Somalischer Intensivtäter droht mit der Tötung von Menschen – wird aber trotzdem auf freien Fuß gesetzt
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Es ist ein Fall, der sinnbildlich für das Scheitern der Migrationspolitik hierzulande steht: In Rheinland-Pfalz ist am vergangenen Freitag ein 35-jähriger Intensivtäter aus Somalia aus der Haft in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal entlassen worden. Zuerst hatte die Rheinpfalz über den Fall berichtet. Nun lebt der Mann in der Gemeinde Landau-Land, die für ihn zuständig ist. Doch der Bürgermeister Torsten Blank (SPD) und die Bewohnerschaft zeigen sich besorgt, da von dem Mann konkrete Gefahr für Leib und Leben ausgehe.
Der entlassene Migrant, der seit 2014 als Asylbewerber in Deutschland ist und dessen Antrag auf Asyl abgelehnt wurde, ist laut Staatsanwaltschaft Landau mehrfach vorbestraft, darunter wegen Nötigung, Einbruch, Diebstahl, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung. Zuletzt saß er zwei Jahre Gefängnisstrafe wegen schwerer Körperverletzung ab. Zudem kann das Landgericht Landau nicht ausschließen, dass er wieder Straftaten begehen wird. Nach seiner Entlassung am Freitag wurde der 35-Jährige unter sogenannte Führungsaufsicht gestellt, was bedeutet, dass er sich an bestimmte Auflagen halten müsse – sonst droht der erneute Freiheitsentzug.

Die Justizvollzugsanstalt in Frankenthal.
Für die Sorgen, dass er erneut straffällig werden könnte, gibt es dabei konkrete Gründe. So beschreibt die Sozialprognose der JVA Frankenthal den 35-jährigen Somalier als „perspektivlos“. Es heißt, dass der 35-Jährige „in Bezug auf seine Lebenssituation resigniert zu haben scheint“. Während seiner Beherbergung vor der Haft habe der Mann zu Nachbarschaftsbeschwerden und regelmäßigen Polizeieinsätzen geführt. Außerdem attestiert das Amtsgericht, das ihn verurteilt hatte, eine Alkoholkrankheit. Der Mann sei wiederholt in entsprechenden Einrichtungen gewesen, lehnt aber eine Therapie ab. Insgesamt bemerke man eine „rekordverdächtige Rückfallgeschwindigkeit“.
Neben dem Vorstrafenregister zeichnet auch die Aktenlage ein sehr konkretes Gefahrenpotential. So sei laut Bürgermeister Blank eine konkrete Gefahr für Menschen in seinem Umfeld nicht auszuschließen: Insbesondere die ehemalige Betreuerin des 35-jährigen Somaliers soll selbst angegeben haben, dass er ihr gegenüber geäußert habe, nichts mehr zu verlieren und in Vergangenheit bereits getötet zu haben – und dies auch im Notfall wieder tun würde. „Äußerst problematisch ist, dass der Betroffene seine ehemalige gesetzliche Betreuerin bedroht und immer wieder ihre Nähe sucht“, so Blank. Kurz vor seiner Inhaftierung habe er wörtlich gesagt, er „komme raus und komme zu Dir“.
Integrationsministerium sieht sich nicht zuständig – und spielt den Ball zurück an die Gemeinde
Auf Landesebene wirft der Fall Fragen ob der Zuständigkeiten auf. Denn so recht scheint sich niemand für den Problemfall verantwortlich zu fühlen. So teilte die Gemeinde Landau-Land im Vorfeld der Haftentlassung mit, dass man sich nicht imstande sehe, den Mann unterzubringen. Deshalb schrieb der Verbandsbürgermeister Blank der rheinland-pfälzischen Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) im April, legte die Gefahren dar und forderte, dass der Mann woanders als in Landau untergebracht werden solle. Der Fall übersteige die Kapazitäten seiner Gemeinde. Alternativ soll es „Polizeischutz“ für die Mitarbeitenden und die möglichen Mitbewohner des Heims geben, so Blank. Dieses Schreiben wurde aber nach Angaben des Verbandsbürgermeisters ignoriert.
Weil Blanks Gemeinde in der Südpfalz sich also weigerte, den 35-jährigen Mann aufzunehmen, landete der Fall vor dem Verwaltungsgericht Neustadt. Dieses sollte abwägen, ob die Gefahr des Mannes größer ist als die Notleiden, die mit einer eventuellen Obdachlosigkeit einhergingen. Die Richter wiesen die Beschwerde ab und argumentierten, dass die Gefahr für die öffentliche Sicherheit überwiege, wenn der Antragsteller ohne Dach über dem Kopf – und damit selbst gefährdet ist. Somit ist der Mann seit vergangenem Freitag wieder in Landau ansässig.

