Die Strafakte des Magdeburg-Terroristen: Taleb A. wurde bereits 2013 verurteilt!
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- Nach der Amok-Fahrt von Taleb A. sind fünf Menschen tot, 200 verletzt.
- Der Täter war kein unbeschriebenes Blatt und es mehren sich Hinweise, dass man die von ausgehende Gefahr erkannt habe.
- Hätten aufmerksamere Behörden die Tat hätten verhindern können?
Nach dem Weihnachtsmarkt-Anschlag von Magdeburg mit fünf Toten und vielen Schwerverletzten rückt die Aufarbeitung möglicher Behördenversäumnisse in den Fokus. Bundesinnenministerin Nancy Faeser sagte eine umfassende Aufklärung der Tat zu. «Die Ansichten und Äußerungen, die der Täter kundgetan hat, werden ebenso untersucht wie die Hinweise und Verfahren, die es bei verschiedenen Behörden und der Justiz gab», sagte die SPD-Politikerin. Der Täter Taleb A. war bereits vor Jahren mit Drohungen aufgefallen. Mehrere Behörden wurden auf ihn hingewiesen.

An der Magdeburger Johanniskirche gedenken die Menschen dem Terroranschlag, der nur wenige Meter entfernt fünf Tote forderte.
Bereits 2013 vom Amtsgericht Rostock verurteilt
Taleb A. war in den vergangenen Jahren an verschiedenen Stellen aufgefallen: Im Jahr 2013 verurteilte ihn das Amtsgericht Rostock zu 90 Tagessätzen wegen Störung des öffentlichen Friedens. Nach Angaben von Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) hatte er im Streit um die Anerkennung von Prüfungsleistungen mit einer Tat gedroht, die internationale Beachtung bekommen werde. Dabei habe er auf den Anschlag beim Boston-Marathon verwiesen. Im Zuge einer Durchsuchung seien jedoch keine Hinweise auf eine reelle Anschlagsvorbereitung gefunden worden.

Ein Sprengstoff-Roboter untersuchte das Tatfahrzeug.
Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erreichte im Spätsommer 2023 nach eigenen Angaben über seine Social-Media-Kanäle ein Hinweis zu Taleb A. „Dieser wurde, wie jeder andere der zahlreichen Hinweise auch, ernst genommen“, schrieb das Bamf auf der Plattform X. Die hinweisgebende Person sei, wie in solchen Fällen üblich, direkt an die verantwortlichen Behörden verwiesen worden.
Die Magdeburger Polizei hatte vor einem Jahr eine Strafanzeige aufgenommen. Der Berliner Amtsanwaltschaft lag zudem ein Verfahren wegen des Missbrauchs von Notrufen durch Taleb A. vor.

Taleb A
Facharzt-Ausbildung in Stralsund
Taleb A. kam nach Behördenangaben bereits 2006 nach Deutschland. Von 2011 bis Anfang 2016 habe er zunächst in Mecklenburg-Vorpommern gelebt und in Stralsund einen Teil seiner Facharzt-Ausbildung absolviert, erklärte der Innenminister des Bundeslandes, Christian Pegel (SPD). Schon damals wurde er bei den Behörden mehrfach auffällig – mit der Androhung von Straftaten.

Der neunjährige André ist eins von fünf Opfern des Magdeburg-Terrors.
In der Folge gab es weitere Auffälligkeiten. Den Verdacht der Nötigung im Januar 2014 etwa, der zu einer Gefährderansprache der Polizei geführt habe, wie Innenminister Pegel sagte. Der Mann sei auf Konsequenzen solcher Taten hingewiesen worden und ihm sei gesagt worden, dass man einen sehr viel genaueren Blick auf ihn haben werde. Die Richter, die ihn 2013 verurteilt hatten, habe er später in einer Petitionshotline der Bundesbehörden außerdem als Rassisten bezeichnet. Er habe dabei Überlegungen angedroht, sich eine Pistole zu besorgen und im Zweifel Rache an den Richtern nehmen, sagte Pegel. Als Gefährder sei der Mann aber nicht eingestuft worden.

In dieser Buden-Gasse drückte der Täter aufs Gas. Rettungsdecken zeugen von den schrecklichen Szenen. Das Foto machte unser NIUS-Reporter etwa 2 Stunden nach dem Anschlag.
Verfahren nach Hinweis aus Saudi-Arabien
Nach einem Hinweis aus Saudi-Arabien hat das Bundeskriminalamt (BKA) zu dem Mann im November 2023 ein Verfahren eingeleitet. Die Sache sei aber unspezifisch gewesen. „Er hat auch verschiedene Behördenkontakte gehabt, Beleidigungen, auch mal Drohungen ausgesprochen. Er war aber nicht bekannt, was Gewalthandlungen angeht“, sagte Behördenchef Münch im ZDF.
Noch-Innenministerin Nancy Faeser versucht, die vielen offenen Fragen abzudämpfen und kündigt an, dass sie die innenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen am Montag erneut über den aktuellen Erkenntnisstand unterrichten werde. „In einer möglichen Sondersitzung des Innenausschusses werden die Spitzen unserer Sicherheitsbehörden und ich erneut über den Ermittlungsstand informieren.“ Zuvor hatten bereits Politiker mehrerer Parteien Aufklärung für das Behörden-Desaster verlangt. Gegenüber NIUS zeigten sich die Menschen ratlos darüber, dass der Täter trotz eines Sicherheitskonzepts mit seinem Wagen auf den Weihnachtsmarkt gelangen konnte.
Der Magdeburg-Terrorist sitzt inzwischen in Untersuchungshaft (NIUS berichtete).
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