Anwältin Annette Heinisch kritisiert übergriffigen Staat: „Lasst die Privatleute in Ruhe!“
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Ob das Treffen von rechten und konservativen Politikern in Potsdam oder eine Party, auf der reiche Kinder betrunken rassistische Parolen rufen – das Private ist politisch (geworden). Dabei wird gern vergessen, dass die Grundrechte den Bürger vor dem Staat schützen und nicht umgekehrt. Schuldig ist der, der schuldig gesprochen wird, nicht der, den ein Internet-Mob vorverurteilt hat. Doch genau das passiert immer häufiger und führt zu kollektiver Empörung, bis sich sogar der Kanzler höchstpersönlich äußert.
Statt eines Lynchmobs müssen Strafverfolgungsbehörden urteilen
Anwältin Annette Heinisch sieht darin einen immer autoritärer werdenden Staat, der seine Bürger erziehen statt schützen will. Im Nachrichten-Talk „Stimmt!“ sagt sie: „In einem freiheitlichen Staat darf der Bürger machen, was er möchte, solange er sich im Rahmen der Gesetze verhält.“ Das bedeutet, er darf Menschen oder den Staat beleidigen, auch wenn es anderen nicht passt, er darf seine Meinung offen äußern.
Das Video, über das halb Deutschland urteilte:
Besonders irritiert ist Heinisch über die hysterischen Reaktionen der Politik. Der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hätte im Fall des Sylt-Videos statt von „ekelig“ viel mehr sagen sollen: Das Video geht Euch nichts an, so die Anwältin. Denn „wir haben Strafverfolgungsbehörden. Da mache ich eine Anzeige, dann wird das geprüft, dann ist es ein rechtsstaatliches Verfahren und der Beschuldige kann sich einen Anwalt nehmen“.
Mitnichten sei es die Aufgabe von Politikern, Privatpersonen öffentlich hinzurichten. „Außer in barbarischen Staaten. Da lässt man einen Lynchmob darüber entscheiden.“ Heinisch macht klar: „Mein Privatleben gehört mir“. Es sei an der Zeit, diesen Grundsatz wieder in den Fokus zu stellen und Behörden ihre Aufgabe machen zu lassen.
Die ganze Sendung „Stimmt!“ gibt es hier:
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