Die Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) beharrte darauf, dass die Gemeinde in Landau für den Asylbewerber zuständig sei.
Das Integrationsministerium der Grünen Binz wiederum sieht sich für den Fall nicht zuständig. Auch ein zweiter Versuch Blanks im Mai, mit dem Ministerium in Mainz eine Lösung zu finden, scheiterte. Zwar antwortete das Integrationsministerium Binz' diesmal, verwies aber darauf, dass die Gemeinde dazu verpflichtet sei, ihr zugewiesene Personen unterzubringen. „Wir fühlen uns von den politischen Verantwortlichen alleine gelassen mit einer Problemlage, die unsere Möglichkeiten übersteigt“, sagte Blank der Rheinpfalz.
Zahlreiche Fälle von Gewalt im Südwesten durch Somalier
Fälle schwerer Gewalt von Asylbewerbern aus Somalia erschüttern dabei immer wieder den Südwesten Deutschlands. Im Oktober 2018 tötete der Somalier Souleimann A. einen Arzt im unweit gelegenen Offenburg. Ein Jahr später verletzte ein weiterer Somalier, ebenfalls in Offenburg, einen Rentner derart schwer, dass dieser später an den Verletzungen verstarb. Beide Täter wurden in Psychiatrien eingewiesen; erster Täter, A., konnte 2023 schließlich in seine Heimat abgeschoben werden. 2021 griff der Somalier Abdirahman Jibril A. Menschen in der Würzburger Fußgängerzone an und tötete dabei drei Frauen. Im Oktober 2022 erstach der Somalier Liban M. zwei Maler in Ludwigshafen-Oggersheim. Einem Opfer trennte er das Handgelenk ab und warf es auf den Balkon seiner Ex-Partnerin. Im Mai 2023 wurde entschieden, dass M. in einer Psychiatrie untergebracht werden soll. Ein knappes Jahr später, im August 2023, tötete ein 26-jähriger Somalier im Ludwigshafener Stadtteil Hemshof einen Gastwirt bei einem Raubüberfall. Im Juli 2023 kam es zu einem Angriff eines 30-jährigen Somaliers, der mehr als drei Promille hatte, auf einen 28-jährigen Deutschen mit einer abgebrochenen Glasflasche am Bahnhof in Trier. Und September 2023 erstach ein somalischer Insasse der Psychiatrie in Wiesloch nahe Heidelberg die 30-jährige Lisa S. während eines Freigangs. Dies sind nur die bekanntesten Fälle – aber sie zeigen: Die Sorgen der Menschen und Lokalpolitik in Landau vor dem 35-jährigen Rückkehrer sind mehr als begründet.

Der Somalier Liban M. erstach zwei Maler in Ludwigshafen-Oggersheim – unweit von Helmut Kohls Wohnort..
Der Fall versetzt auch deshalb viele Menschen in Angst und Schrecken, weil man befürchtet, der Mann werde angesichts erkennbarer Rückfallgefahr erneut Straftaten begehen. Dabei werden in Rheinland-Pfalz besonders Erinnerungen an den Missbrauchsfall von Edenkoben unweit von Landau wach. Dort hatte ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter kurz nach seiner Haftentlassung eine 10-Jährige entführt und sexuell missbraucht. Im April wurde der 62-jährige Täter zu zwölf Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Zudem weist der Fall Parallelen zu Geschehnissen in der Gemeinde Waldtann in Baden-Württemberg auf. Dort terrorisierte ein Asylbewerber aus Gambia die Gemeinde mehrere Monate lang. Nachdem der Fall von Gemeinde auf Landesebene ging und zum Politikum wurde, konnte Lamin Y. schließlich abgeschoben werden.
Keine Ausweisung trotz verwirktem Aufenthaltsstatus
Damit sichergestellt werden kann, dass die Menschen in der Gemeinde keiner Gefahr ausgesetzt sind, hat die Verbandsgemeinde in Landau nun eine Unterkunft mitsamt eines Sicherheitsdiensts organisiert, der rund um die Uhr arbeitet; zudem helfe laut SWR die örtliche Polizei bei der Betreuung.
Während man vor Ort in der Südpfalz also nötige Sicherheitsverkehrungen trifft, ist der Fall inzwischen auf Bundesebene angekommen: So wendeten sich die südpfälzischen Abgeordneten Christine Schneider und Thomas Gebhart (beide CDU) an die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Die Kommunen dürfen mit solchen Fällen nicht alleine gelassen werden. Wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf“, schrieben Schneider und Gebhart an die Innenministerin. Zudem hätten „Die Menschen vor Ort ein Recht auf ein Einschreiten durch Bund und Land – und zwar bevor etwas passiert“.

Der Bundestagsabgeordnete Thomas Gebhart von der CDU.
Laut des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde strapaziere der Mann aus Somalia „das Staatswesen“ und dies in einer Art und Weise, die nahelege, dass er seinen „Aufenthaltsstatus verwirkt“ habe. Doch die Rückführung des Mannes in sein Heimatland sei nicht möglich, „da die somalischen Behörden keine Passersatzpapiere für Abschiebungen ausstellen“. Zudem führe die Zentralstelle für Rückführungen (ZRF) ohnehin keine Abschiebungen nach Somalia durch. Lediglich freiwillige Ausreisen seien möglich.
Doch das wolle der Mann nicht, da ihm dort nach eigenen Angaben die Hinrichtung drohe.
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Jan A. Karon
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