienststellen, Gerichte oder Standesämter. Bedeutet: Mit dem Personenstandswechsel (der – wohlgemerkt – durch das Ausfüllen eines einfachen Formulars möglich ist) verschwindet der gesamte alte Registereintrag der betroffenen Person, inklusive Vorstrafenregister und anderer juristischer Besonderheiten.
Aus diesem Grund hat Justizminister Marco Buschmann im letzten Jahr über Monate hinweg das Gesetz blockiert. Er setzte erfolgreich einen Meldeparagrafen durch, der eine Personenstandsänderung an spezielle Behörden meldet, wie das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, das Waffenregister, den Verfassungsschutz oder den Zoll, damit sie im Fall des Betruges oder der Kriminalität Zugang zu den alten Daten der Person bekommen. Diese Regelung wurde im neuen Entwurf wieder komplett gestrichen.
Das bedeutet: Betrügern und Kriminellen bietet das Gesetz ein ideales Schlupfloch für kriminelle Machenschaften. Und: Buschmanns monatelanger Kampf war umsonst.
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Justizminister Marco Buschmann und Familienministerin Lisa Paus bei der Pressekonferenz des letzten Entwurfes des Selbstbestimmungsgesetzes.
Entzug des Sorgerechts für kritische Eltern
Eine besonders krasse Regelung, die wohl für die größte Kontroverse sorgt, ist der Entzug des Sorgerechts für Eltern, die der Personenstandsänderung ihres Kindes nicht zustimmen. So können Jugendliche ab 14 Jahren nur mit der Zustimmung ihrer Eltern eine Personenstandsänderung vornehmen. Falls die Eltern nicht zustimmen, soll das Familiengericht die Entscheidung übernehmen.
Zu diesem Paragrafen wurde im neuen Entwurf, über den am Freitag abgestimmt wird, eine Zusatzregelung eingefügt. Personen ab 14 Jahren müssen vor der Personenstandsänderung eine Erklärung abgeben, dass sie an einer Beratung teilgenommen hat. Die kann durch „öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe“ durchgeführt werden, zu der mitunter Trans-Verbände zählen, die ganz offen eine ideologische Agenda verfolgen.
So arbeiten Verbände wie „Trans-Kinder-Netz e.V.“ (Trakine), der „Bundesverband Trans“ (BVT) oder die „Deutsche Gesellschaft für Trans- und Intersexualität“ (DGTI) gezielt darauf hin, Kinder und Jugendliche, die sich nicht geschlechterkonform verhalten, in die Kategorie „trans“ zu pressen. Entsprechende Trans-Verbände fordern die Behandlung der Kinder mit Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen Hormonen und die Durchführung von Operationen. Kritische Eltern, Lehrer, Therapeuten oder Mediziner, die eine Geschlechtsumwandlung bei Jugendlichen ablehnen, werden von den Aktivisten häufig als „rechtsextrem“ diffamiert, sodass die Beratung durch diese Vereine nur eine Richtung kennt: Eine vollständige Geschlechtsumwandlung im Jugend- und Erwachsenenalter – und ein Agitieren gegen die eigenen Eltern.
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Judith Sevinç Basad
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