„Was ,demokratisch‘ heißt, darf dabei aus der Sicht des Vereins ausgelegt werden“: Staatlich finanzierte NGO erklärt, wie man Rechte aus Verein schmeißen kann
Ein Beitrag von
Der Verein „RAA Mecklenburg-Vorpommern“ erhält im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ 140.000 Euro. In einer knapp 50-seitigen Handreichung erklärt der Träger detailliert, wie Vereine Mitglieder ausschließen können, die sie für „rechtsextrem“ halten, oder die sich „beispielsweise rassistisch äußern oder diskriminierend handeln“. NIUS liegt das Dokument vor.

Die Handreichung des Vereines mit Finanzierung des Bundesfamilienministeriums.
Im Papier heißt es einleitend, es könne „zu einer existenziellen Frage werden, welche Möglichkeiten des Umgangs mit rechtsextremistischen Mitgliedern oder mit Mitgliedern, die sich beispielsweise rassistisch äußern oder diskriminierend handeln, es eigentlich gibt oder wie die Aufnahme solcher Personen verhindert werden kann“. Bereits einzelne Äußerungen oder vermeintliche Diskriminierung werden als denkbare Gründe für einen Ausschluss genannt. Ein solches Vorgehen birgt allerdings das Risiko, dass Begriffe so weit gefasst sind, dass auch politisch unerwünschte oder missliebige Stimmen getroffen werden können, ohne dass strafrechtlich relevante Verstöße vorliegen.

Die Förderung vom Bundesprogramm „Demokratie leben“.
Das Problem mit den „Rechtsextremen“
Damit berührt der steuerfinanzierte Leitfaden einen sensiblen Kern des Vereinslebens: Wer definiert, was „rechtsextrem“ ist und ab wann eine einzelne Äußerung oder ein Verhalten einen Ausschluss rechtfertigt? Während Beobachtung und Einstufung extremistischer Bestrebungen in Deutschland Aufgabe der Sicherheitsbehörden sind, verlagert die Handreichung praktische Schwellen und Bewertungen in die Vereine selbst. Ergebnis könnte ein Klima sein, in dem vorsorglich ausgeschlossen wird, wo eigentlich Debatte und klare, gerichtlich belastbare Kriterien gefragt wären.

Auch eine Musterklausel liefert die NGO mit, um Menschen, die der Vereinsführung nicht passen, loszuwerden.
Dadurch, dass die Argumentation des Vereins so schwammig ist, könnte fast jeder davon betroffen sein, was extremes Missbrauchspotenzial birgt. Die extreme Übersensibilisierung für Diskriminierung zieht sich durch jede Alters- und Gesellschaftsgruppe. Demzufolge könnten unliebsame Bürger, die sich in einem Verein engagieren, herausgeschmissen werden, obwohl sie mit rechtsextremer Ideologie nichts zu tun haben. In der Handreichung heißt es: „Was ‚demokratisch‘ heißt, darf dabei aus der Sicht des Vereins ausgelegt werden“.
Treffen kann es jeden. Die Mitgliedschaft in einem bekannten und großen Fußballverein, der Kleingartenverein, der als Naherholungsstätte dient, könnte schon ausreichen. Oder etwa der Tierschutzverein, der Karnevalsverein, der Musikverein oder etwa ein sozialer und Kulturverein, in dem sich betätigt wird. Wer das Ziel hat, Menschen mit einer anderen Meinung zu isolieren, erhält auf diese Weise ein probates Instrument.
Rückwirkender Ausschluss des Vereins
Besonders heikel: Die Handreichung beschreibt auch Wege, Ausschlussgründe nachträglich zu schaffen. Wörtlich heißt es: „Fehlen die satzungsmäßigen Voraussetzungen für einen Ausschluss, kann das per Satzungsänderung nachgeholt werden. Diese liefert auch rückwirkend einen Ausschlussgrund, wenn der jetzt eingeführte Verstoß ein Dauerzustand ist. Das Mitglied kann sich dann nicht darauf berufen, es würde hier unzulässigerweise nachträglich eine rechtliche Grundlage geschaffen.“ Damit könnte jedes Mitglied, auch rückwirkend aus dem Verein geschmissen werden, und hätte im Nachhinein keine gute Chance den Rechtsstreit zu gewinnen.
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ finanziert einen Leitfaden, der Vereinen weitreichende Instrumente zum Ausschluss von Mitgliedern an die Hand gibt, bis hin zu rückwirkenden Satzungsänderungen. Dabei heißt es auf der Seite des Familienministeriums, dass das Bundesprogramm eigentlich „zur Stärkung der Demokratie und zu einem friedlichen, respektvollen Umgang“ beitragen und „die Arbeit gegen jede Form von Demokratiefeindlichkeit“ stärken soll. Dass das Rausschmeißen von Mitgliedern aufgrund von angeblich diskriminierendem Verhalten die Demokratie tatsächlich stärkt, darf allerdings bezweifelt werden.
Mehr NIUS: Über „Demokratie leben!“: Bundesregierung finanziert Antifa-Verein in Leipzig
Mehr NIUS:
Plötzlich sollen diese Yogaklamotten rechts sein
Neue Studie: Deutschland verliert seine Besten
Polizei Brandenburg warnt Eltern vor „rechtsextremen Online-Strategien“
Trans-„Tochter” von Elon Musk in Dessous: „Trans-Körper werden angefeindet und dämonisiert”
Neue Oxford-Untersuchung zeigt: Über 90 Prozent aller Studien in den Sozialwissenschaften sind links
In Sachsen-Anhalt fordern selbst Linke Abschiebungen
Antisemit der Woche: UN-Generalsekretär António Guterres übt sich in Täter-Opfer-Umkehr und beschuldigt Israel sexueller Gewalt
„Omas gegen Rechts“ bringen neuen KI-Chatbot heraus
Mehr NIUS:
Trans-„Tochter” von Elon Musk in Dessous: „Trans-Körper werden angefeindet und dämonisiert”
Neue Oxford-Untersuchung zeigt: Über 90 Prozent aller Studien in den Sozialwissenschaften sind links
In Sachsen-Anhalt fordern selbst Linke Abschiebungen
Antisemit der Woche: UN-Generalsekretär António Guterres übt sich in Täter-Opfer-Umkehr und beschuldigt Israel sexueller Gewalt
„Omas gegen Rechts“ bringen neuen KI-Chatbot heraus
Gescheiterte Timmy-Rettung sorgt weltweit für Spott: „Deutschland hat den Verstand verloren“
#Männerhass: Wie ständig neue Internettrends Beziehungen schlechtreden
Nach „Lackaffe“-Strafbefehl: Drei weitere Merz-Beleidigungen werden von Staatsanwaltschaft Heilbronn verfolgt
Marc Sierzputowski
Artikel teilen
Kommentare