Haben die Afghanistan-Abgeschobenen eine Freiwilligkeitserklärung unterschrieben? Länder widersprechen Bundesregierung
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Am Tag der Rückführungen gaben die SPD-Innenministerin und ein FDP-Bundestagspolitiker an, dass die Straftäter eine Freiwilligkeitserklärung unterschrieben hatten. Auf Nachfrage wurde NIUS an die Länder verwiesen, die dieser Darstellung widersprechen.
Waren es Abschiebungen oder freiwillige Ausreisen? Bei den Rückführungen der 28 afghanischen Straftäter, denen teilweise 1000 Euro ausgezahlt wurden, tun sich Widersprüche auf. Brisant ist die Frage aus mindestens zwei Gründen: Wenn freiwillige Ausreisen stattgefunden haben, zu denen mit der Höhe des Geldes „motiviert“ wurde, hätte das Innenministerium (BMI) gelogen. Wenn Abschiebungen durchgeführt wurden, fragt sich, warum die Summe der Auszahlung derart hoch ausfiel. Denn eine Zwangsmaßnahme erfordert ja kein Überredungsmittel.
1.000 Euro passen zu Freiwilligenprogramm
Als klassische Handgelder werden Summen in der Größenordnung um 35 -75 Euro gezahlt, wie NIUS berichtete. Hier schließen sich die Länder der Argumentation der Regierung an, der zufolge Abschiebeverbote durch Gerichte präventiv verhindert werden sollten. Die Begründung des Innenministeriums Sachsen lässt an einer Stelle aber aufhorchen.
NIUS gegenüber sagt es, der Beitrag 1.000 Euro sei „nicht mit dem Handgeld gleichzusetzen, das im Bedarfsfall zur Organisation der Weiterreise nach Ankunft im Herkunftsland gezahlt wird. Diese Zahlung entspricht vielmehr – auch der Höhe nach – der finanziellen Unterstützung, die auch für Syrien, Libyen, Jemen, Eritrea vorgesehen sind – ebenfalls Länder mit einer schwierigen Versorgungslage. Der an die afghanischen Staatsangehörigen gezahlte Betrag wird als ausreichend angesehen, vorübergehend die notwendigsten Bedarfe und somit das menschenwürdige Existenzminimum für einen Übergangszeitraum (sechs bis neun Monate) zu gewährleisten und so die Feststellung eines Abschiebungsverbotes zu vermeiden.“
Offensichtlich ist damit, dass die 1.000 Euro sich an einem Freiwilligen-Rückkehrprogramm orientierten. Im REAG/GARP 2.0-Programm ist eine einmalige Förderung von 1000 Euro pro Person möglich. Unklar ist, ob die Rückführungen über die Freiwilligen-Rückkehrprogramme abgewickelt wurden. Gegenüber NIUS wird dies von Bundesinnenministerium und den Ländern bestritten.
Doch jetzt kommt das Thema Freiwilligkeitserklärung ins Spiel.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt bestätigt gegenüber NIUS, was auf der Hand liegt: „Abschiebungen bedürfen grundsätzlich keiner Freiwilligkeitserklärung, da es sich hierbei um den zwangsweisen Vollzug der Ausreisepflicht handelt. Schon die Begriffsbedeutung ‚Zwangsmaßnahme‘ impliziert, dass hier keine Freiwilligkeit vorliegt.“
Jedoch: Bei der Pressekonferenz am Tag der Abschiebung (30. August) sagte FDP-Bundestagsmitglied Stephan Thomae gegenüber einem Reporter des Deutschland Kuriers (Video abrufbar hier.) „Nach meiner Kenntnis sind diese Personen aufgrund einer Freiwilligen-Erklärung abgeschoben worden in einem Sammelflug, den die Regierung organisiert hat“. NIUS fragte Stephan Thomae an, ob er diese Kenntnis bestätigt, erhielt aber keine Antwort.
Daraufhin wurde auch Faeser auf die zuvor erwähnten Freiwilligkeitserklärungen angesprochen. Der Reporter des Deutschland Kuriers, der früher als Mitarbeiter der Ausländerbehörde der Stadt München direkt zuständig für Abschiebungen war, konfrontierte sie: „Ich habe fünf Jahre abgeschoben und ich habe nie so eine Freiwilligenerklärung gebraucht, um jemanden abzuschieben.“
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bestätigte dann indirekt, dass jene Erklärungen abgegeben wurden. Sie sagte: „Das ist, wie gesagt, manche Fluggesellschaften verlangen das, und dann gibt es diese Erklärungen“. Hier ist der Beweis auf X/Twitter:
Am Tag der Pressekonferenz hieß es also seitens der Regierung, dass Freiwilligkeitserklärungen unterzeichnet wurden.
NIUS fragte das Bundesinnenministerium nachträglich an, ob solche Erklärungen unterzeichnet worden sind – wurde mit dieser Frage dann aber an die zuständigen Länder verwiesen. Also fragte NIUS mehrere Länderbehörden an, die allesamt jedoch bestreiten, dass Freiwilligkeitserklärungen unterzeichnet wurden. Das Innenministerium Niedersachsen antwortet NIUS etwa: „Freiwilligkeitserklärungen mussten nicht unterzeichnet werden.“ Das Thüringer Landesverwaltungsamt schreibt ebenfalls: „Durch die Rückgeführten wurden keine Freiwilligkeitserklärungen unterzeichnet.“
Fazit: Es gibt einen Widerspruch zwischen der Regierungskommunikation am Tag der Rückführungen und der Länderkommunikation hinterher.
So bleiben brisante Ungereimtheiten und viele offene Fragen: Möglich wäre, dass die Regierung aus der Spontanität der Pressekonferenz heraus sachlich falsch kommuniziert hat, also keine Freiwilligkeitserklärungen unterzeichnet wurden. Auch denkbar (und naheliegender) wäre, dass mindestens einige der Rückführungen technisch keine Abschiebungen gewesen sind, sondern formal über Freiwilligen-Rückkehrprogramme abgewickelt wurden. Dann hätte die Regierung sich am Tag der Pressekonferenz verplappert.
Klar ist nur: Die schweren Straftäter waren allesamt ausreisepflichtig und sind nun in Afghanistan. Auch die Begründung, mit einer Geldauszahlung gerichtlichen Verboten zuvorzukommen, ist prinzipiell nicht irrational. Die Höhe bleibt dennoch ein Streitpunkt.
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Felix Perrefort
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