Lebenslange Haft für Attentäter von Magdeburg
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Das Landgericht Magdeburg hat den Angeklagten im Prozess um den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den Mann aus Saudi-Arabien unter anderem des Mordes schuldig und stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Über eine mögliche Sicherungsverwahrung soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Bei der Urteilsverkündung kam es zwischenzeitlich zu einer Unterbrechung. Der Verteidiger machte das Gericht darauf aufmerksam, dass der Angeklagte die Ausführungen des Vorsitzenden Richters in dem Glaskasten, in dem er während der Verhandlung saß, offenbar nicht hören konnte. Daraufhin wurde die Begründung gestoppt, um die technischen Probleme zu beheben.
Der Mann war am 20. Dezember 2024 mit einem mehr als zwei Tonnen schweren Mietwagen auf den belebten Magdeburger Weihnachtsmarkt gefahren. Das Auto hatte 340 PS, die Geschwindigkeit lag nach den Ermittlungen bei bis zu 48 Kilometern pro Stunde. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen kamen ums Leben, Hunderte Menschen wurden verletzt, viele von ihnen schwer. Unmittelbar nach der Tat wurde der Fahrer noch im Auto festgenommen.

(Hendrik Schmidt/dpa)
200 Betroffene als Nebenkläger
Der Prozess galt als einer der größten in der Geschichte Sachsen-Anhalts. Mehr als 200 Betroffene traten als Nebenkläger auf. Viele von ihnen waren auch zur Urteilsverkündung erschienen. Wegen der Dimension des Verfahrens hatte das Land eigens ein Interims-Gerichtsgebäude in Leichtbauweise errichten lassen.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung beantragt. Die Nebenkläger schlossen sich dieser Forderung an. Die Verteidigung hielt die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung dagegen nicht für erfüllt.
Nach Überzeugung der Anklage war die Tat lange vorbereitet. Ernsthafte ideologische Ziele habe der Angeklagte nicht verfolgt, vielmehr seien persönliche Motive ausschlaggebend gewesen. Im Schlussvortrag hieß es: „Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst.“ Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Mann eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein starkes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit attestiert.
Der Angeklagte hatte vor vielen Jahren in Deutschland Asyl erhalten und später seine Facharztanerkennung bekommen. Bis kurz vor der Tat arbeitete er als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bernburg. Öffentlich präsentierte er sich als Aktivist für die Rechte saudischer Frauen. Zugleich lag er jahrelang mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation im Streit und geriet wiederholt mit Behörden aneinander.
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