Verfassungsrechtler Boehme-Neßler bei NIUS Live: „Ein guter Tag für die Pressefreiheit!“
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Ein Schlag für Innenministerin Nancy Faeser (SPD), ein Triumph für die freie Meinungsäußerung! Nachdem die Ministerin Mitte Juli das rechte Magazin „Compact“ verboten hatte, griff nun das Bundesverwaltungsgericht ein und hob das Verbot vorläufig auf.
Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler ordnet die Entscheidung am Donnerstagmorgen bei NIUS Live ein: „Gestern war ein guter Tag für die Pressefreiheit!“ Dennoch beäugt er Faesers Versuche, den offenen Diskurs zu unterbinden als „unglaublich problematisch“.
Boehme-Neßler erklärt: „Wenn sie in Grundrechte eingreifen, dann muss das immer, immer verhältnismäßig sein. Es darf also keine milderen Mittel geben.“ Im Fall von Compact sei jedoch direkt das Verbot statt zum Beispiel einer Abmahnung erwirkt worden.
„Frau Faeser ist auf einem Feldzug“
„Man hat das Gefühl, Frau Faeser ist auf einem Feldzug“, so Boehme-Neßler bei NIUS Live. „Es geht darum, den Bürger unter Druck zu setzen und einzuschüchtern“. Die aktuelle Regierung habe mit Freiheit „wenig am Hut“, konstatiert er. „Sie ignoriert die Verfassung. Die spielt überhaupt keine Rolle“.
NIUS-Reporter Julian Reichelt bemerkt: „Wir erleben die Rückkehr der Willkür“. Das Verbot von „Compact“, unter dem Vorwand, es handle sich um einen Verein, sei perfide, denn so lasse sich das Presserecht umgehen und letztlich auch eine Zeitung wie die „taz“ verbieten. Boehme-Neßler stimmt zu: „Jeder Verlag, jedes Medienhaus könnte unter diesen Begriff fallen“, also als Verein statt als Medium behandelt werden.
Der Verfassungsrechtler macht deutlich: „Es ist nicht so, dass man sagen kann, wir haben eine wunderbare Verfassung, jetzt setzen wir uns in den Lehnstuhl und genießen unsere Freiheit“. Jeder Bürger müsse aktiv und jederzeit für diese Freiheit einstehen.
Die ganze Sendung NIUS Live sehen Sie hier:
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