Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park: Keiner der drei Angeklagten dürfte noch in Deutschland sein!
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Es ist ein Verbrechen, das Deutschland erschüttert hat.
Drei abgelehnte Asylbewerber sollen im Sommer im Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg über eine junge Frau (27) hergefallen sein und die Mutter zweier Kinder nacheinander vergewaltigt haben. Keiner der drei Täter hätte noch in Deutschland sein dürfen!
Jetzt, rund ein halbes Jahr später, ist die Anklage fertig. Die unfassbare Tat ist auf 15 Seiten beschrieben. Die Anklage liegt NIUS vor. Wie NIUS erfuhr, steht der Termin für die Prozesseröffnung ebenfalls fest. Es ist der 18. Januar 2024!
Die Anklage im Detail
Die drei Verdächtigen sind angeklagt, am 21. Juni 2023 morgens um 5 Uhr gemeinschaftlich handelnd unter Anwendung von Gewalt die Vergewaltigung begangen haben. Der Entschluss zu dem Verbrechen soll spontan getroffen worden sein. Besonders schockierend: Der Ehemann des Opfers musste bei der Vergewaltigung zusehen. Oleg T. (27) wurde mit Stöcken und Ästen geschlagen und ihm wurde seine Geldbörse mit 1200 Euro entrissen.
Seine Ehefrau Esmer T. zwangen die Täter auf die Knie und befahlen ihr laut Anklage, die Geschlechtsteile der Männer in den Mund zu nehmen. Einer der Männer soll das wehrlose Opfer dann vergewaltigt haben. Anschließend haben sich die Täter entfernt, heißt es in der Anklage.
Der erste Angeklagte: Abdi B.
Der Hauptbeschuldigte ist Abdi B. (21) aus Somalia. Er ist ohne festen Wohnsitz. Er verfügt über zehn verschiedene Alias-Namen! Seine Strafregister umfasst sieben Einträge. Am 1. September 2017 (!) wurde ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wegen seines jugendlichen Alters eingestellt. Ein weiteres Verfahren wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung wurde ebenfalls eingestellt.

Abdi B.
Der zweite Angeklagte: Barry B.
Der 22-Jährige aus Guinea ist ohne festen Wohnsitz, in Deutschland ist er unter vier verschiedenen Alias-Namen aufgetreten. Er kam 2017 nach Deutschland und ist „unanfechtbar abgelehnt“, seine Aufenthaltsgestattung ist erloschen!
Sein Strafregister umfasst neun Eintragungen. 10. September 2020, Drogenhandel in acht Fällen! Bewährungsstrafe. Doch die Bewährung wurde kurz danach widerrufen. Begründung: Barry B. besuchte zwei Jahre die Schule. Schreiben fällt ihm schwer. Lesen geht so. Er kam über Frankfurt am Main vor zwei Jahren nach Berlin. Hier konsumierte er regelmäßig Kokain und Haschisch.

Barry B.
Im November 2021 wurde Barry B. wegen Drogenhandels zu einem Jahr und zwei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Vor Gericht jammerte er damals: Sein Vater sei früh verstorben, zur Mutter bestehe kein Kontakt. In seiner Haftzeit arbeitete er als Knast-Coiffeur. Lohn: 11 Euro am Tag. Er galt im Gefängnis als zuverlässig, besuchte einen Sprachkurs. Sein Asylantrag wurde dennoch abgelehnt.
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Der dritte Angeklagte:
Der ebenfalls 22-Jährige aus Guinea ist abgelehnter Asylbewerber mit einer Duldung. Er hat eine deutsche Freundin und hat drei Eintragungen im Strafregister. Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Drogenbesitz (eingestellt nach richterlicher Weisung) und Körperverletzung (ebenfalls eingestellt). Auch zwei weitere Drogendelikte wurden eingestellt.

Der dritte Verdächtige
Die Tatnacht im Juni 2023 wird in der Anklage umfangreich geschildert: Die georgischen Eheleute waren im Görlitzer Park spazieren, später sollen sie für 50 Euro Kokain gekauft haben. Anschließend soll das Pärchen im Park Sex gehabt haben. Dabei, so geht es aus der Anklage hervor, wurden die Eheleute von fünf Männern umringt. Plötzlich sollen die jungen Männer die Frau an den Haaren gezogen haben. Oleg T. schrie und wurde niedergeschlagen. Esmer T. wehrte sich vergeblich – und wurde vergewaltigt.
Als sie laut um Hilfe rief, flüchteten die Täter. Die Eheleute konnten die Täter zwar nicht wieder erkennen. Doch DNA-Spuren am Slip des Opfers überführten die drei Afrikaner.
Abdi B. hat die Tat abgestritten. Seine mutmaßlichen Mittäter schweigen zum Vorwurf.
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Harald Braun
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