Deutsche Post kritisiert Lauterbach: Wer Bargeld mit der Post verschickt, verstößt gegen die AGB
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Das Robert Koch-Institut (RKI) verschickt Einladungen zu der Studie „Gesundheit in Deutschland“ an 180.000 Haushalte. Weil die Bereitschaft an der Teilnahme von Studien in den letzten Jahren rückläufig ist, sollen die Empfänger mit Bargeld im Briefumschlag motiviert werden.
Ziel ist es, 30.000 Teilnehmer zu gewinnen. Daher liegen Einladungsschreiben jeweils 5 Euro in bei – cash! Insgesamt werden so 900.000 Euro Steuergeld in 5-Euro-Scheinen mit der Post verschickt. Die Teilnahme an der Studie wird mit weiteren 10 Euro in bar honoriert, die auch mit der Post verschickt werden. Das RKI ist eine Bundesbehörde, die dem Gesundheitsministerium direkt untergeordnet ist – am Ende der 5-Euro-Schein-Kette steht also Minister Karl Lauterbach, der die Deutschen jetzt mit Bargeld lockt.
Bargeldversand verstößt gegen die AGB
Auf NIUS-Anfrage kritisiert die Post das Vorhaben des RKI und verweist auf die AGB:
„Der Versand von Bargeld in ‚normalen Briefen‘ ist laut unseren AGB ausgeschlossen. Kunden, die dies dennoch tun, machen das auf eigene Verantwortung. Eine Haftung, falls Bargeld verloren geht, ist ausgeschlossen.“
Die Deutsche Post haftet lediglich für sogenannte „Einschreiben Wert“, die für den Bargeldversand konzipiert sind. Laut RKI werden die Einladungen aber nicht mit Einschreiben versendet, sondern als klassischer Brief, dem das Einladungsschreiben, der 5-Euro-Schein und eine Informationsbroschüre beiliegen.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach bewirbt Studienteilnahme mit vielen kleinen Scheinen.
RKI setzt weiter auf Steuergeld in kleinen Scheinen
Insgesamt wird so die stolze Summe von 900.000 Euro per Post versandt – bar, in kleinen Scheinen und ohne jegliche Haftung –, eine ohnehin mehr als fragwürdige Methode, da es sich um Steuergeld handelt. Interessant: Das RKI rechnet damit, dass 65 Prozent der Brief-Empfänger sich NICHT melden. Das Geld ist einfach futsch, ohne Gegenleistung …
Auf NIUS-Anfrage äußert sich das RKI zu der geplanten Studie und erläutert die Gründe für die Entscheidung, die Teilnahme mit Bargeld zu unterstützen. Zum einen verfügen nicht alle potenziellen Teilnehmer über Online-Banking, und diese sollten nicht systematisch ausgeschlossen werden. Zum anderen müssten bei dem Austausch von Online-Zahlungsdaten Datenschutzrichtlinien eingehalten werden, die nicht mit den Richtlinien der Datensparsamkeit konform gehen. Das RKI möchte die Teilnahme unkompliziert und einfach für die angeschriebenen Personen gestalten.
Trotz der unsicheren Methode und dem Haftungsausschluss seitens der Post werden die Scheine weiterhin mit der Post versendet.
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