„Zwangsweise, keine Rechtsgrundlage“: Bürgermeister klagt gegen Zuweisung von Flüchtlingen
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Da hat jemand aber mal amtlich genug!
Die Gemeinde Dietramszell (6000 Einwohner, Oberbayern) wehrt sich gegen die Zuweiseung von Flüchtlingen in die Kommune. Bürgermeister Josef Hauser (Freie Wähler) erklärte in einem Interview gegenüber Merkur.de: „Wir leben in einem Rechtsstaat. Wir erfüllen die Aufgaben, die uns per Gesetz zugewiesen wurden. Nach unserer Auffassung gibt es aber keine Rechtsgrundlage dafür, dass uns der Landkreis zwangsweise Flüchtlinge zur Aufnahme schickt.“ Aus diesem Grund hat die Gemeinde eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht München eingereicht.

Idyllisch: Die Gemeinde Dietramszell im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Bereits Anfang August hatte der Gemeinderat in einer nicht öffentlichen Sitzung beschlossen, sich rechtliche Beratung einzuholen – Anfang November hat das Gremium sich dann über für die Klage ausgesprochen. Ende November reichte die beauftragte Anwaltskanzlei dann schließlich Klage gegen den Freistaat Bayern ein, der durch das Landratsamt Bad-Tölz-Wolfratshausen vertreten wird. Klägerin ist die Gemeinde Dietramszell. Gegenüber Merkur.de sagte Hauser, das Ziel bestehe darin, „dass der Landkreis es unterlässt, ohne einen vollzugsfähigen Beschluss Asylsuchende ins Gemeindegebiet zu verbringen“.
Dietramszell ist bereits die zweite Gemeinde im Landkreis, die Klage einreicht
Bereits im Oktober hatte die Gemeinde Greiling, die auch im Landkreis Bad-Tölz-Wolfratshausen liegt, Klage gegen die Zuweisung von Flüchtlingen eingereicht.
Hauser betont, dass die Klostergemeinde ihrer gesetzlich festgelegten Mitwirkungspflicht umfassend nachgekommen sei. Im August bot die Gemeinde vier kommunale Liegenschaften zur Unterbringung von Asylbewerbern an: das stillgelegte Hallenbad und den ehemaligen Kindergarten in Ascholding, die alte Schule in Linden sowie ein Wohnhaus in Untermühltal. Andere Gebäude stehen der Gemeinde nicht zur Verfügung. Zudem habe er „proaktiv darauf hingewirkt“, so der Rathauschef, dass das Tagungshaus in Linden zur Flüchtlingsunterkunft umgewandelt wird. Allerdings habe die Gemeinde „bis zum heutigen Tag zu keiner dieser Liegenschaften eine Nachricht vom Landratsamt bekommen“.
Für die Unterbringung von Flüchtlingen ist grundsätzlich der Landkreis zuständig. Nach Aussagen des Anwalts der Gemeinde ergibt sich aus dem bayerischen Flüchtlingsaufnahmegesetz jedoch nicht die Verpflichtung der Kommunen, Asylsuchende aufzunehmen. Wenn im Januar die angekündigten Zwangszuweisungen trotz der fehlenden Unterkünfte eintreffen sollten, plant die Gemeinde einen Antrag auf einstweilige Verfügung. „Nur dann besteht Eilbedürftigkeit“, erklärte Hauser.
Eine schnelle Entscheidung ist unterdessen nicht in Sicht: Bis über die Feststellungsklage entschieden wird, könnten unter Umständen Jahre vergehen …
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