Autoanschlag auf Verdi-Demo in München: Heute beginnt der Mordprozess gegen Farhad N.
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Die Tat versetzte München im Februar 2024 in einen Schockzustand: Der damals 24-jährige Farhad Noori fuhr nahe des Münchner Hauptbahnhofs in eine Menschenmenge. Eine Mutter und ihr Kind starben. 44 Menschen wurden verletzt, viele von ihnen schwer oder lebensgefährlich. Am heutigen Freitag stand der Afghane vor Gericht.
Es war 10.15 Uhr, als Farhad Noori mit Handschellen von acht Polizisten in den Gerichtssaal gebracht wurde. Wegen der strengen Sicherheitskontrolle startete die Verhandlung mit 45 Minuten Verspätung. Der in Kabul geborene Noori wollte sein Gesicht nicht zeigen, hielt sich in den Minuten, in denen Fotoaufnahmen im Gerichtssaal gemacht werden durften, einen roten Akten-Umschlag vors Gesicht und reckte zweimal den Zeigefinger der rechten Hand nach oben: Ein Islamisten-Bekenntnis, das auch ISIS und andere Terrororganisationen verwenden. Ein weiteres Indiz für das mutmaßlich islamistische Motiv der Tat, nach der der Afghane laut Zeugenaussagen „Allahu Akbar“ gerufen haben soll.

Der Angeklagte zeigt den „ISIS-Finger“.
Noori wurde ein Dari-Dolmetscher zur Seite gestellt, allerdings nur für den Notfall. Ob er ihn verstehe, er spreche doch gut Deutsch, fragte der Vorsitzende Richter Michael Höhne ihn. Noori erwiderte: „Alles gut“ und „ja“. Als Höhne ihn fragte, wie es ihm gehe, sagte Noori: „Is gut“. Während des knapp einstündigen ersten Verhandlungstags war ein auffälliger Tick Nooris erkennbar: Permanent presste er die Augen zusammen und schob das Kinn nach vorne.
Angeklagter psychisch auffällig
Gerichtssprecher Laurent Lafleur erklärte nach der Verhandlung, die Bundesanwaltschaft habe die besondere Bedeutung dieses Verfahrens bejaht und damit ihre eigene Zuständigkeit begründet. „Diese besondere Bedeutung wird in einer Häufung von religiös, in diesem Fall möglicherweise islamistisch motivierten Anschlägen gesehen.“
Auch eine mögliche Schuldunfähigkeit soll im Laufe des weiteren Verfahrens geprüft werden. Lafleur: „In Verfahren mit dem Vorwurf eines vorsätzlichen Tötungsdelikts ist es durchaus üblich, dass eine psychiatrische Begutachtung des Angeklagten, losgelöst von etwaigen Anhaltspunkten erfolgt. Im konkreten Fall war es so, dass der Angeklagte in der Untersuchungshaft gewisse Auffälligkeiten gezeigt hat, sodass er eine Zeit lang die Untersuchungshaft in der psychiatrischen Abteilung einer JVA verbracht hat. Allerdings war er durchgehend in einer JVA, er war also nicht in einer Psychiatrie untergebracht.“
Was ist passiert?
Die Bundesanwaltschaft legt Noori zur Last, sein Auto am 13. Februar gezielt in eine Veranstaltung der Gewerkschaft Verdi gelenkt zu haben. Die 37-jährige Amel und ihre zweijährige Tochter Hafsa wurden so schwer verletzt, dass sie wenig später im Krankenhaus starben. Laut Generalstaatsanwaltschaft München rief Noori „Allahu Akbar“ und betete nach der Tat. In seiner Vernehmung räumte er ein, bewusst in den Demonstrationszug gefahren zu sein.

Die leitende Staatsanwältin, Gabriele Tilmann, sprach von einem islamistischen Tatmotiv.
Aus Sicht der Bundesanwaltschaft liegt der Tat eine übersteigerte religiöse Motivation zugrunde. „Er wähnte sich verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten zu müssen“, heißt es in einer Mitteilung.

Farhad N. bei seiner Festnahme
Noori, der am 9. Januar 2001 in Kabul geboren worden sein soll, soll gegenüber Gefängnismitarbeitern fundamentalistisch-religiöses Gedankengut geäußert haben. Als etwa ein Arzt vorstellig wurde, um Nooris psychische Verfassung zu untersuchen, soll der Afghane, der bis zu seiner Festnahme professionell Bodybuilding betrieb, mehrfach wiederholt haben, dass „nur Allah über ihn entscheidet“. Auch deshalb weigerte er sich, zum Arzt zu gehen. Wenn er sterben sollte, sei dies „die Entscheidung von Allah“ – und er verspüre keinerlei Angst, weil er ohnehin auferstehen und auf diese Welt zurückkehren werde.

Der Attentäter arbeitete als Ladendetektiv und Sicherheitskraft.
N. kam Ende 2016 als unbegleiteter Minderjähriger aus Italien nach Deutschland, doch sein Asylantrag wurde im September 2017 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt. Später erhielt der junge Afghane eine Duldung, seine Abschiebung wurde ausgesetzt. Nach Informationen von NIUS war N. im Münchener Stadtteil Obersendling gemeldet, lebte aber auch in München-Laim. Auch eine Wohnung in München-Solln soll am Donnerstag durchsucht worden sein.

Der zerstörte Kinderwagen auf der nassen Münchener Straße.
In den sozialen Netzwerken postete er seine Trainingsfortschritte
Der Afghane war aktiver Bodybuilder – und nahm in Deutschland auch an Wettkämpfen teil. So trat N. im vergangenen Jahr auch bei der bayerischen Meisterschaft im Bodybuilding und Fitness an und nahm auch an deutschen Meisterschaften teil. Auf Fotos sieht man den späteren Täter mit Medaillen, auch Bilder von Wettkämpfen liegen NIUS vor. Auf Social Media hatte der Bodybuilder eine große Followerschaft: Auf TikTok folgten ihm rund 33.000 Personen, auf Instagram waren es 68.000 Personen.
Der junge Afghane fiel jedoch nicht nur wegen islamistischer Reposts auf, sondern laut NIUS-Informationen auch wegen der Beschaffung und Fälschung von Ausweisdokumenten. Zudem war er den Sicherheitsbehörden wegen Drogendelikten bekannt.

Auf Social Media hatte der Bodybuilder-Afghane eine große Followerschaft.
Mit dem Tatwagen, einem beigen Mini Cooper, posierte N. immer wieder. Auf einem Foto sieht man den Täter auf der Motorhaube eines solchen Autos, ein weiteres Foto zeigt ihn angelehnt an der Fahrertür.

Der Mini Cooper nach der Tat im Februar 2025.
Mysteriöser Klickzähler als Indiz für radikal religiöses Weltbild
Bei seiner Tat soll N. einen Klickzähler bei sich geführt haben. Gläubige Muslime im Nahen und Mittleren Osten führen immer wieder solche Klickzähler mit sich, um ihre Gebete an Allah zu zählen. Ein New-York-Times-Artikel aus dem Jahr 2022 ist etwa überschrieben mit: „Some Muslims Are Using Digital Rings to Track Their Praises to God“. Es erscheint wahrscheinlich, dass der mysteriöse Klickzähler Ausdruck von Nooris Verbundenheit zu Allah war.
Vorerst 38 sind Verhandlungstermine angesetzt, ein Urteil könnte am 25. Juni fallen.
Mehr NIUS: München-Terrorist Farhad N. will, dass seine Zelle geputzt wird – um sie von Christen zu reinigen
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