Keine Strafe für Hamas-Parole: Freispruch für „From the River to the Sea“
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Ein Berliner Gericht hat einen Studenten freigesprochen, der bei einer Demonstration „From the River to the Sea“ rief – und widersprach damit erstmals dem Verbot durch Ex-Ministerin Nancy Faeser (SPD), die die Parole vergangenen November verboten hatte. Die Richterin sprach von „Kriminalisierung politischen Protests“. Über das Urteil hatte zunächst die taz berichtet.

Die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“, bei einer Demonstration im englischen London.
Sowohl die Terrororganisation Hamas als auch palästinensische Aktivisten nutzen dabei die Parole. Israelsolidarische Stimmen verweisen dabei immer wieder darauf, dass die Losung mit der Vernichtung Israels einhergeht – weil eine „Befreiung“ von Jordan („river“) bis Mittelmeer („sea“) das Ende des Staates bedeuten würde.
Das sah das Amtsgericht Tiergarten nun anders – und sprach einen 23-jährigen Studenten frei, nachdem dieser im vergangenen Mai 2024 die Losung „From the River to the Sea, Palestine will be free“ gerufen hatte. Die Berliner Richterin äußerte sich zu der Parole dahingehend, dass sie sie eine „Kriminalisierung von politischem Protest“ sehe.
Wie die taz weiter schreibt, stellt sich die Richterin damit erstmals öffentlich gegen die Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die die Parole im vergangenen November per Verfügung verboten hatte – und sogar Polizisten anwies, gegen Demonstranten vorzugehen, die sie nutzten. In der Vergangenheit wurden mehrere pro-palästinensische Aktivisten für den Slogan verurteilt.
Bei dem Prozess wurde auch eine historisch-wissenschaftliche Analyse der Parole durch eine Mitarbeiterin des Landeskriminalamtes Berlin vorgestellt. Die Richterin stellte fest, dass der Satz, selbst wenn man ihn als Kennzeichen werten wolle, im konkreten Fall keine Hamas-Sympathie oder -Symbolik erkennen lasse. Der Student habe keine entsprechenden Absichten gezeigt; ein Vorsatz sei nicht ersichtlich gewesen.
Anwalt ist Mitglied bei Linksextremer „Roter Hilfe e.V.“
Der Anwalt des 23-jährigen, freigesprochenen Studenten, ist Yaşar Ohle. Nach eigenen Angaben studierte dieser Jura in Istanbul und Berlin. Ohle ist seit 2022 als Strafverteidiger tätig und spezialisiert auf Asylrecht und vertritt Opfer von rassistischer Gewalt. Auf seiner Website schreibt Ohle, dass er Mitglied der „Roten Hilfe e.V.“ sei.

Das Logo der Linksextremen „Roten Hilfe e.V.“
Die 1975 gegründete Rechtshilfeorganisation vertritt, finanziert und berät linksextreme Aktivisten, die bei ihrem Aktivismus mit dem Gesetz aneinandergeraten sind. Auch der Verfassungsschutz beobachtet die Organisation. Bundesweit zählt der Verfassungsschutz fast 14.000 Mitglieder. Einer davon ist scheinbar auch der Rechtsbeistand des Berliner Studenten, der für die Parole vor Gericht stand.
Es ist unklar, inwiefern die Gerichte in Zukunft über die Parole entscheiden. Im vergangenen November verurteilte die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin eine 42-Jährige für die identische Parole, die sie auf Instagram postete, zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 10,– Euro. Ob nach diesem Urteil, dem Freispruch des 23-jährigen Studenten, in Zukunft von weiteren Freisprüchen auszugehen ist, ist unklar.
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