Irre Regel an Salzburger Uni: Wer nicht gendert, bekommt Punktabzug!
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Sternstunden der Werteorientiertheit: „Student*innen“ statt „Student“, „Oberärzt_in“ statt „Oberarzt“ oder „Prof.*in Dr.* statt „Prof. Dr.“. Studenten, die sich an einer Salzburger Medizin-Uni nicht an diese Formen der Gender-Sprache halten, sollen jetzt schlechter benotet werden.
Konkret geht es um wissenschaftliche Arbeiten des Studienfaches „Health Sciences & Leadership“ der Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU). NIUS liegen Richtlinien zum Verfassen von Expertenarbeiten und Masterarbeiten vor, in der die Privatuni Benotungskriterien der Arbeiten aufführt. Unter dem Punkt „formale Qualität der Arbeit“ wird neben „Stil, Rechtschreibung und Grammatik“ auch die „gendergerechte Schreibweise“ bewertet.
Bis zu fünf Prozent der Punkte können abgezogen werden, wenn sich die Studenten weigern, die Gender-Sprache in ihren Abschlussarbeiten zu verwenden.
Hier die entscheidende Passage der Richtlinie:

„Gendergerechte Schreibweise“ macht fünf Prozent der Gesamtbenotung aus
Auf der Homepage der Uni gibt es auch einen Gender-Leitfaden, in dem Vorschläge zum geschlechtergerechten Schreiben gemacht werden.
Die Verwendung des generischen Maskulinums wie „der Student“ oder „der Professor“ ist prinzipiell untersagt. So soll man nicht mehr von „Akademiker“ oder „Mitarbeiter“ oder „Frauen“ und „Männern“ sprechen, sondern lieber von „Akademiker*in“ und „Mitarbeiter*in“ oder von „Frauen*“ und „Männern*“.

Sprachleitfaden der PMU (Paracelsus Medizinische Privatuniversität).
Auch für die Schreibweise von akademischen Titeln wurde eine Liste erstellt, die in „männlich/nicht-binär“ und in „weiblich/nicht-binär“ eingeteilt wurde. Einen „nicht-binären“ männlichen Ingenieur solle man demnach mit „Dipl.-Ing.*“ oder „Dipl.-Ing._“ anreden während man eine weibliche nicht-binäre Universitätsprofessorin mit „Univ.-Prof.in“ oder „.Univ.-Prof.*“ anreden sollte.
Mit dem „*Zeichen“ wolle man „auf den Konstruktionscharakter von mehreren Geschlechtern“ verweisen, heißt es in den Leitlinien. Mit Doppelpunkt, Unterstrich und Sternchen sollen „nicht nur Cis-Personen“, sondern auch „transidente, intergeschlechtliche und non-binäre Personen“ angesprochen. Denn, so die Argumentation: „Dass man Menschen nicht aufgrund der Geschlechtsidentität diskriminiere, sei nicht nur Bestandteil der österreichischen Verfassung, sondern auch in der europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben.“
Das wiederum bedeutet: Wer nicht gendert, verstößt nach Meinung der PMU gegen Menschenrechte.
Die Paracelsus Universität hat auf eine NIUS-Anfrage nicht reagiert.
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Judith Sevinç Basad
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