Regierung plant offiziell: Auch Männer können jetzt Mütter werden, wenn sie sich zur Frau erklären
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Es gibt Rechtssätze, die so sicher sind wie die Gewissheit, dass die Erde keine Scheibe ist. Einer davon lautet auf Lateinisch: „Mater semper certa est. Pater semper incertus est“. Übersetzt heißt das: Die Mutter ist immer sicher. Der Vater ist immer unsicher. Bedeutet konkret: Bei der Feststellung der rechtlichen Eltern ist die Mutter die Frau, die das Kind geboren hat. Ihre Identität ist immer sicher. Der Vater wiederum kann von der Mutter bestimmt werden, auch wenn er nicht der biologische Vater ist. Seine Identität ist immer unsicher.
Oder anders gesprochen: Das deutsche Recht schützt Mütter. Doch genau diesen Rechtssatz stellen die Ampel-Parteien jetzt auf den Kopf. Für sie heißt es jetzt nicht mehr „Die Mutter ist sicher“, sondern: „Die Mutter ist der Vater“.
Das hat Justizminister Marco Buschmann (FDP) kürzlich in einem Eckpunktepapier vorgestellt. Das Abstammungsrecht, so heißt es dort, müsse reformiert werden, weil man ein „Familienrecht für alle“ schaffen wolle. So musste die lesbische Partnerin einer Mutter bisher das Kind adoptieren, um rechtlich als Elternteil angesehen zu werden. Das sei diskriminierend, heißt es.

Wenn es nach Justizminister Marco Buschmann (FDP) geht, soll das Abstammungsrecht reformiert werden.
Die Lösung für dieses Problem: Nach dem Eckpunktepapier, das Justizminister Marco Buschmann vor Kurzem vorstellte, soll jetzt auch die Ehefrau oder Partnerin der Frau, die das Kind geboren hat, automatisch Mutter des Kindes werden.
Verschleierung der biologischen Abstammung des Kindes
Bedeutet: In Zukunft sollen nicht nur zwei Mütter in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden können. Auch Männer, die rechtlich ihr Geschlecht zur Frau geändert haben, können Mütter werden. Oder genauer: Jeder Mann, der mit einer Mutter zusammen ist, und sein Geschlecht zur Frau geändert hat, könnte sich rechtlich als Mutter anerkennen lassen. Die biologische Mutter würde also rechtlich ausgelöscht.
Zwar erklärt das Ministerium auf NIUS-Anfrage, dass man die biologische Mutter in der Geburtsurkunde als solche kenntlich mache, indem man sie an erste Stelle (Position Nr. 1) setze. Allerdings werde das Justizministerium erst "nach der Reform des Abstammungsrechts Gespräche mit dem für das Personenstandsrecht zuständigen Innenministerium führen“, um die Korrelation mit dem Selbstbestimmungsgesetz abzuklären, heißt es auf Anfrage.
Männer sind bereits Mütter
Dass Transfrauen zur Mutter werden, ist durch eine Änderung des Personenstandsgesetzes von 2021 zwar jetzt schon möglich. Mit der Reform des Abstammungsrechtes in Kombination mit dem Selbstbestimmungsgesetz würde es für Männer jedoch erheblich leichter werden, Mutter zu werden.

Sollen qua Gesetz unsichtbar gemacht werden: Mütter.
Doch damit nicht genug. Auch ein anderer Passus in Buschmanns Eckpunktepapier löst Bedenken aus. So soll es Müttern ermöglicht werden, das Sorge- und Umgangsrecht ihres eigenen Kindes leichter abzugeben. Wofür eine solche Regelung vorgesehen ist, wird in dem Papier nicht detailliert ausgeführt, ist aber offensichtlich: Die Ampel will mit der Gesetzesreform die Leihmutterschaft erleichtern.
Lesben-Verband ist misstrauisch
Die Schwulen- und Lesben-Verbände sind darüber nicht begeistert, vermuten, dass Buschmann die Rechte von Lesben nur vorschiebt. „Immer wenn die Rechte von homosexuellen Frauen besonders hervorgehoben werden, sind wir misstrauisch, ob es wirklich um Lesbenrechte geht, oder ob es nur ein Vorwand ist, um ganz andere Interessen durchzusetzen“, sagte eine Sprecherin des „LGB Alliance“ e.V. zu NIUS.
Und: „Die geplanten Veränderungen im Abstammungsrecht in Kombination mit der Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes ermöglichen es nicht nur jedem Mann, sich als Mutter zu definieren, sondern löst auch die Begriffe ‚Mutter‘ und ‚Vater‘ von biologischen Fakten los, bis hin zu einer Öffnung zu der bis dato in Deutschland verbotenen Leihmutterschaft.“
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Judith Sevinç Basad
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