Er spricht kein Deutsch und hatte keinen Job: Syrer holt seine 10 Kinder nach Deutschland
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Der Fall eines Syrers in Donauwörth beweist den ganzen Irrsinn unserer Migrationspolitik. Weder sprach der 40-Jährige Deutsch, noch hatte er einen Job – und trotzdem durfte er seine Frau und zehn Kinder per Familiennachzug nach Deutschland holen.
Alles begann mit der geglückten Einreise eines Syrers nach Deutschland. Der 40-jährige Mann erhielt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Status als subsidiär Schutzberechtigter. Als subsidiär schutzberechtigt gilt, wer nicht persönlich verfolgt wird, aber den Behörden nachweisen kann, dass ihm in seinem Heimatland dennoch ein ernsthafter Schaden droht.
Seine Frau, die bei der Hochzeit erst 14 Jahre alt war, lebte zeitgleich im Libanon – gemeinsam mit ihren zehn Kindern. Kaum war der Mann in der bayerischen Kleinstadt Donauwörth untergekommen, stellte sie für 11 Personen einen Antrag auf Familiennachzug. Den Antrag prüfte die Ausländerbehörde im verantwortlichen Landkreis Donau-Ries zusammen mit der Deutschen Botschaft im Libanon.
Ernsthafte Bedenken und negative Integrationsprognose der Behörde
Der Ausländerbehörde fiel dabei die Aufgabe zu, eine Integrationsprognose über den Ehemann zu erstellen. „Aus unserer Sicht war die Integrationsprognose nicht positiv, zumal der Ehemann zum damaligen Zeitpunkt weder Deutsch sprach noch einer Beschäftigung nachging“, teilt die Behörde auf Anfrage von NIUS mit. Erschwerend sei hinzugekommen, dass er damals in einer Gemeinschaftsunterkunft gewohnt habe. „Die Familie mit 10 Kindern hätte dort unmöglich Platz gefunden.“
Die Behörde meldete ernsthafte Bedenken an und wollte den Antrag nicht genehmigen.

Der Syrer landete zunächst in der Erstaufnahmeeinrichtung in Donauwörth.
Das Auswärtige Amt sieht keine Gründe für eine Ablehnung
Doch nach Auffassung des Auswärtigen Amtes war der Wohnraum kein Kriterium für die Verweigerung der Einreise. Die Ausländerbehörde von Donau-Ries kann die Argumentation des Ministeriums von Annalena Baerbock (Grüne) kaum nachvollziehen: „Wir vertreten die Rechtsauffassung, dass im Falle eines Familiennachzugs der bereits im Bundesgebiet lebende Ausländer zumindest über eigenen Wohnraum verfügen muss, wobei dieser eigene Wohnraum nicht unbedingt ausreichend Platz für die nachziehenden Angehörigen aufweisen müsste.“
Insofern handele es sich um eine eingeschränkte Ausnahme von der Wohnraumerfordernis. „Die Interpretation des Auswärtigen Amtes führt jedoch zu dem Ergebnis, dass nachziehende Familienangehörige in staatliche Unterkünfte für Asylsuchende aufgenommen werden müssen, obwohl dieser Personenkreis keine Asylanträge stellen wird.“
Die Integrationsprognose ist zwar der Ausländerbehörde (für den Vater) und der Botschaft (für die Mutter und die Kinder) überlassen, die abschließende Bewertung fällt jedoch das Bundesverwaltungsamt – eine Behörde, die wohl die wenigsten kennen. Das Amt ist im Geschäftsbereich des Innenministeriums angesiedelt.
Inzwischen soll das Ehepaar noch ein elftes Kind bekommen haben
Immer wenn es um ein Visum geht, unterstützt das Bundesverwaltungsamt die deutschen Auslandsvertretungen bei der Bearbeitung. Das Amt überprüft die Antragstellerdaten in verschiedenen Registern. Es soll den Auslandsvertretungen schnell und umfassend eine Entscheidungsgrundlage liefern, damit diese sachgerecht über die ihnen vorliegenden Visumanträge entscheiden können.
„Die Entscheidung fällt zumeist positiv für die Familien aus“, beschreibt die Ausländerbehörde in Donau-Ries das Vorgehen des Bundesverwaltungssamtes, um dann das Eingeständnis zu liefern, dass eine Ablehnung kaum durchgezogen wird: „Ein Antrag auf Familiennachzug ist nur dann grundsätzlich abzulehnen, wenn ein Ausschlussgrund (schwerwiegende Straftaten, keine Bleibeperspektive des subsidiär Schutzberechtigten im Bundesgebiet, Ehe wurde nach der Flucht geschlossen) vorliegt. Diese Punkte trafen bei unserem Fall nicht zu.“
Und so lebt die 12-köpfige Familie auch weiterhin im kleinen Ort Donauwörth. Inzwischen soll das Ehepaar noch ein elftes Kind bekommen haben.
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Björn Harms
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