Mannheim-Attentäter war in rechtsextremer Szene unterwegs – Staatsanwaltschaft sieht jedoch weiterhin kein politisches Motiv
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Alexander S. ist der Auto-Attentäter von Mannheim. Gegen den 40-jährigen Deutschen ist Haftbefehl wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in fünf Fällen erlassen worden. Recherchen eines „Antifa“-Netzwerks zeigen, dass S. vor Jahren in rechtsextremen Kreisen unterwegs war. Die Staatsanwaltschaft Mannheim sieht weiterhin keine Anhaltspunkte für ein politisches Motiv der tödlichen Raserei durch die Mannheimer Innenstadt.
S. soll Recherchen der „Antifa“-Seite EXIF zufolge Mitglied in rechtsextremen Gruppierungen gewesen sein, unter anderem im sogenannten „Ring Bund“. Fotos sollen zudem zeigen, wie Alexander S. bei einem Aufmarsch von Rechtsextremen und Reichsbürgern im Oktober 2018 in Berlin dabei gewesen war.

Fotos zeigen S. bei einem Aufmarsch Rechtsextremer.

S. posiert mit einem Sturmgewehr.
„Abfragen bei verschiedenen Nachrichtendiensten führten allerdings zu keinen extremismusrelevanten Rückmeldungen. Auch bei den bisher gesichteten Asservaten konnten bislang keinerlei Anhaltspunkte für eine extremistische Gesinnung des Tatverdächtigen gefunden werden. Die Auswertung wird aktuell intensiv fortgeführt“, heißt es auf Nachfrage von NIUS, die mit einer Pressemitteilung beantwortet worden ist.
Ermittler gehen weiterhin von psychischen Problemen aus
Der Staatsanwaltschaft sind mögliche Kontakte des Mannheim-Attentäters ins rechtsextreme Milieu bekannt und diese seien auch weiterhin Gegenstand der Ermittlungen, heißt es weiter. Die Ermittler gingen jedoch weiterhin nicht von einem politischen oder extremistischen Motiv aus.

Mit hoher Geschwindigkeit ist Alexander S. am Rosenmontag durch die Innenstadt von Mannheim gerast und hat absichtlich Menschen überfahren.
Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung: „Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen gibt es weiterhin keine Anhaltspunkte dafür, dass der konkreten Tat ein extremistisches oder politisches Motiv zugrunde lag. Gemäß den bislang vorliegenden Erkenntnissen, bestehend aus umfangreichen ärztlichen Unterlagen und einer Vielzahl sich gegenseitig bestätigender Zeugenaussagen, ist davon auszugehen, dass bei dem Tatverdächtigen seit vielen Jahren eine psychische Erkrankung vorliegt.“
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