Der Fall Marie-Luise Vollbrecht: Biologin gewinnt vor Gericht gegen Humboldt Universität
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NIUS Exklusiv! Die Humboldt Uni Berlin darf sich nicht mehr abwertend über die Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht äußern. Diese wurde zuvor Opfer einer digitalen Hetzjagd von Trans-Aktivisten – weil sie sagte, dass es nur zwei biologische Geschlechter gibt.
Immer häufiger gibt es Opfer von Cancel Culture, die immer nach demselben Mechanismus abläuft: Eine Person soll sozial zerstört werden, weil sie sich kritisch über gewisse Themen geäußert hat. Das geschieht, indem Aktivisten die verhasste Person ohne Argumente als „rechts“ oder „rechtsextrem“ diffamieren. Dabei üben die Aktivisten so großen Druck auf die Arbeitgeber der verhassten Person aus, dass sie sich von ihren Mitarbeitern öffentlich distanzieren oder ihnen die Jobs kündigen.
Ein Berliner Gericht hat dieser Form von Cancel Culture erstmalig einen Riegel vorgeschoben und entschieden: Die HU Berlin darf der Biologin Marie-Luise Vollbrecht nicht in den Rücken fallen.
Vortrag zur „Zweigeschlechtlichkeit in der Biologie“
Der Hintergrund: Im Sommer 2022 wollte Vollbrecht auf der „Langen Nacht der Wissenschaften“ einen Vortrag halten.
Das Thema: Die Zweigeschlechtlichkeit in der Biologie. Trans-Aktivisten kündigten daraufhin an, die Veranstaltung zu blockieren, weil sie den Fakt, dass es nur zwei biologische Geschlechter gibt, als „transfeindlich“ einstuften. Gleichzeitig warfen sie Vollbrecht vor, Hass auf Trans-Menschen zu schüren, weil sie als Co-Autorin an einem Welt-Artikel mitschrieb.
In dem Artikel mit dem Namen „Wie ARD und ZDF unsere Kinder indoktrinieren“ warfen die Autoren den öffentlich-rechtlichen Sendern vor, Kinder und Jugendliche mit gefährlichen Falschinformationen über die Themen Sex, Fetisch und Transsexualität zu konfrontieren.

Marie-Luise Vollbrecht bei ihrem Vortrag „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt.“
Der Artikel löste damals in der deutschen Medienbranche einen großen Shitstorm aus.
Die Humboldt Uni sagte wegen der angekündigten Proteste den Vortrag von Vollbrecht ab, woraufhin die junge Frau von Trans-Aktivisten diffamiert und massiv bedroht wurde. Transverbände verbreiteten den Hashtag „Marie leugnet NS-Verbrechen“, warfen ihr die Leugnung des Holocausts vor und bezeichneten sie als „rechtsextrem“.
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Zeitgleich forderten Trans-Aktivisten die HU öffentlich auf, sich von Vollbrecht, die im Zuge eines Arbeitsverhältnisses an der HU promoviert, zu trennen. Wie viele andere Institutionen in dieser Situation, knickte auch die HU Berlin vor dem wütenden Online-Mob ein: In einer Stellungnahme fiel die Uni-Leitung ihrer eigenen Doktorandin öffentlichen in den Rücken.
Die Uni, so heißt es dort, verstehe sich als Ort, „an dem niemand wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert“ werden dürfe, weswegen „die Meinungen, die Frau Vollbrecht in dem Welt-Artikel“ vertrete, „nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten“ stünden.
Klage erfolgreich
Vollbrecht klagte gegen diesen Satz – und bekam Recht. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das NIUS vorliegt, untersagt es der HU Berlin, sich offiziell von der Doktorandin zu distanzieren, weil dadurch Vollbrechts Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Diese sehen vor, Menschen vor Äußerungen zu schützen, die sich „abträglich auf das Ansehen des Einzelnen in der Öffentlichkeit auswirken“ oder „rufschädigend“ wirkten.Konkret urteilte das Verwaltungsgericht Berlin: „Die Pressemitteilung der HU ist dazu geeignet, das Ansehen der Antragstellerin in der Öffentlichkeit herabzusetzen.“

Der Jurist und Medienanwalt Ralf Höcker vertritt Vollbrecht.
Vollbrechts Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker sagt in einer Pressemitteilung: „Das Gericht hat ein starkes Zeichen gegen Cancel Culture an Universitäten gesetzt. Es ist eine Schande, dass eine angebliche Exzellenz-Uni aus purer Angst vor radikalen Aktivisten ihre eigene wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin herabwürdigt.“
Zu NIUS sagt er weiter: „Das Urteil ist in Deutschland bahnbrechend! Denn erstmals wird einer deutschen Universität gerichtlich bestätigt, dass sie sich durch ihre angstgetriebene Distanzeritis vollkommen unverhältnismäßig und damit rechtswidrig verhalten hat. Und das an einer Institution, in der Meinungsvielfalt und die Freiheit der Wissenschaft hoch gehalten werden müssten.“
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„Trans ist Trend“ ist die erste deutschsprachige Dokumentation, die sich kritisch mit dem Zeitgeist-Phänomen „Transsexualität“ auseinandersetzt. Auch der Fall Vollbrecht wird darin portraitiert.
Den ganzen Film sehen Sie hier:
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Judith Sevinç Basad
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