Prozessbeginn: Aschaffenburg-Attentäter hörte „motivierende Kampfmusik“ bevor er auf Kinder einstach
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Vor dem Landgericht Aschaffenburg hat am Donnerstag das Sicherungsverfahren gegen einen afghanischen Staatsangehörigen begonnen, der im Januar eine Kita-Gruppe im Schöntal-Park angegriffen hat und dabei ein Kind (2) und einen eingreifenden Passanten (41) getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zweifachen Mord und mehrfachen Mordversuch vor. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Mann Schuldunfähigkeit, weshalb die Anklagebehörde seine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie beantragt hat, berichtet die Bild.
Laut Anklage soll der Beschuldigte, Enamullah O., am 22. Januar 2025 gegen 11:46 Uhr im Aschaffenburger Schöntal-Park eine blutige Gewalttat begangen haben. Demnach schaltete er auf seinem Handy zunächst ein YouTube-Video mit dem Titel „Motivierende Kampfmusik“ ein, während er durch den Park lief – im Rucksack ein rund 30 Zentimeter langes Küchenmesser.
Zur gleichen Zeit befand sich eine Gruppe aus zwei Erzieherinnen und fünf Kindern auf einem Spaziergang. Den Ermittlungen zufolge fiel der Mann durch sein Verhalten und die laute Musik auf, weshalb die Frauen kehrtmachen wollten. Doch bevor sie reagieren konnten, soll O. an ihnen vorbeigegangen sein, Kindern Mützen und Schals vom Kopf gerissen und den zweijährigen Yannis aus dem Kinderwagen gezogen haben. Das Kind wurde durch mehrere Messerstiche tödlich verletzt. Kurz darauf griff der Täter auch die gleichaltrige Elin an und fügte ihr schwere Verletzungen zu.
Ein Vater, Kai-Uwe D., der mit seinem Sohn im Park unterwegs war, versuchte laut Staatsanwaltschaft einzugreifen – und wurde von O. erstochen. Ein 72-jähriger Rentner, Willi W., eilte zu Hilfe und wurde ebenfalls angegriffen, überlebte jedoch schwer verletzt. Nach der Tat floh der Angreifer durch den Park, warf das Messer weg und wurde nur zwölf Minuten später von der Polizei gefasst.

Der Angeklagte soll vor der Tat „motivierende Kampfmusik“ gehört haben.
Der Täter soll schuldunfähig sein
Das Gericht muss nun entscheiden, ob der Beschuldigte dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird. Eine reguläre Haftstrafe droht ihm aufgrund der angenommenen Schuldunfähigkeit nicht.
Brisant ist, dass der Mann offenbar längst nicht mehr in Deutschland hätte leben dürfen. Bereits im August 2024 soll er in seiner Unterkunft in Alzenau eine Mitbewohnerin mit einem Fleischerbeil attackiert haben. Nach nur einer Nacht in Polizeigewahrsam wurde er wieder freigelassen – ein folgenschweres Versäumnis, möglicherweise hätte das spätere Verbrechen verhindert werden können.
Noch am ersten Prozesstag wurden die ersten Zeugen vernommen. Der Prozess ist bis zum 30. Oktober angesetzt.
„Die Tat eines Wahnsinnigen“
Laut NIUS-Informationen machte der Angeklagte in seinen Aussagen widersprüchliche Angaben: Er gab an, 2007 geboren zu sein, behauptete im nächsten Moment jedoch, 28 Jahre alt zu sein. Auch beim Geburtsort schwankte er zwischen Afghanistan und Pakistan. Während der Verlesung der Anklageschrift – die ihm eine paranoide Schizophrenie zum Tatzeitpunkt bescheinigt – beantragte die Staatsanwaltschaft seine psychiatrische Unterbringung. Der Angeklagte gähnte häufig, was sein Verteidiger als Symptom seiner Erkrankung wertete. Es habe sich um „die Tat eines Wahnsinnigen“ und eines „sehr, sehr kranken Menschen“ gehandelt, sagte der Anwalt. Warum er im Park war und weshalb er die Opfer angriff, könne sein Mandant nicht erklären; er habe Stimmen im Kopf gehört.
Der Beschuldigte habe außerdem angegeben, am Tattag gekifft, getrunken und Kokain konsumiert zu haben – laut Blutuntersuchung wurde jedoch nur ein geringer Alkoholwert festgestellt. Der Angeklagte sei bei seiner Festnahme äußerst verwirrt gewesen und habe im Verlauf des Tages sogar Wasser aus der Toilette getrunken. Beim getöteten Jungen wurden zehn Hautdurchtrennungen am Hals festgestellt, zwei Stiche drangen bis in die Lunge. Seine Social-Media- und Chatverläufe waren unauffällig.
Die Polizei geht nicht von einer religiösen oder extremistischen Motivation aus.
Schauen Sie das Statement der Gerichts-Pressesprecherin, Felicitas Behütuns, hier:
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