Der neue Verbands-Leitfaden für die Frauen-Sauna: „Gast kann freiwillig sein primäres Geschlechtsmerkmal nachweisen“
Ein Beitrag von
Seit 1. November 2024 darf jeder in Deutschland einmal pro Jahr das Geschlecht wechseln. Das Selbstbestimmungsgesetz macht’s möglich. Diese irre Entscheidung führt zu massiven Ängsten und Sorgen in den Umkleidekabinen von Frauen-Fitnessstudios, Frauensportvereinen, Frauen-Saunen. Denn jeder Mann, der meint, er sei dieses Jahr mal zur Abwechslung eine Frau, darf mit dem Segen der Politik seinen Penis zu den Damen und natürlich auch jungen Mädchen tragen.
Nun reagiert der Deutsche Sauna-Bund. Der 1949 gegründete Verband mit Sitz in Bielefeld (NRW) veröffentlichte nun einen Leitfaden „zum Vorgehen an der Kasse“ und „… in geschlechtsspezifischen Bereichen (z. B. Frauensauna)“.
Geschlechtseintrag „nicht entscheidend“
Denn, so der Verband: „Zum Eintritt in diese, insbesondere auch die Frauensauna, sind nur Personen berechtigt, deren primäre Geschlechtsmerkmale entsprechend sind.“ Der Eintrag des Geschlechts beim Standesamt und/oder im Reisepass sei „nicht entscheidend.“ Bedeutet: Penisse sollen draußen bleiben.
So sollen sich Sauna-Mitarbeiter nun an der Kasse verhalten:
- Sichtkontrolle des Erscheinungsbildes an der Kasse (wird die Person als männlich, weiblich oder divers wahrgenommen).
- Bei Zweifeln Nachfrage und Verlangen der Vorlage des Geschlechtseintrages.
- Bestehen auch dann noch Zweifel, ist der Gast darauf hinzuweisen, dass für den Zugang zu dem entsprechenden Bereich das primäre Geschlechtsmerkmal ausschlaggebend ist.
Diese Vorgaben gelten in „geschlechtsspezifischen Bereichen (z. B. Frauensauna)“:
- Sollte erst in der Saunaanlage auffallen bzw. ein Hinweis von anderen Gästen erfolgen, dass ein unberechtigter Zutritt geschehen ist, erfolgt unter Bezugnahme auf das Hausrecht ein Verweis des Gastes aus dem Bereich sowie ein Erstatten des Eintrittsentgeltes. Der Gast kann freiwillig sein primäres Geschlechtsmerkmal nachweisen, um Missverständnisse auszuräumen. Dazu wird er aber vom Personal nicht ausdrücklich aufgefordert.
- Sollte sich der Gast weigern, die Saunaanlage zu verlassen, sind Bad- bzw. Saunaleitung und die rechtlich vertretungsberechtigten Entscheidungsträger zu informieren. Die Polizei ist zwecks Durchsetzens des Hausrechts anzufordern.
- Die Entscheidung über das Erteilen eines über den Tag hinausgehenden Hausverbotes erfolgt durch eine rechtlich vertretungsberechtigte Person.
Mehr NIUS:
- 7 Gründe, warum das Selbstbestimmungsgesetz den Missbrauch von Frauen und Kindern normalisiert
- Demonstrationen gegen neues Selbstbestimmungsgesetz: „Es ist ein gefährlicher Zeitgeist, der junge Menschen verführt“
Mehr NIUS:
Plötzlich sollen diese Yogaklamotten rechts sein
Neue Studie: Deutschland verliert seine Besten
Polizei Brandenburg warnt Eltern vor „rechtsextremen Online-Strategien“
Trans-„Tochter” von Elon Musk in Dessous: „Trans-Körper werden angefeindet und dämonisiert”
Neue Oxford-Untersuchung zeigt: Über 90 Prozent aller Studien in den Sozialwissenschaften sind links
In Sachsen-Anhalt fordern selbst Linke Abschiebungen
Antisemit der Woche: UN-Generalsekretär António Guterres übt sich in Täter-Opfer-Umkehr und beschuldigt Israel sexueller Gewalt
„Omas gegen Rechts“ bringen neuen KI-Chatbot heraus
Mehr NIUS:
Trans-„Tochter” von Elon Musk in Dessous: „Trans-Körper werden angefeindet und dämonisiert”
Neue Oxford-Untersuchung zeigt: Über 90 Prozent aller Studien in den Sozialwissenschaften sind links
In Sachsen-Anhalt fordern selbst Linke Abschiebungen
Antisemit der Woche: UN-Generalsekretär António Guterres übt sich in Täter-Opfer-Umkehr und beschuldigt Israel sexueller Gewalt
„Omas gegen Rechts“ bringen neuen KI-Chatbot heraus
Gescheiterte Timmy-Rettung sorgt weltweit für Spott: „Deutschland hat den Verstand verloren“
#Männerhass: Wie ständig neue Internettrends Beziehungen schlechtreden
Nach „Lackaffe“-Strafbefehl: Drei weitere Merz-Beleidigungen werden von Staatsanwaltschaft Heilbronn verfolgt
Tim Thorer
Artikel teilen
Kommentare