13 Jahre im Knast für ein Verbrechen, das keins war: Gericht spricht Badewannen-Mörder frei
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- Manfred Genditzki wird nach 13 Jahren Haft für unschuldig erklärt.
- Landgericht München I spricht bemerkenswertes Urteil und nennt den Fall eine „Tragödie“.
- Unschuldiger Hausmeister verpasste die Beerdigung seiner eigenen Mutter, Gericht stellt fest: Badewannen-Mord war kein Mord.
Manfred Genditzki saß 13 Jahre lang unschuldig in Haft. Das hat das Landgericht München I in einem bemerkenswerten Urteil entschieden. Eine „Tragödie“ sei der Fall, sagt ein Gerichtssprecher. Die Richterin sieht ein Versagen der Justiz.
Freispruch nach 13 Jahren unschuldiger Haft
Als Manfred Genditzki aus dem Gerichtssaal kommt, brandet Applaus auf. Freunde, Angehörige und Unterstützer fallen ihm um den Hals - viele mit Tränen in den Augen. Nur der 63-Jährige bleibt erstaunlich ruhig. Sein Gesicht verrät keine Gefühlsregung. „Ich werde keine Freudensprünge machen“, sagt er. „Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht, 14 Jahre sind weg.“

Genditzki hatte immer wieder seine Unschuld beteuert, jetzt wurde ihm Recht gegeben
Das Landgericht München I hat ihn am Freitag mit einem bemerkenswerten Urteil von dem Vorwurf freigesprochen, er habe im Oktober 2008 eine Seniorin in der Wohnanlage, in der er als Hausmeister arbeitete, in ihrer Badewanne ertränkt.
Freispruch aufgrund erwiesener Unschuld
Er sei „aus tatsächlichen Gründen wegen erwiesener Unschuld freizusprechen“ von dem Vorwurf, für den er zuvor zweimal verurteilt worden war und rund 13 Jahre zu Unrecht im Gefängnis gesessen hatte. Der Tod der alten Frau sei kein Verbrechen, sondern ein Unfall gewesen, befindet das Gericht und stützt sich dabei auf Gutachten, die dazu führten, dass das Verfahren nach so langer Zeit überhaupt noch einmal aufgerollt wurde.
Tragödie und Versagen der Justiz
„Es tut uns wirklich aufrichtig leid“, sagt die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl, die sichtlich ergriffen ist bei der Urteilsbegründung und am Schluss sogar mit den Tränen zu kämpfen scheint. Es tue dem Gericht leid, „dass Sie mitten aus Ihrem normalen Leben gerissen wurden“, dass es Genditzki nicht vergönnt gewesen sei, “Ihre beiden jüngeren Kinder aufwachsen zu sehen, zur Beerdigung Ihrer Mutter zu gehen“.

Blumen zur Begrüßung: Ehefrau Maria vor dem Gericht
Sie spricht von einer „Kumulation von Fehlleistungen“ und einem „Versagen der damaligen Ermittlungsarbeit“. „Wie konnte Herr Genditzki damals überhaupt verurteilt werden?“, fragt sie verwundert. Die Kontrollmechanismen hätten nicht funktioniert und so sei einem Menschen „viele Jahre seines Lebens in Freiheit genommen“ worden.
Langjähriger Kampf und Entschädigung
Genditzki war nach seiner ersten Verurteilung in Revision gegangen und wurde anschließend erneut wegen Mordes verurteilt. Er kämpfte jahrelang für ein Wiederaufnahmeverfahren und wurde schließlich im vergangenen Jahr aus der Haft entlassen. Das Gerichtsverfahren, die Rolle der Behörden und der Münchner Rechtsmedizin müssen aufgearbeitet werden. Die Entschädigungssumme steht noch aus.
Prost Freiheit!
Deutscher Anwalt-Verein fordert höhere Entschädigungen
Die Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte beträgt in Deutschland derzeit 75 Euro pro Haft-Tag. Der Deutsche Anwalt-Verein fordert schon seit Jahren höhere Entschädigungen, da „verlorene Freiheit nicht ersetzt werden“ kann. Die genaue Summe, die Genditzki erhalten wird, ist noch offen.
Symbolische Wiedergutmachung und Reformbedarf
Wie oft und in welcher Höhe solche Entschädigungen ausgezahlt werden, ist nicht genau bekannt. Das Bundesjustizministerium hat Daten von einigen Bundesländern erhalten, aber nicht von allen. Eine symbolische Wiedergutmachung für zu Unrecht Inhaftierte ist dringend erforderlich, so der DAV-Strafrechtsausschuss.
Genditzki feiert das lang ersehnte Urteil, doch er ist nicht in Feierlaune. Er trifft sich mit Unterstützern und Angehörigen, doch das lange Leiden und die verlorene Zeit lassen ihn nicht jubeln.
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